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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julia12345 am 10.03.2023 18:09
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Hallo,
mein AG möchte massiv Stunden einsparen. Konkret bedeutet das für mich, dass mein Stellenaneil für das Einwohnermeldeamt von 16 auf 10 Wochenstunden herabgesetzt werden soll (ich bin die einzige SB im Amt). Begründet wird das mit einer neuen Stellenberechnungsmethode, welche die Fallzahlen berücksichtigt, die coronabedingt die letzten Jahre vergleichsweise niedrig waren. Für den Besucherverkehr hat das Einwohnermeldeamt jedoch 13 Wochenstunden geöffnet.
Müssten dann nicht wenigstens die 13 Stunden im Stellenplan angesetzt werden oder die Öffnungszeit auf 10 Stunden verkürzt werden?
Kann mir jemand eine fundierte rechtliche Einschätzung dazu geben? Vielen Dank im Voraus!
Julia
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Dem Arbeitgeber steht es frei, wie er dich einsetzt. Mit dem Stellenplan, also der internen Organisation und Verwaltung des Personalhaushalts hat das nix zu tun.
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Was interessiert es Dich, ob beim Einwohnermeldeamt die Leute 3 Stunden nicht bedient werden?
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Es steht dem AG frei, sich so blöd zu organisieren, wie er möchte. Wichtig für dich ist nur, dass du dir seine blöde Entscheidung nicht zu eigen machst. Wenn du nur 10h EMA machen sollst, dann machst du eben dort nur 10h. Wenn dann jemand vor verschlossener Tür steht, wird er sich schon entsprechend beim AG dazu auslassen, oder auch nicht.
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Ich bediene ja die Bürger trotz allem 13 Stunden und habe nur 10 Stunden Zeitanteil. Das passt für mich vom Gefühl her nicht. Ich lasse ja keinen zur Sprechzeit Donnerstag nachmittag draußen stehen mit der Begründung, dass meine vorgesehenen 10 Stunden aufgebraucht sind ;)...
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Warum nicht?
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Wenn du das so machst, hat ja der AG alles richtig gemacht, oder? Er trifft eine doofe Regelung und du bügelst sie aus. ;)
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Ich bediene ja die Bürger trotz allem 13 Stunden und habe nur 10 Stunden Zeitanteil. Das passt für mich vom Gefühl her nicht. Ich lasse ja keinen zur Sprechzeit Donnerstag nachmittag draußen stehen mit der Begründung, dass meine vorgesehenen 10 Stunden aufgebraucht sind ;)...
Wenn du die Tätigkeit nur 10 Stunden machen sollst, warum machst du sie dann 13 Stunden? Was sagt dein AG dazu, dass du seinen Weisungen nicht folgst?
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Ich möchte aber nicht nur bocken, sondern rechtlich sicher argumentieren
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Wenn du das nur 10 Stunden machen sollst, was sollst du denn laut AG in den anderen 3 Stunden machen??
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Ich möchte aber nicht nur bocken, sondern rechtlich sicher argumentieren
Inwiefern bocken?
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Ich möchte aber nicht nur bocken, sondern rechtlich sicher argumentieren
Inwiefern wäre es „bocken“, wenn Du das tust, was der Arbeitgeber Dir aufgetragen hat? Vielmehr wäre jede Abweichung davon ein abmahnwürdiges Fehlverhalten.
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Mein AG würde argumentieren, dass mir auch 10 Stunden Standesamt mit Besucherverkehr zur Verfügung stehen
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Mein AG würde argumentieren, dass mir auch 10 Stunden Standesamt mit Besucherverkehr zur Verfügung stehen
Was hat denn auf einmal das Standesamt damit zu tun? Und was ist mit meiner Eingangsfrage?
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In den 10 Stunden machst Du dann doch das Standesamt auf.
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Bin gleichzeitig Standesbeamtin mit 10 Wochenstunden. Müsste also theoretisch dann die 3 fehlenden Stunden Öffnungszeit als Sprechzeit Standesamt deklarieren.
Mein AG argumentiert damit, dass nicht immer Bürger zur Sprechzeit da sind und ich in der Zwischenzeit andere Tätigkeiten erledigen soll (artfremde Aufgaben, obwohl auch im Meldeamt genug anliegt, auch wenn kein Bürger dasitzt, deshalb reichen ja angeblich die 10 Stunden )
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Bin gleichzeitig Standesbeamtin mit 10 Wochenstunden. Müsste also theoretisch dann die 3 fehlenden Stunden Öffnungszeit als Sprechzeit Standesamt deklarieren.
Mein AG argumentiert damit, dass nicht immer Bürger zur Sprechzeit da sind und ich in der Zwischenzeit andere Tätigkeiten erledigen soll (artfremde Aufgaben, obwohl auch im Meldeamt genug anliegt, auch wenn kein Bürger dasitzt, deshalb reichen ja angeblich die 10 Stunden )
Irgendwie wird das immer unklarer. Mir ist der gesamte Zusammenhang nicht klar. Wo ist das Problem mit den vom AG vorgegebenen Arbeitszeiten für die unterschiedlichen Aufgaben und was hat das mit Stellenanteilen zu tun?
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Meine Stelle soll wie folgt umstrukturiert werden:
10 Stunden Meldeamt
10 Stunden Standesamt
10 Stunden noch unklar
Problem: 13 Stunden Öffnungszeit Meldeamt, nach meinem Verständnis dann bitte auch 13 Stunden Meldeamt, anstatt nur 10
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Und watschelst Du dann immer von Raum zu Raum? Oder ist das alles im selben Büro und Du wechselst zwischen den Tätigkeiten, ohne auch nur vom Stuhl aufzustehen?
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Meine Stelle soll wie folgt umstrukturiert werden:
10 Stunden Meldeamt
10 Stunden Standesamt
10 Stunden noch unklar
Problem: 13 Stunden Öffnungszeit Meldeamt, nach meinem Verständnis dann bitte auch 13 Stunden Meldeamt, anstatt nur 10
Verstehe. Wenn du 10 Stunden im Meldeamt arbeiten sollst, was spricht dagegen, genau das zu tun? Dein AG wird dann schon sich etwas einfallen lassen, was mit den 3 übrigen Stunden Öffnungszeit zu tun ist.
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Bin mittlerweile zum Glück mit allen Tätigkeiten am gleichen Arbeitsplatz
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Dann sehe ich das Problem nicht.
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Dann mache ich es wahrscheinlich nur zum Problem, weil ich die ganze Umstrukturierung mit der Zeitabstufung für das Meldeamt nicht gut finde...
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So scheint es. .
Ich sehe das Problem auch nicht. Dann fallen gegebenenfalls verschiedene Bereiche in dieselbe Öffnungszeit. Du arbeitest die Leute ab, wie sie kommen und gut ist. Nach deiner vereinbarten Arbeitszeit gehst du nach Hause.
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Danke :)
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Wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten gleich eingruppiert sind, dann kann dir das doch egal sein, welchen Plan der AG (warum auch immer) aufstellt.
Du dokumentierst deine Tätigkeiten so wie sie anfallen und wenn es ein Unterschied zwischen Soll und Ist gibt, dann meldest du das dem Vorgesetzten und gut ist.
Denn melden macht frei!
Sollte jedoch die Wertigkeit unterschiedlich sein, dann würde ich da schon genauer hinschauen.