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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Roland80 am 14.03.2023 15:35

Titel: [MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Roland80 am 14.03.2023 15:35
Hallo,

weiß jemand wie die Regelung zum Jobticket beim Land MV ist? Wie viel kostet dieses monatlich?

Und wie ist allgemein die Beförderungspolitik? Gibt es bestimmte Stichtage oder wird befördert, wenn die Zeiten erfüllt sind (ausgenommen von der Haushaltslage)?

Danke :)
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Roland80 am 15.03.2023 08:19
In § 31 ALVO M-V steht hierzu, dass die Beförderungssperrfrist nach dem Landesbeamtengesetz zwei Jahre beträgt. Also wird nur alle zwei Jahre eine Beförderung möglich?
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Casa am 15.03.2023 16:04
Zitat
In § 31 ALVO M-V steht hierzu, dass die Beförderungssperrfrist nach dem Landesbeamtengesetz zwei Jahre beträgt. Also wird nur alle zwei Jahre eine Beförderung möglich?


Richtig.

Unabhängig davon besteht kein Recht auf Beförderung oder gar eine Pflicht des Dienstherrn, einen Beamten zu befördern. Zudem können Beförderungsquoten bestehen. Die Regelung für M-V habe ich ad hoc nicht gefunden.


Es gibt Beamte, die warten schonmal 10 Jahre auf eine Beförderung.
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: SuperIngo am 15.03.2023 17:55
.....Oder auch mal 15 Jahre trotz Übernahme mindestens eines Zusatzamtes, welches beförderungswürdig  war und ist.
Nach 15 Jahren kam dann eine Ausschreibung. Dann Revision. Dann Bestenauslese, dann hat es endlich geklappt.
Auf die entsprechende Besoldung ( Beförderung seit 1.11.22) warte ich noch heute .... 😉 !


quote author=Casa link=topic=120267.msg283523#msg283523 date=1678892670]
Zitat
In § 31 ALVO M-V steht hierzu, dass die Beförderungssperrfrist nach dem Landesbeamtengesetz zwei Jahre beträgt. Also wird nur alle zwei Jahre eine Beförderung möglich?


Richtig.

Unabhängig davon besteht kein Recht auf Beförderung oder gar eine Pflicht des Dienstherrn, einen Beamten zu befördern. Zudem können Beförderungsquoten bestehen. Die Regelung für M-V habe ich ad hoc nicht gefunden.


Es gibt Beamte, die warten schonmal 10 Jahre auf eine Beförderung.
[/quote]
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Thomber am 16.03.2023 13:28
Zitat
Frage zum Jobticket und zur Beförderung

Hat ne Weile gedauert, bis ich verstanden habe, was hier mit Beförderung gemeint ist.    ;D  ;)
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Casa am 16.03.2023 15:04
Zitat
Hat ne Weile gedauert, bis ich verstanden habe, was hier mit Beförderung gemeint ist.

Vielleicht wird man mit einem Jobticket schneller befördert...  ;D
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Thomber am 16.03.2023 15:11
Zitat
Hat ne Weile gedauert, bis ich verstanden habe, was hier mit Beförderung gemeint ist.

Vielleicht wird man mit einem Jobticket schneller befördert...  ;D


Mit einem Jobticket wird man vielleicht nicht schneller aber dafür regelmäßiger befördert.   ;D
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Casa am 16.03.2023 19:06
Zitat
Mit einem Jobticket wird man vielleicht nicht schneller aber dafür regelmäßiger befördert.   ;D

Ich hoffe doch vorerst nicht. Die Kolleginnen und Kollegen sollen bitte streiken, damit auch die Beamten was davon haben. Dafür zahle ich gerne Gewerkschaftsbeiträge.
Titel: Antw:[MV] Frage zum Jobticket und zur Beförderung
Beitrag von: Thomber am 20.03.2023 08:35
Zitat
Es gibt Beamte, die warten schonmal 10 Jahre auf eine Beförderung.

Biete 15 Jahre!  (Sagte ja keiner, dass ein Rekord postiv sein muss, oder?)   :-\