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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Mirko am 20.03.2023 10:01

Titel: Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Mirko am 20.03.2023 10:01
Guten Morgen

wir überlegen gerade als Paar was beruflich für meine Frau langfristig am besten ist und steigen bei den evtl. vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten vom mD in den gD nicht ganz durch.

Zu unserer Situation:
Meine Frau (Quereinstieg mit 43 Jahren) ist kurz vor Ende ihrer Anwärterlaufbahn im mD als Beamtin in einer großen Kommune beschäftigt. Die Kommune übernimmt alle aber verbeamtet niemanden mehr. Sie würden also als TB übernommen. Die Kommune bietet aber wohl (je nach Abschlußnote) perspektivisch vielen die Möglichkeit den Angestelltenlehrgang II/Verwaltungslehrgang II zu machen (dauert in Vollzeit nur 1 Jahr) und dann als TB auf Stellen im gD zu wechseln. Ich vermute in der Kommune sind das dann vor allem E9 Stellen.

Jetzt ist es so, dass meine Frau sich in der Anwärterzeit bereits bei einer obersten Bundesbehörde beworben hat (Hintergrund, wegen meines Berufswechsels ziehen wir evtl. zeitnah in einer andere Region) und von dort eine Zusage für eine Stelle im mD bekommen hat. Die würden meine Frau wahrscheinlich auch verbeamten.

Nach erstem Studium der Aufstiegsmöglichkeiten beim Bund erscheint es mir so, dass dort ein Wechsel in den gD nur über ein 3 jähriges BA Studium der Verwaltung (Verwaltungsfachwirt?) (z.B. HS Bund) möglich ist. Das wäre natürlich eine wesentlich höhere Hürde für einen Laufbahnwechsel. (vom zeitlichen Umfang und ob die Behörde soetwas überhaupt noch in dem Alter fördern würde könnte ich mir vorstellen)

Nach dem Studium der rechtlichen Vorgaben, sind mir folgende Punkte weiterhin nicht ganz klar geworden:

Sind die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel tatsächlich also (in unserer Situation) in der Kommune so viel niedriger im Vergleich zum Bund? Müsste das nicht ungefähr ähnlich sein?

Und macht es für den Laufbahnwechsel einen Unterschied beim Bund, ob meine Frau sich verbeamten ließe oder nicht? Also wäre der Wechsel in den gD als TB beim Bund ebenfalls nur mit vollem BA Studium möglich?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Bastel am 20.03.2023 11:07
Bei der Kommune ist deine Frau Tarifbeschäftigte und bleibt es auch. Da gibt es keine Laufbahnen oder ähnliches. Mit dem AL2 kann sich deine Frau dann einfach auf eine höher bewertete Stelle bewerben und Thats it.

Beim Bund wird Sie verbeamtet und dann wird die ganze Geschichte schwieriger. Studium, Aufstiegsverfahren blabla wird dann nötig.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Mirko am 20.03.2023 11:22
Und wenn sie sich beim Bund nicht verbeamten lassen würde, sondern als TB angestellt wird? Würde das einen Wechsel in höher bewertete Stellen vereinfachen? Denn mir erscheint, dass bei bei den Bundesbehörden soetwas wie die Weiterqualifizierung mittels des Verwaltungslehrgangs II nicht wirklich angeboten wird.

Edit: In Niedersachsen scheint ja der Verwaltungslehrgang II auch für Beamte des mD den Aufstieg zu ermöglichen. (https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-ii-86518.html) Oder habe ich einen Denkfehler?
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Organisator am 20.03.2023 12:01
Und wenn sie sich beim Bund nicht verbeamten lassen würde, sondern als TB angestellt wird? Würde das einen Wechsel in höher bewertete Stellen vereinfachen? Denn mir erscheint, dass bei bei den Bundesbehörden soetwas wie die Weiterqualifizierung mittels des Verwaltungslehrgangs II nicht wirklich angeboten wird.

Edit: In Niedersachsen scheint ja der Verwaltungslehrgang II auch für Beamte des mD den Aufstieg zu ermöglichen. (https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-ii-86518.html) Oder habe ich einen Denkfehler?

Beim Bund wird der Lehrgang II angeboten, allerdings ist er dort nicht für den gD als Bildungsvoraussetzung ausreichend. Hier bedarf es eines Studiums.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: xap am 20.03.2023 12:37
Als TB bedarf es beim Bund nicht automatisch eines Studiums, um Stellen zu besetzen die >E9a entsprechen. Die Stellen können auch anderweitig besetzt werden, vorausgesetzt die Stellenausschreibungen sind entsprechend formuliert. In meinem Dunstkreis gibt es mehrere AN, die ohne Studium E11 Stellen innehaben. Einziges Manko ist wohl, dass statt E11 dann E10 gezahlt wird. Bin aber kein Spezialist für Eingruppierung und die Frage wäre m.E. auch im Tarifbereich besser aufgehoben.

Ein Aufstieg als Beamter vom mD in den gD ist ungleich langwieriger. Meine Empfehlung: TB (Bund) bleiben und ggf. auf Stellen >E9a bewerben. Eine Verbeamtung ist dann mangels Bildungsvoraussetzung (Studium) im gD nicht möglich.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Matze1986 am 20.03.2023 13:41
Ein Aufstiegsverfahren ohne Studium ist beim Bund durchaus möglich.
Wenn Sie evtl. doch ein Studium machen würde, dann ist das natürlich auch in Vollzeit, 3 Jahre.
Abschluss war früher der Dipl. Verwaltungswirt (FH) (Verwaltungsfachwirt ist kein Studium - eine berufliche Weiterbildung)
Heute ist das der Bachelor of Laws.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: xap am 20.03.2023 14:03
Ich schrieb auch "langwierig" und nicht "unmöglich". :)
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Matze1986 am 20.03.2023 14:30
Ich schrieb auch "langwierig" und nicht "unmöglich". :)

Das war jetzt auch gar nicht auf irgendeine vorhergehende Aussage bezogen.
War ein Ausfluss meiner Gedankengänge.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: PolareuD am 20.03.2023 14:30
Als Beamtin beim Bund gibt es noch den "Pseudo"-Aufstieg nach §27 Bundeslaufbahnverordnung. Statusrechtlich verbleibt man im beschriebenen Fall im mD, es können jedoch Ämter bis zur Besoldungsgruppe A11 besetzt werden.

Voraussetzung:

1. mindestens drei Jahren im Endamt der bisherigen Laufbahn,
2. mindestens zwei Verwendungen,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen die höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene und
4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilung kann aber das Erreichen einer entsprechenden Note eventuell eine Herausforderung darstellen.

Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Matze1986 am 20.03.2023 14:32
Als Beamtin beim Bund gibt es noch den "Pseudo"-Aufstieg nach §27 Bundeslaufbahnverordnung. Statusrechtlich verbleibt man im beschriebenen Fall im mD, es können jedoch Ämter bis zu Besoldungsgruppe A11 besetzt werden.

Voraussetzung:

1. mindestens drei Jahren im Endamt der bisherigen Laufbahn,
2. mindestens zwei Verwendungen,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen die höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene und
4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilung kann aber das Erreichen einer entsprechenden Note eventuell eine Herausforderung darstellen.

Da die Frau des Fragestellers in eine oberste Bundesbehörde wechseln würde gilt hier:
vorletztes Amt ist ausreichend
UND
A12 ist möglich (jedenfalls Bw)
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Organisator am 20.03.2023 15:11
Als Beamtin beim Bund gibt es noch den "Pseudo"-Aufstieg nach §27 Bundeslaufbahnverordnung. Statusrechtlich verbleibt man im beschriebenen Fall im mD, es können jedoch Ämter bis zu Besoldungsgruppe A11 besetzt werden.

Voraussetzung:

1. mindestens drei Jahren im Endamt der bisherigen Laufbahn,
2. mindestens zwei Verwendungen,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen die höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene und
4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilung kann aber das Erreichen einer entsprechenden Note eventuell eine Herausforderung darstellen.

Da die Frau des Fragestellers in eine oberste Bundesbehörde wechseln würde gilt hier:
vorletztes Amt ist ausreichend
UND
A12 ist möglich (jedenfalls Bw)

eher unwahrscheinlich: Mit 43 Ausbildung begonnen, bis zum Ende der Probezeit und Ende Beförderungssperre ist sie wohl eher so 47-48 Jahre alt. Und dann - bevor man überhaupt ins Nachdenken kommt - 3 Jahre im Endamt. Und dann noch 2 hervorragende Beurteilungen, die ohnehin nur alle 2 Jahre vergeben werden. Keine Chance für den kleinen Aufstieg nach §27BLV.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Matze1986 am 20.03.2023 15:24
eher unwahrscheinlich: Mit 43 Ausbildung begonnen, bis zum Ende der Probezeit und Ende Beförderungssperre ist sie wohl eher so 47-48 Jahre alt. Und dann - bevor man überhaupt ins Nachdenken kommt - 3 Jahre im Endamt. Und dann noch 2 hervorragende Beurteilungen, die ohnehin nur alle 2 Jahre vergeben werden. Keine Chance für den kleinen Aufstieg nach §27BLV.


Nichts ist unmöglich:

Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).

Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Organisator am 20.03.2023 15:40
Nichts ist unmöglich:

Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).

Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.

Auch wenn das der best Case ist hast du vergessen, dass zunächst das Endamt erreicht werden muss (A9m), und dann dort 3 Jahre  bleiben. Und dann auch noch Glück haben, dass ein 27er Verfahren durchgeführt wird.
Und Beurteilungen gibts immer nur alle 2 jahre, so dass hier das - rechtlich mögliche - Szenario der jährlichen Beförderung nicht realistisch ist.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Casa am 20.03.2023 16:15
Ich habs mal fix durchgerechnet.

Beschäftigter
6 Jahre in der E9a, dann Stufe 4
bleiben noch 18 Jahre in der E10

Ergibt ca. 29,3 Rentenpunkte.
= Bruttorente Ost 1.040 €  / West 1.054 €
+ Zusatzversorgung (wie hoch ist die beim Bund)?

vs. Beamter

Pensionseintritt mit A8 bedeutet Mindestpension von brutto 1866 €. Mehr würde sie erst mit einer A11-Endstufe erreichen. Bei A12 wären es 2.200 bruttopension.


Grob überschlägig wird sie, auf die Dienstzeit gesehen, als Beamtin nicht mehr verdienen, als als Beschäftigte. Auch mit Beförderungen bis A10 wird es nicht mehr, im Vergleich zur Beschäftigung.
Insbesondere die KV-Beiträge sind von der Nettobesoldung in Abzug zu bringen. Ich schätze mal 350 € bei geringen bis mittleren Versicherungsleistungen in der PKV. Die pauschale Beihilfe (50 % der Kosten der GKV trägt der Dienstherr) gibts beim Bund meines Wissens noch nicht.
Die Pension reißts aber einigermaßen raus. Auch im Alter sind noch PKV-Beiträge zu zahlen, dann etwas niedriger.


Anders siehts mit Kindern aus, die noch wenigstens 10 Jahre im Haushalt leben oder für die eine Unterhaltspflicht besteht.



Vom Best-Case würde ich nicht ausgehen. Es ist unrealistisch.



Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Matze1986 am 21.03.2023 07:28
Nichts ist unmöglich:

Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).

Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.

Auch wenn das der best Case ist hast du vergessen, dass zunächst das Endamt erreicht werden muss (A9m), und dann dort 3 Jahre  bleiben. Und dann auch noch Glück haben, dass ein 27er Verfahren durchgeführt wird.
Und Beurteilungen gibts immer nur alle 2 jahre, so dass hier das - rechtlich mögliche - Szenario der jährlichen Beförderung nicht realistisch ist.

Nein, das Endamt ist nicht notwendig! (oberste Bundesbehörde)

"2Abweichend von Satz 1 Nummer 1 können die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Geschäftsbereich anstelle des Erreichens des Endamtes der bisherigen Laufbahn das Erreichen des vorletzten Amtes als Voraussetzung festlegen."

--> gilt so bei der Bw
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Organisator am 21.03.2023 07:59
Nichts ist unmöglich:

Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).

Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.

Auch wenn das der best Case ist hast du vergessen, dass zunächst das Endamt erreicht werden muss (A9m), und dann dort 3 Jahre  bleiben. Und dann auch noch Glück haben, dass ein 27er Verfahren durchgeführt wird.
Und Beurteilungen gibts immer nur alle 2 jahre, so dass hier das - rechtlich mögliche - Szenario der jährlichen Beförderung nicht realistisch ist.

Nein, das Endamt ist nicht notwendig! (oberste Bundesbehörde)

"2Abweichend von Satz 1 Nummer 1 können die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Geschäftsbereich anstelle des Erreichens des Endamtes der bisherigen Laufbahn das Erreichen des vorletzten Amtes als Voraussetzung festlegen."

--> gilt so bei der Bw

Unabhängig davon, ob diese Ausnahme anwendet gehe ich nicht davon aus, dass die rechtlich und theoretisch mögliche Durchbeförderung auch in der Praxis erfolgen wird. Aus meiner Erfahrung wäre es schon viel, wenn überhaupt ein 27er Verfahren durchgeführt werden würde.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Matze1986 am 21.03.2023 12:59
Meine Erfahrungswerte sagen:

Genau SO kommt es relativ häufig im Ressort vor.
(auf Ortsebene eher selten)
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Organisator am 21.03.2023 13:51
Meine Erfahrungswerte sagen:

Genau SO kommt es relativ häufig im Ressort vor.
(auf Ortsebene eher selten)

Dann unterscheiden sich unsere Erfahrungen und ich kann der TE-Frau nur viel Glück wünschen.
Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Mirko am 22.03.2023 08:31
Erst mal vielen Dank für die Einschätzungen und Rückmeldungen. Diese bringen schon mal mehr Licht in die Sache für uns. Vielen Dank auch für die aufgestellte Rechnung bezüglich Pension bzw. Gehalt TB vs Beamtin. :)

Ich habe eben festgestellt, dass ich eine falsche Angabe gemacht habe. Es handelt sich um eine obere Bundesbehörde (Bundesnetzagentur), keine Oberste (Ministerium richtig?).

Ich entnehme den Antworten insgesamt, dass ein „Aufstieg“ bzw Wechsel in eine Tätigkeit größer E9a als TB wahrscheinlich einfacher machbar ist als als Beamtin im mD. Wobei ich bei Stellenausschreibungen von Bundesbehörden für gD Stelle auch für TBs im Regelfall ein BA als Voraussetzung sehe, bei den Kommunen hingegen  häufiger auch den Verwaltungslehrgang 2 als Vorraussetzung.

Da meine Frau auch erst mal nur in Teilzeit  wegen unserer Tochter arbeiten würde, würde sie nach meiner Rechnung als Beamtin durch die Eingruppierung in A6 und teure PKV sogar etwa 200€ netto weniger haben als als TB in geschätzten E8 oder ähnlichen Eingruppierungen. (Wäre ja auch die Frage was für eine Stelle sie als TB bekommen würde, die Bundesnetzagentur konnte ihr das witzigerweise bisher nicht mitteilen, da die nur von der Verbeamtung ausgingen) Da ich selbst wahrscheinlich in 2 Jahren ebenfalls noch verbeamtet werde, würde der Familienzuschlag auch keinen Mehrwert bringen mit einem Kind, da wir den ja eh nur einmal bekommen.

Für die Verbeamtung spräche daher vor allem die Mindestversorgung im Alter (da meine Frau bisher leider kaum gesetzliche Rentenansprüche wegen gebrochener Erwerbsbio und mit anteilig Teilzeit wohl auch als TB nicht mehr so besonders viel gesetzliche Rente anhäufen wird)

Frage dazu, da ich zur Mindestversorgung verschiedenes hier im Forum gelesen habe: Würde sie diese auch bekommen wenn sie in Teilzeit als Beamtin arbeitet?

Dazu galt ja scheinbar früher, dass Teilzeit die Mindestversorgung einschränkt, hatte hier aber auch gelesen, dass das jetzt nicht mehr so gelte.

Im Ergebnis scheint es mir grob so zu sein, dass für die Verbeamtung die wohl bessere Versorgung im Alter spricht, für den Weg als TB das bessere Gehalt jetzt (zumindest bei einer gut eingruppierten Stelle >E8), die höhere Flexibilität für einen Arbeitgeberwechsel und einfachere Möglichkeiten sich evtl. noch mal Stellen im gD zu qualifizieren. Oder habe ich da noch einen Denkfehler drin?





Titel: Antw:Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Beitrag von: Casa am 22.03.2023 09:46
Für die Mindestversorgung reichen auch 5 Jahre in Teilzeit.

Zitat
§4 Abs. 1 BeamtVG

(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte

1.
    eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
2.
    infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.

Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, sofern sie ruhegehaltfähig ist; § 6 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist insoweit nicht anzuwenden. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähig gelten oder nach § 10 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen; Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Satz 3 gilt nicht für Zeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zurückgelegt hat.

Vgl. dazu die Entscheidung VGH München, Urteil v. 22.06.2020, 3 BV 18.1447, in Bezug auf die Bayrische Beamtenversorgung.


Ich tendiere zur Verbeamtung, wenn sie in TZ arbeiten will und keine oder kaum Rentenansprüche hat. Das wird zwar durch die PKV erstmal teurer, aber im Alter bleibt mehr über. Im (höheren) Alter besteht oft auch keine Möglichkeit mehr, sich etwas dazuzuverdienen.

Nachdenken sollte man natürlich auch, ob man sich Teilzeit grundsätzlich leisten kann. Es gibt Eltern die arbeiten beide Vollzeit und ziehen 1-3 Kinder groß.


Wenn sie sich weiterbilden will, geht das auch über ein nebenberufliches Studium, das zum gD führen kann.