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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ÖDyssee am 07.03.2023 11:49
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Sehr geehrte TVÖD-Gemeinde,
ich habe mich letztes Jahr auf eine interne, höherwertigere Stelle beworben. Heute wurde mir mit einem Einzeiler mitgeteilt, dass meine "Umsetzung" zu nächster Woche erfolgt. Sonst habe ich nichts vom PA bekommen.
Kann das bitte jemand tarifrechtlich einordnen? Also Umsetzung und dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten. Ich gehe davon aus, dass eine bloße Umsetzung keine Höhergruppierung von sich aus inkludiert.
Außerdem habe ich ja nur mein Interesse an einer Stelle bekundet und nicht ausgehandelt geschweige denn unterschrieben, dass ich die wirklich antreten möchte.
Danke und Grüße
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Tariflich gibt es keine „Umsetzung“.
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Danke SVA.
Also ist die Nachricht, welche ich heute bekommen habe, rein informativer Natur, da tariflich unbeachtlich.
So wie ich unser PA jedoch kenne, glaube ich, dass sich die Sache für die damit erledigt hat.
Ich würde daher neben der Frage, ob ich das überhaupt noch nach 4 Monaten möchte auf die Tatsache der Höhergruppierung in meiner Antwort an das PA abstellen. Kann ich sonst noch etwas beachten oder in meine Antwort mit einbringen?
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Du kannst bei der PA schriftlich nachfragen, ob damit ab dem x.x.xxxx die Tätigkeiten zzz deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind.
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Du kannst bei der PA schriftlich nachfragen, ob damit ab dem x.x.xxxx die Tätigkeiten zzz deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Ja das wäre eine Möglichkeit. Die Art und Weise wie unser PA agiert, ist aber schon traurig genug als das ich mich auch noch auf dieses Kindergartenniveau begeben möchte.
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Tariflich gibt es keine „Umsetzung“.
Welche Antwort würdest du dem PA aufgrund der Sachlage bieten?
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Ich würde fragen, welcher tarifvertragliche Sachverhalt mit dem Schreiben gemeint sei.
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Alternativ könnte ich mich auch doch auf das Kindergartenniveau des PA herablassen und am Ende des Monats schauen, ob die höhere EG bezahlt wurde. Dann mache ich einfach gar nichts, da mich das PA sowohl organisatorisch als auch tarifrechtlich ins Nirvana befördert hat - mir wurde weder mitgeteilt wohin ich umgesetzt wurde, noch wurden mir irgendwelche Aufgaben übertragen. :P Allerdings wird das dann wohl doch wieder irgendwann gegen mich verwendet werden
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Ich würde fragen, welcher tarifvertragliche Sachverhalt mit dem Schreiben gemeint sei.
Ich behaupte ganz frei, dass das PA diese Frage nicht versteht.
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Es liegt ja bei dir, wie du damit umgehst, was dein Ziel ist und ob du dich dabei vom nicht ungewöhnlich niedrigen Niveau des PA beeinflussen lässt.
Ich würde mir, wenn es mir um die Höhergruppierung ginge, die neuen Aufgaben nebst EG vom PA bestätigen lassen, so wie es MoinMoin vorgeschlagen hat. Da wäre es mir dann wurscht, wie die das ganze Ding nennen. Selbst wenn sie von Osterhasenbelohnung sprächen, käme es einzig auf die wirksam übertragene nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an.
Damit hättest du etwas in der Hand, falls es doch einmal zu Unstimmigkeiten darüber kommt.
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Es wird doch ein irgendwie geartetes Auswahlverfahren gegeben haben, wo Sie anscheinend als Auswahlsieger hervorgegangen sind?!
In der Regel läuft es bei einem Auswahlverfahren meist so (bei uns):
- Umsetzungsverfügung mit Wirkung vom … zwecks Umsetzung auf den höher bewerteten Dienstposten.
- Verfügung zur Übertragung der neuen (ggf. höherbewerteten) Tätigkeiten samt ggf. Änderungsvertrag (=„Höhergruppierung“)
Die Verfügungen können auch zeitlich mit Abständen erfolgen, wenn sachgerechte Gründe vorliegen (z.B. Persönliche Voraussetzungen für die Aufgabenwahrnehmung noch nicht vollumfänglich erfüllt).
Vielleicht wäre noch ein paar Informationen hilfreich ?
Aktuelle Eingruppierung, ggf. Tätigkeit, Angaben zur Stellenausschreibung (EGr. Etc. )
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Was soll eine „Umsetzung“ sein? Was ein „Dienstposten“? Und warum sollte man anderswo als bei Euch auf solchen Unfug abstellen?
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„Als Umsetzung bezeichnet man die Zuweisung eines neuen Arbeitsorts innerhalb des Betriebs oder der Dienststelle am Dienstort.“
„Dienstposten“ wurde umgangssprachlich von mir als Stelle bezeichnet; ergibt zudem aus dem Haushaltsplan des Bundes für sämtliche Arbeitnehmer und somit Tarifbeschäftige. Wird bei anderen öffentlichen Arbeitgebern mit eigenen Haushalten ähnlich sein.
Dann hab ich meinen Unfug ja ein wenig belegt. Selbst die Quellen kann ich gerne nachreichen.
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Wenn es relevante Quellen sind, bitte. Ansonsten bleibt das im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig bedeutungslos.
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Alternativ könnte ich mich auch doch auf das Kindergartenniveau des PA herablassen und am Ende des Monats schauen, ob die höhere EG bezahlt wurde. Dann mache ich einfach gar nichts, da mich das PA sowohl organisatorisch als auch tarifrechtlich ins Nirvana befördert hat - mir wurde weder mitgeteilt wohin ich umgesetzt wurde, noch wurden mir irgendwelche Aufgaben übertragen. :P Allerdings wird das dann wohl doch wieder irgendwann gegen mich verwendet werden
Entweder du ignorierst das sogenannte Kindergarten gedöns und machst weiter wie bisher und lehnst damit die Höhergruppierung ab.
Viel Spaß mit den Bauklötzen im KGarten.
Oder du fragst den alten und den neuen Cheffe, der alten und neuen „Stelle“, was du ab nächster Woche für Tätigkeiten ausüben sollst. Und reichst das an die PA weiter zur Bestätigung.
Ob es dann eine HG ist, wird sich anhand der Tätigkeiten zeigen und wenn es eine HG ist, dann erwartest du fröhlich dein höheres Entgelt.
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nebenbei gefragt:
Muss der AN eigentlich einer HG zustimmen oder kann der AG das auch ohne Zustimmung vollziehen?
Wenn man sich extern bewirbt, kann man sich ja auch bis zuletzt überlegen, ob man die Stelle antreten möchte oder nicht. Mit der Bewerbung bekundet man ja lediglich sein Interesse. Sollte das dann nicht auch für eine interne Bewerbung auf eine Stelle (extern ausgeschrieben) gelten?
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nebenbei gefragt:
Muss der AN eigentlich einer HG zustimmen oder kann der AG das auch ohne Zustimmung vollziehen?
Eine Höhergruppierung ist das Ergebnis einer nicht nur vorübergehenden Übertragung auszuübender Tätigkeiten, die die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllen. Eine Übertragung solcher "höherwertiger" Tätigkeiten liegt nicht im Direktionsrecht des Arbeitsgebers, sondern bedeutet eine Vertragsänderung, die der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf.