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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: efragesteller am 13.03.2023 16:27
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Hallo Community,
nachfolgende Frage:
Arbeitnehmer X ist bei den Stadtwerken im TV-V beschäftigt.
Wird gekündigt zu Ende April diesen Jahres.
Besteht dann der Anspruch auf die anteilige Jahressonderzahlung?
Man war 3 Jahre beschäftigt, auch wenn man nicht die volle Zahlung erhält, erhält man doch die anteilige zumindest oder?
Gruß
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Nein. Einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat nur, wer am Stichtag 1. Dezember einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt.
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Wie ist dies wenn der Arbeitnehmer seit 3 Jahren beschäftigt gewesen ist, somit war man ja noch im Dezember 2022 beschäftigt.
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.. und sollte damit auch die JSZ in 2022 erhalten haben. Für das laufende Jahr (hier 2023) wird aber keine JSZ fällig, da kein AV zum 01.12.2023.