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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: VMRD am 10.03.2023 09:39

Titel: Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: VMRD am 10.03.2023 09:39
Hallo! Eine Situation, zu der meine online Recherche keinen vergleichbaren Fall gebracht hat:

Ich war während Beschäftigungsverhältnis 1 für 2 Jahre und 10 Monate in E13 bei Arbeitgeber A im TVöD Bund eingruppiert.
Dann erfolgte ein direkter Wechsel zu Arbeitgeber B, TVL in E14. Mir wurde einschlägige Erfahrung aus Beschäftigungsverhältnis 1 anerkannt, allerdings keine Stufenlaufzeit -> Einstellung für Beschäftigungsverhältnis 2 in E14 Stufe 2, Laufzeit beginnt von vorn. Dieses Arbeitsverhältnis läuft 6 Monate.

Direkt im Anschluss kommt ein neuer Arbeitsvertrag für Beschäftigungsverhältnis 3 beim selben Arbeitgeber B im TVL zustande, wieder in E14, gleiche Aufgaben aber ein neues Projekt. Kumuliert liegt jetzt Berufserfahrung >3 Jahre vor, wenn man beide befristete Verträge zusammenzählt. Kann jetzt eine Einstellung in E14 Stufe 3 erfolgen, oder ist das aussichtslos, weil der Arbeitgeber zwischen Vertrag 2 und 3 nicht gewechselt wird und für Vertrag 2 eben erst ein Neubeginn der Stufenlaufzeit in Stufe 2 festgesetzt wurde?


Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:43
Liegt denn überhaupt eine Einstellung vor?
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: VMRD am 10.03.2023 09:45
Ja, alles reguläre Arbeitsverträge mit nahtlosem Übergang. Beantwortet das die Frage? Danke.
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 09:51
Nein, das tut es nicht. Die Antwort hat keinen Bezug zur gegebenen Begründung. Die Frage lautete, ob es sich um eine Einstellung handelt. Das bedingt, dass das vorherige Arbeitsverhältnis geendet hat, vollständig abgerechnet wurde, Urlaub abgegolten worden ist, Arbeitszeugnis erstellt wurde  usw. Wenn nicht, wurde das Arbeitsverhältnis einfach nur zu anderen Bedingungen fortgesetzt.
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: VMRD am 10.03.2023 09:58
Okay, sorry. Aktuell liegt erst mal die Zusage für Arbeitsverhältnis 3 vor, entsprechende Absprachen können also noch getroffen werden. Heißt wenn Urlaubsansprüche mitgenommen werden, dann muss es sich zwingend um eine Fortsetzung handeln und diese schließt eine neue Festsetzung der Stufenlaufzeit aus? Ich müsste auf eine formal neue Einstellung bestehen?
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 10:05
Ohne Einstellung, die die Beendigung des vorherigen und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit jeweils allem, was dazu gehört, voraussetzt, spielen weder einschlägige Berufserfahrung noch förderliche Zeiten eine Rolle. Die Stufenlaufzeit würde einfach fortgesetzt werden.
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: VMRD am 10.03.2023 10:33
Okay, Dankeschön.
Titel: Antw:Stufenfestsetzung nach mehreren kurzen Verträgen bei 2 Arbeitgebern
Beitrag von: MoinMoin am 10.03.2023 13:19

Direkt im Anschluss kommt ein neuer Arbeitsvertrag für Beschäftigungsverhältnis 3 beim selben Arbeitgeber B im TVL zustande, wieder in E14, gleiche Aufgaben aber ein neues Projekt. Kumuliert liegt jetzt Berufserfahrung >3 Jahre vor, wenn man beide befristete Verträge zusammenzählt. Kann jetzt eine Einstellung in E14 Stufe 3 erfolgen, oder ist das aussichtslos, weil der Arbeitgeber zwischen Vertrag 2 und 3 nicht gewechselt wird und für Vertrag 2 eben erst ein Neubeginn der Stufenlaufzeit in Stufe 2 festgesetzt wurde?


Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Wie SVA schrieb, wenn es nahtlos ist, dann läuft deine Stufe in der E14 weiter.

Wenn eine Neueinstellung "konstruiert" wird, dann könnte förderliche Zeiten anerkannt werden, sofern es vorher so gefordert wurde von dir und du der einzige geeignete Kandidat bist.
Ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt, so dass ein Anspruch auf Stufe 3 vorliegt, dürfte angezweifelt werden, da deine Zeit in der EG13 regelmäßig keine einschlägige Berufserfahrung für die EG14 ist.