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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 17.03.2023 07:24
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Guten Morgen in die Runde,
bei uns ist das Thema Minusstunden noch einmal aktuell geworden – im Erzieherbereich.
Die Leiter handhaben es so, wenn es die Kinderzahlen zu lassen und „nicht so viel los ist“, dass die Erzieher Minusstunden ansammeln und diese dann „abarbeiten“, wenn der Bedarf an die Arbeitskraft wieder mehr ist (Entgelt bleibt stets gleich).
Nun meinte eine Mitarbeiterin, es sei nicht rechtens.
Könnt ihr mir hierzu behilflich sein?
Vielen Dank vorab.
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Der Dienstplan kann doch nicht einfach spontan geändert werden, wenn ich mich nicht täusche.
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spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
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In Teilen hat deine Mitarbeiterin Recht.
Als Behörde kann man Regelungen zur Arbeitszeit treffen und dabei auch einen gewissen Spielraum für Plus- und Minusstunden zulassen. Gern genommen sind hierfür Geitzeitmodelle. Beim Abbau der Minusstunden ist aber natürlich auf die Vorgaben zur Erbringung der Arbeitszeit zu achten. Also maximale Arbeitszeiten, Pausen, Ruhephasen.
Wenn der Leiter jemanden aber aktiv nach Hause schickt, der gar nicht nach Hause will, muss man aufpassen. Hier kommen Dienstpläne ins Spiel. Denn es reicht schlicht nicht, aus betrieblichen Gründen - wenn es etwa nicht genügend Arbeit gibt, die Mitarbeitenden nach Hause zu schicken. Das Problem des Arbeitsanfalls ist allein das Problem des Arbeitgebers. Er trägt das Risiko des Leerlaufes. Das wird nur zum Problem der Mitarbeitenden, wenn sie sich dieses zu eigen machen.
Weist er der Leiter also jemanden an, nach Hause zu gehen, kann er das tun. Er kann von diesen Personen dann aber nicht verlangen, die Stunden später nachzuarbeiten. Auch Gehalt kürzen geht nicht (§ 615 BGB).
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Wird bei uns auch so gehandhabt und führt immer wieder zu Streit. Vor allem wenn dann Leute nach Hause geschickt werden weil gerade viele Kinder krank etc. Durch Corona hatten manche 80 und mehr Minusstunden.
Und wenn man z.B. nur einen 30h Vertrag hat und 40h gehen soll, kommt man mit eigenen Kinder schnell in die missliche Lage dass man selbst nicht genügend Betreuungszeit hat um das abzudecken.
Was habt ihr denn für eine Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto? Dort müssten die maximal möglichen Plus-/Minusstunden drinstehen.
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Ich frage mich gerade, wie das in der Praxis aussieht. Werden dann Kinder auf andere Gruppen verteilt, wo sie weder Erzieherinnen noch andere Kinder kennen? Hört sich nach Aufbewahrungsanstalt an, sorry...
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Guten Morgen in die Runde,
bei uns ist das Thema Minusstunden noch einmal aktuell geworden – im Erzieherbereich.
Die Leiter handhaben es so, wenn es die Kinderzahlen zu lassen und „nicht so viel los ist“, dass die Erzieher Minusstunden ansammeln und diese dann „abarbeiten“, wenn der Bedarf an die Arbeitskraft wieder mehr ist (Entgelt bleibt stets gleich).
Nun meinte eine Mitarbeiterin, es sei nicht rechtens.
Könnt ihr mir hierzu behilflich sein?
Vielen Dank vorab.
Zunächst ist zu klären, wer die Arbeitszeit einteilt und wie davon abgewichen werden kann. Welche Regelungen gibt es dazu bei euch?
Bei Gleitzeit ist es üblich, dass der Beschäftigte grundsätzlich über Beginn und Ende der Arbeitszeit entscheidet. Ich gehe aber davon aus, dass es in Kitas oä keine Gleitzeit geben kann.
Stellt sich also die Frage, wer den Arbeitsplan mach und welche Kompetenzen er hat.
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Ich frage mich gerade, wie das in der Praxis aussieht. Werden dann Kinder auf andere Gruppen verteilt, wo sie weder Erzieherinnen noch andere Kinder kennen? Hört sich nach Aufbewahrungsanstalt an, sorry...
Beispiel bei uns: Es gibt bis 8:00 und ab 15:00 eine gruppenübergreifende Betreuung. Der Kita-Bereich ist sogar ab 11:30 schon wieder zusammen. Da kann man, wenn wenig Kinder da sind, dann halt eine Fachkraft mittags nach Hause schicken.
Gerade in kleineren Kitas sind die Gruppenkräfte nicht ausschließlich in ihrer Gruppe. Bei 30h Kräften geht das auch kaum, zumindest bei mir in der Kita sind 8h Betreuungszeit die Regel.
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@Organisator hat das schon gut auf den Punkt gebracht.
Was meist nicht geht ist: Du bist 6-15 Uhr eingeteilt. Wenn alle Kinder bis 14 Uhr abgeholt wurden, geht der Erzieher nach Hause und arbeitet die fehlende Stunde irgendwann nach.
Dass nicht genug Arbeit vorhanden ist, ist das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers, hier des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass bei zuvor festgelegten Schichten, Minusstunden entstehen. Auch wenn die Erzieher eher gehen dürfen.
Im Grunde ist es ganz einfach. Das Kind ist für 4, 6 oder 8 Stunden in der Kita angemeldet. Abhängig von der Stundenzahlt wird ein Beitrag oder ein Entgelt entrichtet. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern bei einer vereinbarten Betreuungszeit von 8 Stunden nun 5, 7 oder 8 Stunden in Anspruch nehmen.
Verträge sind einzuhalten. Für den Bereich Kita sind beantragte und vereinbarte Zeit einzuhalten und die Gebühr ist zu zahlen (Privatrecht) bzw. ist der Beitrag für die beantragte und bewilligte Inanspruchnahme der öR Einrichtung KiTa (Verwaltungsrecht) zu entrichten.
Stell dir vor du bist Maschinenführerin an einer Metallstanze in einer Besteckfabrik. Du stanzt also Löffel und Gabeln aus Metall. Dein Arbeitgeber teilt dich von 6-14:30 Uhr an der Maschine ein. Ab 13:30 Uhr hast du keine Metallrohlinge mehr, um Löffel und Gabeln zu stanzen. Du hast einen Vollzeitarbeitsvertrag mit 8 Stunden pro Tag, hier z. B. 6-14:30 Uhr inklusive 30 Minuten Pause.
Du stehst also an der Maschine und hast nichts zu tun. Dafür musst du bezahlt werden, da der Arbeitgeber dich vertragsgemäß beschäftigen und bezahlen muss (!) und er das unternehmerische Risiko trägt, wenn er keine Beschäftigung für dich hat.
Du wirst heute also mit den vereinbarten 8 Stunden bezahlt - obwohl du nur 7 Stunden beschäftigt warst - und musst morgen, wenn die verspätete Lieferung neuer Metallrohlinge eintrifft, keine 9 Stunden arbeiten.
Nun kann es passieren, dass eine Aufgabe aus betrieblichen Gründen länger dauert. Betriebliche Gründe sind z. B. die verspätete Lieferung der Metallrohlinge. Der Arbeitgeber will nun, dass du 9 Stunden arbeitest, damit der "wichtige Auftrag" heute noch fertig wird und versandt werden kann. Du bist bereit heute 9 Stunden zu arbeiten.
Das bedeutet, dein Arbeitgeber muss dir für gestern 8 Stunden bezahlen, obwohl du nur 7 Stunden gearbeitet hast. Außerdem muss er dir heute die 9 Stunden bezahlen, weil du länger, als die vertraglichen 8 Stunden pro Tag, gearbeitet hast.
Metallrohlinge fehlen, Kinder sind krank, Kinder werden früher abgeholt usw. Das sind alles betriebliche Risiken, die den Arbeitnehmer null zu interessieren haben.
Soweit der sehr häufig geltende Grundsatz.
Etwas Anderes kann gelten, wenn ein Arbeitszeitkonto existiert. Dazu weiß @Organisator aber sicher mehr, wenn die entsprechende Regelung bekannt ist.
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spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
Mit Spontan meinte ich ohne entsprechende Vorlaufzeit (3 Tage? oder wieviel Vorlauf zur Änderung sind da noch erlaubt?)
Also wenn ein Dienstplan (und der kann durchaus auch geplante Minusstunden enthalten) existiert, dann kann der AG nicht sagen, morgen machst du nur 4 statt 8 h weil viele Kinder krank sind.
Einvernehmlich geht das natürlich immer.
Genauso wenig kann er dann sagen: Morgen musst du an deinem freien Tag kommen, weil Kollegin ist krank.
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
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Genauso wenig kann er dann sagen: Morgen musst du an deinem freien Tag kommen, weil Kollegin ist krank.
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
Bei Stellen bei denen Ausfälle häufiger vorkommen oder spontane eine Arbeitsleistung notwendig wird, regelt man das Ganze vernünftigerweise über Rufbereitschaft.
In sehr engen Grenzen darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus Urlaub / freiem Tag zur Arbeit verpflichten.
Bei Zurückholen aus dem Urlaub muss aber schon eine Notlage vorliegen, die die Existenz des Betriebs gefährdet bzw. vergleichbar ist. Im öD ist das schwer vorzustellen.
Für Arbeit an sonstigen "freien" Tagen müsste ich nachlesen. Die Schwelle dürfte aber ähnlich hoch oder knapp darunter sein. Zudem muss in seiner Freizeit niemand für den Arbeitgeber erreichbar sein.
Jedenfalls aber sind Personalengpässe durch ausreichende Personalausstattung abzusichern. Schon bei 8-10 Vollzeitmitarbeitern bedarf es eines zusätzlichen Mitarbeiters, um die regulären Ausfälle abzusichern, also Urlaub und eine durchschnittliche Zahl an Krankheitstagen. Für mehr muss sich der AG was einfallen lassen.
Gerade kleine bis durchschnittlich große Kitas trifft ein Ausfall hart. Kleine bis durchschnittlich große Kitas dürften im Bereich von 10 Vollzeitmitarbeitern liegen. Aber wie gesagt, das muss eingeplant werden.
Insbesondere bei Kommunen, die mehr als eine Kita haben, muss dann eben eine Regelung im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter existieren, dass bei Bedarf auch ein Einsatz in einer anderen Kita möglich ist. Mir ist nicht bekannt, dass der TVöD dem entgegensteht.
Die letzten Ausführungen waren eher allgemein und ohne den Bezug zum Fall hier.
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spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
Rufbereitschaft schliesst planbare Arbeiten aus.
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spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
Rufbereitschaft schliesst planbare Arbeiten aus.
Du meinst, dass man keine Rufbereitschaft anordnen und bezahlen kann, damit man auf den ungeplanten Ausfall von Kollegen reagieren kann?
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spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
Rufbereitschaft schliesst planbare Arbeiten aus.
Du meinst, dass man keine Rufbereitschaft anordnen und bezahlen kann, damit man auf den ungeplanten Ausfall von Kollegen reagieren kann?
Kann man natürlich, solange der Passus "es fällt nur in Ausnahmefällen Arbeit an" gewahrt bleibt.
Hatte sich nicht so gelesen, wenn ich ehrlich bin. :)
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Kann man natürlich, solange der Passus "es fällt nur in Ausnahmefällen Arbeit an" gewahrt bleibt.
Hatte sich nicht so gelesen, wenn ich ehrlich bin. :)
Dann hast du mich unvollständig zitiert/gelesen.
Genauso wenig kann er dann sagen: Morgen musst du an deinem freien Tag kommen, weil Kollegin ist krank.
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?
Das ist doch mittels Rufbereitschaft zu lösen, oder etwa nicht? Und ist keine planbare Arbeit.
Denn das ist doch (hoffentlich ::) ) ein Ausnahmefall.
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Deine Kollegin hat ja eine tolle Arbeitsauffassung.
Würde also in der Ecke sitzen und Däumchen drehen wenn nicht viele Kinder da sind, um dann auch die Kollegen im Stich zu lassen wenn viele Kinder da sind und ihre Arbeitszeit rum ist.
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Deine Kollegin hat ja eine tolle Arbeitsauffassung.
Würde also in der Ecke sitzen und Däumchen drehen wenn nicht viele Kinder da sind, um dann auch die Kollegen im Stich zu lassen wenn viele Kinder da sind und ihre Arbeitszeit rum ist.
Warum sollte sich die Kollegin die Organisationsmängel des Arbeitgebers zu eigen machen? Genau dein Beispiel zu verhindern ist doch Aufgabe des AG und dazu ist er mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet.
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Deine Kollegin hat ja eine tolle Arbeitsauffassung.
Würde also in der Ecke sitzen und Däumchen drehen wenn nicht viele Kinder da sind, um dann auch die Kollegen im Stich zu lassen wenn viele Kinder da sind und ihre Arbeitszeit rum ist.
Warum sollte sich die Kollegin die Organisationsmängel des Arbeitgebers zu eigen machen? Genau dein Beispiel zu verhindern ist doch Aufgabe des AG und dazu ist er mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet.
Weil der AG was dafür kann wenn an Tag X viele Eltern ihre Kinder früher abholen?
Mindestmaß an Flexibilität kann man schon von den Mitarbeitern erwarten, und nicht alles auf den AG abwälzen.
Wegen Leuten wie dir hat der ÖD bzw deren Mitarbeiter einen so schlechten Ruf.
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Weil der AG was dafür kann wenn an Tag X viele Eltern ihre Kinder früher abholen?
Mindestmaß an Flexibilität kann man schon von den Mitarbeitern erwarten, und nicht alles auf den AG abwälzen.
Wegen Leuten wie dir hat der ÖD bzw deren Mitarbeiter einen so schlechten Ruf.
Oha - nicht persönlich werden!
Gegenfrage, was kann der AN dafür, das am Tag X viele Eltern ihre Kinder früher abholen? Flexibilität ist keine Einbahnstraße, sondern kann gemeinsam vereinbart werden.
Dazu gehört auch, die eigenen Risikobereiche zu kennen, z.B.
- Kein Arbeitsanfall - Problem des AG
- Schwierige Anreise wg. Glatteis oder ÖPNV-Streik - Problem des AN
In der Startfrage ging es aber um eine einseitige Regelung, die die Mitarbeiter verpflichten soll, Minusstunden zu machen. Da dies aber in den Risikobereich des AG fällt, darf dieser keine einseiten Maßnahmen treffen.
Oder würdest du auf die Hälfte deines Gehalts verzichten, nur weil der AG ein Problem hat, das Geld zusammenzubekommen?
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Weil der AG was dafür kann wenn an Tag X viele Eltern ihre Kinder früher abholen?
Mindestmaß an Flexibilität kann man schon von den Mitarbeitern erwarten, und nicht alles auf den AG abwälzen.
Wegen Leuten wie dir hat der ÖD bzw deren Mitarbeiter einen so schlechten Ruf.
Oha - nicht persönlich werden!
Gegenfrage, was kann der AN dafür, das am Tag X viele Eltern ihre Kinder früher abholen? Flexibilität ist keine Einbahnstraße, sondern kann gemeinsam vereinbart werden.
Dazu gehört auch, die eigenen Risikobereiche zu kennen, z.B.
- Kein Arbeitsanfall - Problem des AG
- Schwierige Anreise wg. Glatteis oder ÖPNV-Streik - Problem des AN
In der Startfrage ging es aber um eine einseitige Regelung, die die Mitarbeiter verpflichten soll, Minusstunden zu machen. Da dies aber in den Risikobereich des AG fällt, darf dieser keine einseiten Maßnahmen treffen.
Oder würdest du auf die Hälfte deines Gehalts verzichten, nur weil der AG ein Problem hat, das Geld zusammenzubekommen?
Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.
Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.
Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.
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Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.
Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.
Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.
Ich möchte darauf hinaus, dass es für solche AG-Probleme einvernehmliche Lösungen geben muss, wie du auch in etwa vorgeschlagen hast. Eine einseitige Festlegung durch den AG, wie man mit dessen Problemen umzugehen hat, funktioniert da nicht.
Wenn ein Dienstplan festgelegt ist, haben sich beide Seiten daran zu halten, oder einvernehmlich Abweichungen zu vereinbaren. Alternativ hat der AG Möglichkeiten (z.B. Anordnung von Überstunden), um mit solchen Situationen umzugehen.
Was die Kollegin nicht will, ist um 12.00 Uhr nach Hause geschickt zu werden, nur weil gerade keine Arbeit anfällt, und dafür Minusstunden aufbauen.
Genauso kann sich ein Arbeitnehmer auch nicht herausnehmen, um 12.00 gehen zu wollen, nur weil man gerade keine Lust hat.
Stell dir vor, du wärst Busfahrer, kommst zur Arbeit und dein Arbeitgeber schickt dich nach Hause, weil der Bus kaputt ist und er keine andere Arbeit für dich hat. Dafür müsstest du dann aber Urlaub nehmen oder einen Tag auf Gehalt verzichten.
--> Risikobereich des Arbeitgebers, somit Problem des Arbeitgebers.
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Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.
Nö - im anderen Thread habe ich dein Ansinnen durchaus nachvollziehen können und mich entsprechend geäußert. Unterschiedliche Meinungen sind hinzunehmen - Meinungen und Präferenzen können, da individuell, auch nicht falsch sein.
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Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.
Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.
Mittlerweile glaube ich dass du das mir widersprechen zum Selbstzweck erhoben hast.
Ich möchte darauf hinaus, dass es für solche AG-Probleme einvernehmliche Lösungen geben muss, wie du auch in etwa vorgeschlagen hast. Eine einseitige Festlegung durch den AG, wie man mit dessen Problemen umzugehen hat, funktioniert da nicht.
Wenn ein Dienstplan festgelegt ist, haben sich beide Seiten daran zu halten, oder einvernehmlich Abweichungen zu vereinbaren. Alternativ hat der AG Möglichkeiten (z.B. Anordnung von Überstunden), um mit solchen Situationen umzugehen.
Was die Kollegin nicht will, ist um 12.00 Uhr nach Hause geschickt zu werden, nur weil gerade keine Arbeit anfällt, und dafür Minusstunden aufbauen.
Genauso kann sich ein Arbeitnehmer auch nicht herausnehmen, um 12.00 gehen zu wollen, nur weil man gerade keine Lust hat.
Stell dir vor, du wärst Busfahrer, kommst zur Arbeit und dein Arbeitgeber schickt dich nach Hause, weil der Bus kaputt ist und er keine andere Arbeit für dich hat. Dafür müsstest du dann aber Urlaub nehmen oder einen Tag auf Gehalt verzichten.
--> Risikobereich des Arbeitgebers, somit Problem des Arbeitgebers.
Es geht nicht um Gehaltsverzicht sondern um Minusstunden. Und wenn mein Bus kaputt ist kann ich nunmal nicht fahren. Höhere Gewalt. Kommt zum Glück selten vor.
Aber wenn ich Erzieher bin, dann gehe ich nicht mit der Erwartung in den Beruf um Punkt 17 uhr Feierabend zu machen. Macht ein Feuerwehrmann ja auch nicht wenns um 16:45 Uhr brennt.
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Es geht nicht um Gehaltsverzicht sondern um Minusstunden. Und wenn mein Bus kaputt ist kann ich nunmal nicht fahren. Höhere Gewalt. Kommt zum Glück selten vor.
Aber wenn ich Erzieher bin, dann gehe ich nicht mit der Erwartung in den Beruf um Punkt 17 uhr Feierabend zu machen. Macht ein Feuerwehrmann ja auch nicht wenns um 16:45 Uhr brennt.
Genau - höhere Gewalt. Die fällt aber hier in die Verantwortung des Arbeitgebers. Umgekehrt das Beispiel mit Glatteis, was die Dauer des Wegs zur Arbeit verlängert und in die Verantwortung des Arbeitnehmers fällt.
Beide Seiten haben Rechte und Pflichten, dazu gehört AN-seitig pünktlich zur Arbeit zu erscheinen und die Arbeit anzubieten. Wenn der AG das Angebot nicht annehmen kann, entbindet es ihn jedoch nicht von der Pflicht zur Entgeltzahlung.
Aber wenn du Erzieher bist, erwartest du eben nicht, um 12.00 Uhr nach Hause geschickt zu werden, da du deine Arbeitsleistung anbietest. Wenn der AG sie nicht annimmt - sein Problem. Ähnlich wie der defekte Bus.
Ansonsten ist der Arbeitsalltag in der Kita auch besser planbar als bei der Feuerwehr - daher reden wir ja auch über Kita-Arbeitsplätze.
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Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst.
Die 17 Uhr-fällt der Stift-Mentalität kannst du als Erzieher nicht bringen. Aber exakt das will seine Kollegin.
Einfach Gleitzeit mit Minusstundenmöglichkeit und fertig. Man geht wenn das letzte Kind versorgt ist und nicht eher und nicht später.
Es geht eindeutig nicht um die Mentalität, sondern darum, dass man einvernehmlich alles machen kann.
Aber der AG kann nachdem er dich für 8 h bestellt hat nicht plötzlich daherkommen und sagen, ich will dich nur 2h und dafür morgen wo du frei hast 6h.
Denn wenn der AG sich verplant hat, dann kann der AN sicherlich diese ungewollte Freizeit nutzen.
Muss dafür aber eigene schon verplante Freizeit dafür "opfern".
Einvernehmlich und längerfristig geplant alles gut.
Willkürlich durch AG wie es ihm in den Sinn kommt, nicht ok.
Wenn der AG also Reserven für ungeplante Ausfällen haben will, dann muss er eben dafür sorgen und kann nicht von heute auf morgen über die Freizeit der Angestellten verfügen, dafür gibt es entsprechende planbare und zu bezahlende Mechanismen.
Die Grenzen sind natürlich (insbesondere im Sozialenbereich) fließend.
Und da geht es nicht um eine 17:00 Bleistift fallen lassen Mentalität.
Und da geht es weder um im Stich lassen (das hat der AG ja selbst in der Hand via Überstunden anordnen und Rufbereitschaft) oder Däumchen drehen, denn auch wenn die Kinder weg sind, gibt es was zu tun (und außerdem hat der AG ja schon das Geld für diese Betreuungszeit kassiert)
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Ich bin da ganz bei @Organisator
Ich möchte außerdem nochmal darauf hinweisen, dass die Kita Beiträge/Gebühren für vorher festgelegte Betreuungszeiten erhält und es der entsprechenden Stelle möglich ist, weitere Gebühren zu verlangen, wenn die Betreuungszeit überschritten ist.
Weiterhin gibt es Konstellationen, bei denen dauerhaft weniger Arbeit anfallen kann. Wie soll eine Erzieherin eine hohe Zahl an Minusstunden durch früher abgeholte oder kranke Kinder später mehr arbeiten, um ihr volles Arbeitsentgelt zu erhalten?
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Man hat doch im Rahmen der Gleitzeit einen Arbeitszeitrahmen. Bei uns geht der von +40 bis minus 15.
Wenn viel los ist bleibt man länger und baut Stunden auf, die man dann abbummeln kann wenn wenig los ist.
Verstehe nicht wo das Problem sein soll.
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Und woher weißt du z.B., dass es im Sachverhalt Gleitzeit gibt?
Du kannst nicht jedes System 1:1 über das andere legen.
Das Problem ist im Fall hier doch, dass jemand eben nicht immer ins Minus gehen möchte und der Meinung ist, dass die getroffene Regelung nicht rechtens sei.
Was woanders möglich ist oder nicht, spielt doch dabei keine Rolle.
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Man hat doch im Rahmen der Gleitzeit einen Arbeitszeitrahmen. Bei uns geht der von +40 bis minus 15.
Wenn viel los ist bleibt man länger und baut Stunden auf, die man dann abbummeln kann wenn wenig los ist.
Verstehe nicht wo das Problem sein soll.
Ach soo, ich nehm jetzt Gleitzeit und die Kinder bleiben alleine!
Schon klar, merkste selber, oder?
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Und woher weißt du z.B., dass es im Sachverhalt Gleitzeit gibt?
Du kannst nicht jedes System 1:1 über das andere legen.
Das Problem ist im Fall hier doch, dass jemand eben nicht immer ins Minus gehen möchte und der Meinung ist, dass die getroffene Regelung nicht rechtens sei.
Was woanders möglich ist oder nicht, spielt doch dabei keine Rolle.
Es ist jedoch durchaus rechtens, ins Minus geplant zu werden, dafür gibt Dienstpläne.
Nur kann der AG dies nicht von heute auf Morgen ändern..
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Man hat doch im Rahmen der Gleitzeit einen Arbeitszeitrahmen. Bei uns geht der von +40 bis minus 15.
Wenn viel los ist bleibt man länger und baut Stunden auf, die man dann abbummeln kann wenn wenig los ist.
Verstehe nicht wo das Problem sein soll.
Gleitzeit beinhaltet, dass im Wesentlichen der AN über Beginn und Ende der Arbeitszeit entscheidet. Dies funktioniert in Kitas jedoch nicht, da manchmal längerer Betreuungsbedarf besteht und der AN nicht einfach so gehen kann und darf (Aufsichtspflicht).
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Und woher weißt du z.B., dass es im Sachverhalt Gleitzeit gibt?
Du kannst nicht jedes System 1:1 über das andere legen.
Das Problem ist im Fall hier doch, dass jemand eben nicht immer ins Minus gehen möchte und der Meinung ist, dass die getroffene Regelung nicht rechtens sei.
Was woanders möglich ist oder nicht, spielt doch dabei keine Rolle.
Es ist jedoch durchaus rechtens, ins Minus geplant zu werden, dafür gibt Dienstpläne.
Nur kann der AG dies nicht von heute auf Morgen ändern..
Womit die Eingangsfrage auch abschließend beantwortet wäre.