Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Matthias83B am 08.03.2023 16:55
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Hallo zusammen,
ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Daten der Zeiterfassung eines Mitarbeiters auch nach dessen Kündigung aufzubewahren? Wenn ja, welche Fristen gelten hier?
Kann der Arbeitnehmer nach Kündigung Einsicht in seine Zeiterfassung verlangen?
Vielen Dank!
LG Matthias
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Klar kann der AN das verlangen.
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Die Reaktion meines (ehemaligen) Arbeitgebers ging eher so in Richtung "Sie arbeiten nicht mehr hier, Einsicht ist nicht mehr möglich, Pech gehabt"...
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Du fragtest ja, ob er das verlangen kann... Klar kann er... Hat er aber auch ein Recht darauf, dass seinem Verlangen nachgekommen wird?
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Die Reaktion meines (ehemaligen) Arbeitgebers ging eher so in Richtung "Sie arbeiten nicht mehr hier, Einsicht ist nicht mehr möglich, Pech gehabt"...
Dann macht man halt vom DSGVO-Auskunftsrecht gebrauch, und erweitert die Anfrage entsprechend um alle Daten, die die Person betreffen. Eventuelle Verwaltungsgebühren können entstehen.
CC an den Datenschutzbeauftragten
(Art.15 DSGVO)