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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: PepGuardiola am 14.03.2023 11:41

Titel: Tankgutscheine
Beitrag von: PepGuardiola am 14.03.2023 11:41
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit steuerfreien Tankgutscheinen für Mitarbeiter?
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: SimsiBumbu am 14.03.2023 11:56
Nein.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: bgler am 14.03.2023 12:01
Vielleicht.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: PepGuardiola am 14.03.2023 12:02
Könnte ich nähere Informationen haben infraMax
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: brian am 14.03.2023 12:21
Nicht persönlich, aber im Umfeld. Da gibts zum Gehalt einen Tankgutschein zusätzlich. Taucht in der VB nicht auf. Ist aber nicht öD.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.03.2023 12:21
Was willst du denn dabei wissen?

Und geht es dir speziell um Tankgutscheine oder kannst du auch was mit Erfahrungen zu anderen Gutscheinen anfangen?
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Archivsekretärin am 14.03.2023 14:07
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 14:10
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...

Wenn man sich nicht die Mühe macht, eine "gescheite" Frage zu stellen und deren Interpretation dem Forum überlässt, muss man mit den Ergebnissen leben. Oder auch - "Erfahrung ist, wenn man nicht das erhält, was man gerne hätte".
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Rentenonkel am 14.03.2023 14:18
Am 1. Januar 2022 wurde die steuer- und beitragsrechtliche Freigrenze für Sachbezüge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, von 44 Euro auf 50 Euro monatlich angehoben. Diese Regelung erfreut sich bereits seit längerem hoher Beliebtheit und wird mittels Ausgabe von Einkaufs- beziehungsweise Tankgutscheinen oder auch von Gutscheinkarten rege genutzt.

Für die Steuerprivilegierung von Zahlungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer ist vielfach Voraussetzung, dass diese „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt“ geleistet werden.

In den letzten Jahren traten vermehrt sogenannte „Lohnoptimierer“ in Erscheinung. Sie berieten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezielt dahingehend, steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugunsten steuerlich privilegierter und beitragsfreier Entgeltbausteine zu vermindern. Es sollte als Ergebnis „mehr Netto vom Brutto“ bei verringerten Lohnnebenkosten erreicht werden. Hierzu wurden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern neue Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen, die die monatliche Vergütung für die Zukunft entsprechend "optimierten“.

Diese Verfahrensweise führt zu erheblichen Einnahmeausfällen im Bereich der Sozialversicherung. Bei Wegfall oder Änderung eines Entgeltbausteines (zum Beispiel Wegfall steuerfreier Kindergartenzuschuss wegen Einschulung des Kindes) wurde eine neue Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Entweder mit einem anderen steuer- und beitragsrechtlich privilegierten Baustein oder - falls nicht anders möglich - durch Erhöhung des steuer- und beitragspflichtigen Bruttoentgeltes.

Die Frage, inwiefern in diesen Fällen die vereinbarten Entgeltbausteine zusätzlich zum an sich geschuldeten Entgelt gezahlt werden, ist zwischen „Lohnoptimierern“ und Finanzbehörden sowie Sozialversicherungsträger strittig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinen Entscheidungen vom 1. August 2019 (VI R 32/18; VI R 21/17; VI R 40/17) seine vorherige, restriktivere Rechtsprechung aufgegeben. Demnach sei das Zusätzlichkeitserfordernis erfüllt, wenn der verwendungsfreie Arbeitslohn zugunsten verwendungs- oder zweckgebundener Leistungen des Arbeitgebers arbeitsrechtlich wirksam herabgesetzt wird (Lohnformwechsel). Entgeltoptimierungsmodelle wären somit grundsätzlich statthaft. Das Bundesfinanzministerium hat aber diese Urteile mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

Der Gesetzgeber hat nun auf die oben genannte Rechtsprechung des BFH reagiert. Das Zusätzlichkeitserfordernis im Steuerrecht wird für den Zeitraum ab 1. Januar 2020 in § 8 Absatz 4 EStG gesetzlich definiert. Demnach werden Leistungen für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich gewährt, wenn
> die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
> der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
> die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung
des Arbeitslohns gewährt und
> bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Mit der neuen Regelung soll für das gesamte Einkommensteuergesetz klargestellt werden, dass nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt sind.

© Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: PepGuardiola am 14.03.2023 16:03
Pep, du dachtest wohl, du bekommst hier eine "gescheite" Antwort  :o. Viele fühlen sich hier intelligenter als sie eigentlich sind oder haben zu Hause nix zu melden. Das zeigt sich in den dummen Antworten die man hier teilweise bekommt...

Da gebe ich dir vollkommen recht. Nur Dampfplauderer und Wichtigmacher
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 16:25
Da erhält man nicht die Information, die man gerne hätte und schon wirds persönlich. Teilnehmer "fühlen sich intelligenter als sie sind, haben zu Hause nichts zu melden", geben dumme Antworten und sind Dampfplauderer und Wichtigmacher.

Schade, wenns so schnell unsachlich wird.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Archivsekretärin am 14.03.2023 16:59
Da erhält man nicht die Information, die man gerne hätte und schon wirds persönlich. Teilnehmer "fühlen sich intelligenter als sie sind, haben zu Hause nichts zu melden", geben dumme Antworten und sind Dampfplauderer und Wichtigmacher.

Schade, wenns so schnell unsachlich wird.

Nein, es ist einfach anstrengend, ständig von gewissen Leuten eben nicht hilfreiche Antworten zu bekommen. Wenn etwas an der Frage nicht stimmt, kann man das auch freundlich anmerken oder man hält einfach den Mund und scrollt weiter. So schwer ist das nicht. Falls aber doch, muss man eben auch mal mit dummen Kommentaren rechnen.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Organisator am 14.03.2023 17:07
Da erhält man nicht die Information, die man gerne hätte und schon wirds persönlich. Teilnehmer "fühlen sich intelligenter als sie sind, haben zu Hause nichts zu melden", geben dumme Antworten und sind Dampfplauderer und Wichtigmacher.

Schade, wenns so schnell unsachlich wird.

Nein, es ist einfach anstrengend, ständig von gewissen Leuten eben nicht hilfreiche Antworten zu bekommen. Wenn etwas an der Frage nicht stimmt, kann man das auch freundlich anmerken oder man hält einfach den Mund und scrollt weiter. So schwer ist das nicht. Falls aber doch, muss man eben auch mal mit dummen Kommentaren rechnen.
Wer Fragen schlecht formuliert, erhält schlechte Antworten. Zumal Rentenonkel auch weitergehende Infos gegeben hat.
Dumme Kommentare sind eine Sache und auch ggf. Hinnehmbar. Wer aber Leute persönlich angreift und meint,  über sie eine Meinung abgeben zu müssen, sollte einmal mehr nachdenken, bevor man auf "schicken" klickt.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Sozialarbeiter am 14.03.2023 20:35
Ich kenne Kitas die regelmäßig auf „Wunschgutschein“ zurückgreifen. Ist jetzt kein Tankgutschein, aber 40€ bei der örtlichen Drogerie kann man auch sinnvoll nutzen.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Archivsekretärin am 15.03.2023 07:32
Da erhält man nicht die Information, die man gerne hätte und schon wirds persönlich. Teilnehmer "fühlen sich intelligenter als sie sind, haben zu Hause nichts zu melden", geben dumme Antworten und sind Dampfplauderer und Wichtigmacher.

Schade, wenns so schnell unsachlich wird.

Nein, es ist einfach anstrengend, ständig von gewissen Leuten eben nicht hilfreiche Antworten zu bekommen. Wenn etwas an der Frage nicht stimmt, kann man das auch freundlich anmerken oder man hält einfach den Mund und scrollt weiter. So schwer ist das nicht. Falls aber doch, muss man eben auch mal mit dummen Kommentaren rechnen.
Wer Fragen schlecht formuliert, erhält schlechte Antworten. Zumal Rentenonkel auch weitergehende Infos gegeben hat.
Dumme Kommentare sind eine Sache und auch ggf. Hinnehmbar. Wer aber Leute persönlich angreift und meint,  über sie eine Meinung abgeben zu müssen, sollte einmal mehr nachdenken, bevor man auf "schicken" klickt.

Nachdenken bevor man auf "schicken" klickt ist keine Einbahnstraße ;)
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Organisator am 15.03.2023 08:20
Nachdenken bevor man auf "schicken" klickt ist keine Einbahnstraße ;)

Absolut! Jedoch rechtfertigen weder blöde Fragen noch blöde Antworten Bewertungen der Person des jeweiligen Forenteilnehmers.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Casa am 15.03.2023 18:25
Was ist nun die konkrete Frage, außer, hat jemand Erfahrung?

Wo ist der Bezug zum öD?

Und nein, es gibt keine steuerfreie und sv-freie Entgeltumwandlung. Allenfalls kann der Arbeitgeber die Gutscheine on-top auf die tarifliche Bezahlung gewähren.
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: crapSen am 16.03.2023 06:55
Da gebe ich dir vollkommen recht. Nur Dampfplauderer und Wichtigmacher

Wer eine Frage stellt, die lediglich mit ja oder nein beantwortet werden kann und sich dann über ja und nein antworten wundert… :) :) :)

Du hättest deine Frage doch inzwischen einfach vernünftig konkretisieren können und dann hätte man dir hier auch sicherlich schon eine hilfreiche Antwort geben können.. Ist eigentlich nicht so schwer oder?
Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Casa am 16.03.2023 15:33
Zitat
Ist eigentlich nicht so schwer oder?


Ich dachte alle Beamten lernen in ihrer Ausbildung, wenigstens geringfügig, wie eine zielführende Kommunikation funktioniert.

Oder sieht das in anderen Bundesländern dann so aus?

Antragsteller:
Ich benötige einen neuen Führerschein, weil er abgelaufen ist.

Beamter:
Ihr Führerschein ist abgelaufen, den müssen Sie erneuern lassen.

Antragsteller:
Genau deswegen bin ich hier.

Beamter:
Möchten Sie Ihren Führerschein erneuern lassen?

Antragsteller:
Ja, deswegen bin ich hier.

Beamter:
Ich benötige Ihren Führerschein.

Antragsteller:
Hier ist er.

Beamter:
Der ist abgelaufen, den müssen Sie erneuern lassen.

Titel: Antw:Tankgutscheine
Beitrag von: Organisator am 16.03.2023 15:57
Ich dachte alle Beamten lernen in ihrer Ausbildung, wenigstens geringfügig, wie eine zielführende Kommunikation funktioniert.

Wahrscheinlich mi einer klaren Frage, die z.B. nicht mit ja/nein zu beantworten ist, wenn kein ja/nein als Antwort benötigt wird.