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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Mb1111 am 13.03.2023 21:52

Titel: [Allg] Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Mb1111 am 13.03.2023 21:52
Kann ich als Beamter einen bezahlten Nebenjob ausüben?
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Organisator am 13.03.2023 21:57
Ja. Vom Umfang siehe dein Beamtengesetz.
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Mb1111 am 13.03.2023 22:02
War bisher Angestellter beim Land BaWü und habe nebenher eine geringfügige Beschäftigung. Wollte das als Beamter weitermachen.
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Nao am 14.03.2023 07:03
Zumindest in Bayern ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig (mit Ausnahmen nach Art. 82 Abs. 1 BayBG). Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich natürlich nicht, denke ab er zumindst eine Anzeigepflicht wird es wahrscheinlich geben. Ein Anruf bei der Personalstelle bringt einen sicher weiter ;).
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: KleeneBeamtin12 am 14.03.2023 07:23
Also auch in BaWü muss man es vom Arbeitgeber (Dienstherren) schriftlich beantragen und genehmigen lassen.
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Mb1111 am 14.03.2023 08:18
Da gibt's wohl lt. LBG für Baden-Württemberg diese 1.200 Euro Verdienstgrenze pro Jahr. Aber man darf 8 Stunden pro Woche arbeiten. Irgendwie passt das doch nicht..?
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 08:22
Da gibt's wohl lt. LBG für Baden-Württemberg diese 1.200 Euro Verdienstgrenze pro Jahr. Aber man darf 8 Stunden pro Woche arbeiten. Irgendwie passt das doch nicht..?

Dann würde ich mal genau in dieses Gesetz schauen, wie diese "Grenze" von 1.200,-- € pro Jahr gemeint ist.
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: Sleyana am 14.03.2023 11:48
Da gibt's wohl lt. LBG für Baden-Württemberg diese 1.200 Euro Verdienstgrenze pro Jahr. Aber man darf 8 Stunden pro Woche arbeiten. Irgendwie passt das doch nicht..?

Dann würde ich mal genau in dieses Gesetz schauen, wie diese "Grenze" von 1.200,-- € pro Jahr gemeint ist.

Meines Wissens nach gilt unter 1200 die Genehmigung als automatisch erteilt. Darüber wird entschieden.
Titel: Antw:Nebenjob als Beamter
Beitrag von: KleeneBeamtin12 am 14.03.2023 12:11
So wie bisher beschrieben ☺️
Erst ab 1200€ wird es „geprüft“.
Du darfst die 8,12 Stunden in BW nicht überschreiten.
Titel: Antw:[Allg] Nebenjob als Beamter
Beitrag von: bekean am 18.04.2023 05:02
Als Beamter besteht grundsätzlich ein Genehmigungsvorbehalt für Nebentätigkeiten. Das bedeutet, dass Beamte für die Aufnahme einer Nebentätigkeit zunächst eine Genehmigung ihres Dienstherrn benötigen. Diese Genehmigung wird erteilt, wenn die Nebentätigkeit mit dem Dienstverhältnis vereinbar ist und keine Interessenkollisionen entstehen.
wordle (https://wordle2.io/)

Im Allgemeinen ist es Beamten erlaubt, eine Nebentätigkeit auszuüben, solange diese nicht im Widerspruch zu den dienstlichen Interessen steht. Eine bezahlte Nebentätigkeit kann daher in vielen Fällen genehmigt werden, solange sie nicht die Pflichten des Beamten beeinträchtigt oder den öffentlichen Dienst in Misskredit bringt.