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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Opa am 19.03.2023 08:17
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Wie jüngst einer Rundmail einer dbb-Gewerkschaft zu entnehmen war, spielen sich hinter den Kulissen bedenkliche Szenen ab. Falls der Inhalt zutreffend ist (woran ich keinen Grund habe, zu zweifeln), liegt folgender Sachverhalt vor:
Bei der für den 21.03. auf dem Kölner Heumarkt geplanten Streikaktion hat die verdi-Leitung angekündigt, Mitglieder anderer Gewerkschaften „von der Aktion auszuschließen“, wenn sie mit Bannern, Westen etc. der Konkurrenz auftauchen sollten. Wie sie das auf einem öffentlichen Gelände umsetzen wollen, bleibt Geheimnis der Verantwortlichen.
Abgesehen davon, dass sie damit der Sache, um die es geht schaden, steht diese Ansage im Widerspruch zu den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Es handelt sich also um ein äußerst undemokratisches Verhalten.
Mit so einer Gewerkschaft möchte ich nichts zu tun haben, da wäre jeder Cent Mitgliedsbeitrag als Spende an das örtliche Tierheim besser angelegt.
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Und das muss nun zweimal gepostet werden?
Von Verdi ist nichts bzw. alles zu erwarten und die Tierheime stehen bei mir (leider) ganz hinten. Mit deren Hunderettungen weltweit, wo wir noch nicht mal hier in D alle Tiere unterbringen können.
Ansonsten: Köln ist das Berlin Westdeutschlands. ;)
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Ist es nicht Gang und gebe, dass sich Organisatoren von Demonstration u.Ä. gegen X, Y und Z Abgrenzen und ihre Anwesenheit als Unerwünscht ansehen. Die Friedensdemo von der Wagenknecht mal außen vor gelassen.
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Bei Gegendemonstrationen vielleicht. Aber wenn beide (dbb und verdi) am Verhandlungstisch auf derselben Seite sitzen, um dieselbe Forderung zu vertreten?
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Naja Verdi will den „Ruhm“ für das beste Ergebnis aller Zeiten allein einheimsen ;)
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Ich sehe nicht, wie Verdi als nichtstaatlicher Akteur in der Lage sein soll, anderer Leute Grundrechte zu verletzen.
Bei der für den 21.03. auf dem Kölner Heumarkt geplanten Streikaktion hat die verdi-Leitung angekündigt, Mitglieder anderer Gewerkschaften „von der Aktion auszuschließen“, wenn sie mit Bannern, Westen etc. der Konkurrenz auftauchen sollten. Wie sie das auf einem öffentlichen Gelände umsetzen wollen, bleibt Geheimnis der Verantwortlichen.
Gute Frage. § 6 Absatz 4 VersG NRW kastriert die Befugnisse der Versammlungsleitung gegenüber den Teilnehmern ja doch ordentlich. Und das ist gut so. Zu welchen Mitteln Verdi im Rahmen der organisationseigenen Allmachtsphantasien greifen wird, bleibt abzuwarten.
Ansonsten: Köln ist das Berlin Westdeutschlands. ;)
Interessant. Ich habe immer Bremen für das Berlin Westdeutschlands gehalten.
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Ich sehe nicht, wie Verdi als nichtstaatlicher Akteur in der Lage sein soll, anderer Leute Grundrechte zu verletzen.
Wer eine grundrechtsfähige Person davon abhält, deren Grundrechte auszuüben, verletzt diese Person in ihren Rechten.
Dass die Grundrechte in der Rechtssystematik lediglich den Staat als Verpflichteten adressieren, ist für diese Betrachtung ohne Belang.
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Dass die Grundrechte in der Rechtssystematik lediglich den Staat als Verpflichteten adressieren, ist für diese Betrachtung ohne Belang.
Genau das ist sogar der belangvolle Teil. Verletzen kann Verdi nur die sich aus dem Zivilrecht ergebende Rechtsposition, die als "Einfallstor" der Grundrechte dienen kann.
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Und das muss nun zweimal gepostet werden?
Ansonsten: Köln ist das Berlin Westdeutschlands. ;)
glaub du meinst eher frankfurt
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Frankfurt liegt auch echt im Westen. ::)
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Fahrt doch lieber am 23.3. nach Gelsenkirchen, als Euch auf verdi Veranstaltungen rumzutreiben...
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Opa, kannst du diese „Rundmail“ hier mal einstellen, oder belegen, dass es sie gibt? Ansonsten ist dein Post genau das, was du in deiner Signatur verabscheust: Hetze im Netz!
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Das ganze Posting ist Murks. Wie/wodurch soll denn bitte ein
Widerspruch zu den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit
bestehen? Nur weil Verdi eine Demo macht, schränkt das doch andere nicht in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein!
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Das ganze Posting ist Murks. Wie/wodurch soll denn bitte ein
Widerspruch zu den Grundrechten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit
bestehen? Nur weil Verdi eine Demo macht, schränkt das doch andere nicht in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein!
Das hab ich auch gedacht..
Und ne nichtssagende Mail soll der Beweis sein?
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Wenn jemand eine Demo/Versammlung ankündigt ist er doch dafür verantwortlich, dass alles im Rahmen und friedlich bleibt.
Vielleicht ist Verdi einfach daran gelegen, dass die Veranstaltung den Rahmen weder in der Zahl der Teilnehmer noch deren Aktionen sprengt und möchte im Falle von Ausschreitungen von Anhängern anderer Gewerkschaften nicht die schlechte Presse kriegen.
Auf der anderen Seite steht es den anderen Gewerkschaften doch jederzeit frei, an anderer Stelle eine gleichgerichtete Veranstaltung zu organisieren.
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Ich kann problemlos eure Grundrechte verletzen. Und das als nichtstaatlicher Akteur.
Ihr habt nämlich ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Und wenn ich euch ins Auge piekse, verletze ich eure Grundrechte. Einziges Problem ist, ihr könnt euch nicht beim BVerfG beschweren, dass ich euch ins Auge gepiekst habe. Das liegt daran, dass ein beschwerdefähiger Eingriff in Grundrechte, per Definition, nur durch staatliches Handeln erfolgen kann.
Niemand darf Dritte von Versammlungen unter freiem Himmel ausschließen. Die Grenze bilden allerdings das Störungsverbot in § 7 VersG NRW bzw. die Strafgesetze.
Die Mitteilung "ihr dürft nicht mit Bannern anderer Gewerkschaften kommen" stellt i. E. nur eine Aufforderung dar. Diese Aufforderung von Verdi ist, mangels staatlichen Eingriffs, kein Eingriff im sinne der Eingriffsdefinition.
Eine Aufforderung eines nichtstaatlichen Akteurs ist schon ungeeignet, eure Grundrechte im Sinne einer Werteordnung zu beschränken. Das ist Dasselbe, wie wenn ich sage, "halt die Klappe." Unschön, aber ihr dürft trotzdem was sagen. Ebenso dürft ihr zur Verdi-Demo kommen.
Zudem sind Grundrechte als objektive Werteordnung zu verstehen (vgl. Lüth-Entscheidung). Klassiker ist z. B. der Kündigungsschutz, mit Blick auf Art. 12 GG.