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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Matthias83B am 08.03.2023 16:55

Titel: Zeiterfassung nach Kündigung
Beitrag von: Matthias83B am 08.03.2023 16:55
Hallo zusammen,

ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Daten der Zeiterfassung eines Mitarbeiters auch nach dessen Kündigung aufzubewahren? Wenn ja, welche Fristen gelten hier?

Kann der Arbeitnehmer nach Kündigung Einsicht in seine Zeiterfassung verlangen?

Vielen Dank!

LG Matthias
Titel: Antw:Zeiterfassung nach Kündigung
Beitrag von: Tiffy am 08.03.2023 18:11
Klar kann der AN das verlangen.
Titel: Antw:Zeiterfassung nach Kündigung
Beitrag von: Matthias83B am 08.03.2023 19:51
Die Reaktion meines (ehemaligen) Arbeitgebers ging eher so in Richtung "Sie arbeiten nicht mehr hier, Einsicht ist nicht mehr möglich, Pech gehabt"...
Titel: Antw:Zeiterfassung nach Kündigung
Beitrag von: Tiffy am 08.03.2023 20:05
Du fragtest ja, ob er das verlangen kann... Klar kann er... Hat er aber auch ein Recht darauf, dass seinem Verlangen nachgekommen wird?
Titel: Antw:Zeiterfassung nach Kündigung
Beitrag von: TVWaldschrat am 08.03.2023 21:23
Die Reaktion meines (ehemaligen) Arbeitgebers ging eher so in Richtung "Sie arbeiten nicht mehr hier, Einsicht ist nicht mehr möglich, Pech gehabt"...

Dann macht man halt vom DSGVO-Auskunftsrecht gebrauch, und erweitert die Anfrage entsprechend um alle Daten, die die Person betreffen. Eventuelle Verwaltungsgebühren können entstehen.

CC an den Datenschutzbeauftragten

(Art.15 DSGVO)