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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Risotta am 11.03.2023 12:10

Titel: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Risotta am 11.03.2023 12:10
Hallo in die Runde,
ich habe im Dez.  als Lehrkraft den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mit der 2. Staatsprüfung abgeschlossen. Nun wurde ich auf Probe verbeamtet (Bbg). Bei der Festsetzung der Erfahrungsstufen wurden mir meine vorherigen Arbeitsjahre im öffentl. Dienst angerechnet, was mich sehr glücklich gestimmt hat. Allerdings wurde mir gesagt, dass die zwei Jahre im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht anerkannt werden, da das System diesen Weg nicht vorsieht, (da im Normalfall ein Referendariat abgeleistet wird) obwohl ich vollumfänglich gearbeitet habe. Hat jmd. die gleichen Erfahrungen gemacht? Würde sich hier eine Klage lohnen? Welchen Weg müsste ich dann gehen?

Ich habe dahingehend überhaupt keine Erfahrungen, allerdings ärgert es mich schon, dass die zwei Jahre nicht angerechnet werden, obwohl ich diese haupttätig an der Schule gearbeitet habe.

Ich würde mich über hilfreiche Kommentare  freuen.
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Organisator am 11.03.2023 12:37
Die Festsetzung der Erfahrungsstufen erfolgt mittels Bescheid. Schau einfach mal in die zitierte Rechtsgrundlage um die Entscheidung nachzuvollziehen.
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Matze1986 am 13.03.2023 08:12
Im Normalfall werden Zeiten die zur Erlangung der Laufbahnbefähigung notwendig sind nicht anerkannt. Trifft in Ihrem Fall ja auch zu.
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Risotta am 14.03.2023 11:56
Hallo,

das macht Sinn für mich. Danke für die Antworten!
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Casa am 14.03.2023 12:02
Was steht denn nun im Bescheid?

Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Risotta am 20.03.2023 16:57
Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: gerzeb am 21.03.2023 06:27
Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

Nicht so klar gewesen, obwohl es ganz deutlich im Gesetz steht?  :o
Und da fragt man sich, warum die Schüler hier im Vergleich zu anderen Ländern so schlecht abschließen  :-X
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Organisator am 21.03.2023 08:02
Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

Dann hilft es, immer mutig und verständig weiterzulesen ;). Aber schön, dass der Bescheid nachvollziehbar begründet war.
Titel: Antw: [BB] Anrechnung Erfahrungsstufen nach berufsbegleit. Vorbereitungsdienst
Beitrag von: Risotta am 21.03.2023 14:39
Ich
Im Bescheid steht das oben Genannte, nämlich keine Anrechnung der Zeiten im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, da Ausbildung und Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung (§26 Abs. 1 BbgBesG). Das war mir so nicht klar gewesen.

Nicht so klar gewesen, obwohl es ganz deutlich im Gesetz steht?  :o
Und da fragt man sich, warum die Schüler hier im Vergleich zu anderen Ländern so schlecht abschließen  :-X
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Der Bescheid ist mir erst gestern zugestellt worden, die Infos wurden mir vorab mündlich und natürlich ohne jede Gewähr mitgeteilt. Ohne die Hintergründe wirklich zu kennen, kann man sich diesen „netten“ Spruch auch klemmen. Ich hatte nie erwähnt, dass ich schon einen Bescheid erhalten hatte.