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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Wusel35 am 20.03.2023 16:02

Titel: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Wusel35 am 20.03.2023 16:02
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahre werde ich verbeamtet. Das macht mich sehr stolz!

Allerdings sehe ich mich zunehmend vor Problemen, welche ich alleine nicht wirklich lösen kann. Konkret gesagt, geht es um Vorerkrankungen im Rahmen der Suche nach einer PKV.

Mir ist es bewusst, dass diese SEHR allergisch (hehe) auf meine Vorerkrankungen reagieren werden. Daher bin ich momentan in einem unendlichen Gewissenskonflikt.

Ich hatte vor >5 Jahren einen leichten Bandscheibenvorfall, welcher konservativ behandelt wurde. Seitdem keine Beschwerden und auch keine Arztbesuche.
Vor über 10 Jahren litt ich an einer Allergie, welche im Rahmen einer Desensibilisierung behandelt wurde. Seitdem keine nennenswerten Beschwerden mehr und keine Arztbesuche.

In den letzten Wochen habe ich mich mit dem Thema PKV und vor allem mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht genaustens auseinandergesetzt. Ich habe viele Antragsformulare der verschiedenen PKVen studiert. Wirklich schlau geworden bin ich aus den Informationen allerdings nicht.

In den meisten Formularen wird ja nach ambulanten Behandlungen, Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 Jahre gefragt. Auch wird immer eine offene Frage im Sinne von "bestehen (chronische) Erkrankungen, Folgen von Krankheiten oder Verletzungen" gestellt. Diese ist natürlich im Präsens formuliert, allerdings oftmals sehr offen und zeitlich unbegrenzt.
Leider finde ich im Internet nur SEHR widersprüchliche Informationen zur Beantwortung dieser Frage. Auf kv-fux_.de steht z.B., dass ein Bandscheibenvorfall "innerhalb der letzten drei Jahre" aufgeführt werden muss. Andere Seiten sind da uneindeutiger.

Wie genau würdet ihr einen ausgeheilten Bandscheibenvorfall und eine Allergie einordnen?! Auf der einen Seite habe ich ja wie bereits erwähnt seit Jahren keine Beschwerden und die Sache ist ausgeheilt. Ich könnte also behaupten, dass in den letzten 3 Jahren und aktuell ("bestehen") keine Krankheit oder Verletzungsfolge vorhanden ist, denn Folgen sind mir seitdem keine bekannt. Auf der anderen Seite könnte man diese Krankheitsbilder natürlich auch durch eine andere Brille betrachten. Folge des Bandscheibenvorfalls ist, dass die betroffene Bandscheibe nicht mehr so aussieht wie zuvor. Auch eine Allergie kann man ja durchaus als "chronische Krankheit" bezeichnen. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Natürlich möchte ich auf gar keinen Fall meinen Versicherungsschutz riskieren, indem ich bewusst oder unbewusst falsche Angaben mache. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich eine reale Chance auf einen guten und möglichst noch bezahlbaren Versicherungsschutz haben.

Selbst ein Arzt, den ich dazu befragt habe, konnte mir keine eindeutige Antwort geben :(.

Habt ihr Anregungen oder Ideen, wie ich weiter vorgehen könnte?
Denkt ihr ich bin ein Kandidat für die Öffnungsaktion? Und wenn ja, wo und wie könnte ich mir eine ungefähre Vorstellung über die Kosten der verschiedenen Anbieter verschaffen. Der Preis wäre dann ja pauschal 30% höher als normal.

Vielen Dank!
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Asperatus am 20.03.2023 16:13
Bei Ausheilung ohne Beschwerden sehe ich keinen Grund, diese anzugeben, wenn sie außerhalb des abgefragten Zeitraumes liegen. Man könnte dies mündlich mit der Versicherung erörtern, wenn man sicher gehen will.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Casa am 20.03.2023 17:23
Die zeitliche Begrenzung liegt doch deutlich bei den letzten 3 Jahren.

Alles davor wird also gerade nicht gefragt.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Wusel35 am 22.03.2023 17:59
Danke für eure EInschätzungen.

Ich habe mich noch einmal eingelesen und denke, dass ich diese Vorerkrankungen wohl doch angeben werden muss. Dementsprechend werde ich wohl nur per Öffnungsklausel reinkommen.

Habt ihr Erfahrungen mit den aktuellen Beiträgen im Rahmen einer Öffnungsaktion?
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Casa am 22.03.2023 18:18
Zitat
Danke für eure Einschätzungen.

Ich habe mich noch einmal eingelesen und denke, dass ich diese Vorerkrankungen wohl doch angeben werden muss. Dementsprechend werde ich wohl nur per Öffnungsklausel reinkommen.

Habt ihr Erfahrungen mit den aktuellen Beiträgen im Rahmen einer Öffnungsaktion?

Warum möchtest du etwas angeben, wonach gar nicht gefragt ist?

Wenn die Versicherung so blöd ist und nur nach den letzten 3 Jahren fragt, muss sie damit leben, wenn sie einen Versicherten bekommt, der vor 3 Jahren und 10 Tagen ernsthaft krank war.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Wusel35 am 22.03.2023 18:56
Naja "wollen" ist so eine Sache.

VIelleicht bin ich auch einfach ein vorsichtiger Mensch, aber als Beamter aus der PKV zu fliegen stelle ich mir als SuperGAU vor.

Auf verschiedenen Maklerseiten steht, dass alle Krankheiten und Verletzungen anzugeben sind, die wohl dauerhafte Veränderungen mit sich ziehen. Z.B. ein schief verheilter Knochenbruch, Arthrose usw.. Bei solchen Dingen wäre es nach meinem Verständnis dann auch egal wann man die Diagnose erhalten hat, da sie sich ja wohl nicht mehr ändert.

Zumindest sehe ich das so, aber lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: SamFisher am 22.03.2023 19:42
allergien sind wunderbar kalkulierbar und führen höchstens zu einem risikozuschlag. war bei mir jahrelang so und nach bestätigung des arztes, dass ich nicht weiter behandelt werden muss und verschlechterungen nicht zu erwarten sind, hat die pkv den zuschlag mehr als halbiert.

bandscheiben ändern sich das ganze leben lang, von morgens bis abends. bleibend wäre er, wenn die bandscheibe entfernt worden wäre oder der nerv irreparabel beschädigt worden wäre.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: clarion am 22.03.2023 20:32
Und selbst wenn man es angibt, wird das vermutlich nicht dazu führen, dass du die Karte Öffnungsaktion ziehen musst. Bei der Allergie würde ich echt überlegen,  ob Du das angibst. Du gibst doch auch nicht an, dass Du in Windpocken ( mögliche Spätfolge Gürtelrose) oder Scharlach hattest. Bei der Bandscheiben kann man sicherlich drüber streiten., aber die Allergie?
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Casa am 22.03.2023 21:46
Die Fragen sind doch klar:

Zitat
In den meisten Formularen wird ja nach ambulanten Behandlungen, Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 Jahre gefragt. Auch wird immer eine offene Frage im Sinne von "bestehen (chronische) Erkrankungen, Folgen von Krankheiten oder Verletzungen" gestellt.

Was sind Krankheiten?

Zitat
Die Sozialgerichte definieren Krankheit im Sinne der GKV als einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.


Was sind Beschwerden?

Beschwerden sind Befindlichkeitsstörungen oder irgendetwas das belastet oder belästigt.

Hast du gesundheitliche Beschwerden oder belastet oder belästigt dich etwas auf gesundheitlicher Ebene?

Ist der Bandscheibenvorfall vor 5 Jahren heute noch behandlungsbedürftig oder hat Arbeitsunfähigkeit zur Folge? Oder hat er wenigstens in den letzten 3 Jahren zu Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit geführt?

Nein.



Was ist eine chronische Erkrankungen?

Zitat
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Richtlinie definiert, dass als schwerwiegend chronisch krank einzustufen ist, wer seit mindestens einem Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

Es besteht eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI.
Es liegt ein bestimmter, auch durch die chronische Erkrankung verursachter Grad der Behinderung von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent nach den Maßstäben des Bundesversorgungsgesetzes beziehungsweise des SGB VII vor.
Wegen der vorliegenden Erkrankung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (zum Beispiel ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Der kontinuierliche medizinische Versorgungsbedarf sowie das ebenfalls erforderliche therapiegerechte Verhalten des Patienten muss von einem Arzt bescheinigt werden. Zu einem therapiegerechten Verhalten zählen zum Beispiel die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente oder die Teilnahme an Seminaren zu chronischen Erkrankungen, die von Krankenkassen angeboten werden.

Liegt nicht vor.


Was sind Folgen von Krankheiten oder Verletzungen?

Das zielt ganz klar auf absehbare oder mit gewisser Wahrscheinlichkeit eintretende Folgeerkrankungen ab.
Niemand wird ausschließen können, dass du erneut eine Allergie oder einen BSV haben wirst. Man kann ganz wunderbar mit einem leichten Bandscheibenvorfall - nach Ausheilung - ohne Folgen leben.



Zudem ist eines ratsam. Nach Vertragsschluss eventuelle pauschale Schweigepflichtsentbindungen zu untersagen.

Meine PKV hat eine Schweigepflichtsentbindung von mir verlangt. Ich habe mir einen Fragebogen zuschicken lassen und 2 der 9 Fragen vom Arzt unbeantwortet gelassen. Was geht es die PKV an, ob ich für den konkreten Leistungsfall "Fuß" heute, gestern oder vor 20 Jahren mal das Problem "Hand" angesprochen habe.



Im Übrigen kann man bei den PKVen anonym anfragen. Dazu rate ich.

Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Aratrim am 23.03.2023 22:04
Zum Thema wollte ich auch einen Ratschlag geben.
Ich würde gerade die Öffnungsaktion nehmen um danach ruhe zu haben. Nach 1-2 Jahren kann man ohne Probleme einen Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages stellen.

Mein Aktuelles persönliches Beispiel.
Trotz großer Anwartschaft nach 16 Jahren als SAZ im glauben an eine gute Gesundheit ohne Öffnungsaktion in eine neue PKV gewechselt. Im Zuge der Einreichung einer Rechnung hat der Arzt dann von einer Allergie statt auf Verdacht auf (V.A.) gesprochen. Also hat die Versicherung nachgeforscht und dann auf eine zur Entlastung eingesendeten Befund irgendeine Diagnose gesehen die man selber nie als eine kritische entdecken würde. Nun wurde mir nach 6 Monaten in der neuen PKV grobe Farlässigkeit vorgeworfen und ein Risikozuschlag von 210 % sowie die Streichung des Ergänzungsbeihilfevertrages  + KHTG mitgeteilt. Von 370 Euro ist die PKV nun auf über 700 Euro hoch. Ende vom Lied ist, dass sich nun mein Anwalt damit beschäftigen muss und ich Versuche auf eine schlechte Beratung sowie rückwirkende Öffnungsaktion zu kommen.

Somit mein Tipp nimm bloß die Öffnungsaktion. Später geht es nicht mehr und 30 % sind viel besser als der brassel den ich jetzt habe =)
Lieben Gruß

Aratrim
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: xap am 23.03.2023 22:10
Aus Interesse: ist es nicht möglich die Versicherung zu wechseln anstatt sich diesen Mist anzutun? Neuen Gesundheitscheck vorausgesetzt. Wenn ich so etwas lese, weiß ich schon weshalb ich mir jede Rechnung im Detail anschaue. Viel Erfolg jedoch!

Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: newT am 23.03.2023 23:39
Zum Thema wollte ich auch einen Ratschlag geben.
Ich würde gerade die Öffnungsaktion nehmen um danach ruhe zu haben. Nach 1-2 Jahren kann man ohne Probleme einen Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages stellen.
Um eine genaue Recherche wird man so oder so nicht herumkommen. Es müssen auch im Rahmen der Öffnungsaktion alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden. Sollte dem Antragsteller hinterher Vorsatz oder arglistige Täuschung nachweisbar sein, kann auch ein Vertrag aus der Öffnungsaktion mit Verweis auf eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung aufgelöst werden.

Nun wurde mir nach 6 Monaten in der neuen PKV grobe Farlässigkeit vorgeworfen und ein Risikozuschlag von 210 % sowie die Streichung des Ergänzungsbeihilfevertrages  + KHTG mitgeteilt.
Das tut mir leid für Sie. Ich weiß es hilft Ihnen jetzt nicht mehr. Aber es bleibt nur immer wieder zu sagen, dass man es sich gut überlegen sollte seinen über 10 Jahre bestehenden und damit unangreifbaren PKV Vertag aufzugeben und zu wechseln.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Casa am 24.03.2023 10:48
Zitat
Trotz großer Anwartschaft nach 16 Jahren als SAZ im glauben an eine gute Gesundheit ohne Öffnungsaktion in eine neue PKV gewechselt.

Dann hattest du große Anwartschaft in der alten PKV und nicht in der neuen?


Arztrechnungen immer ansehen und Fehldiagnosen streichen lassen.


Zitat
sowie rückwirkende Öffnungsaktion zu kommen.

Das wird nicht funktionieren, da die Öffnungsaktion freiwillig ist und an die Bedingung geknüpft ist, dass alle Vorerkrankungen offengelegt werden.
Sofern eine Vorerkrankung besteht und nicht offengelegt wurde, ist die Voraussetzung für die Öffnungsaktion nicht erfüllt.


Wobei sich mir die Frage stellt, wenn ich mich als PKV bereit erkläre, ALLE Beamten mit Vorerkrankung und bei  deren Offenlegung mit einem Maximalzuschlag von 30 % zu versichern, welchen Einfluss hat dann das Verschweigen der Vorerkrankung auf die Höhe des Zuschlags, der maximal 30 % beträgt.
Wie ich gerade las, ist die Aktion wohl auf ein Jahr nach Verbeamtung beschränkt und auch nicht alle PKVen machen mit...



Zitat
Wenn ich so etwas lese, weiß ich schon weshalb ich mir jede Rechnung im Detail anschaue. Viel Erfolg jedoch!

Das ist das Allerwichtigste.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Max am 24.03.2023 13:17
Aratrim, warum wechselst du trotz Anwartschaft das Unternehmen?

Der Antrag unterscheidet sich erstmal nicht ob du nun die Öffnungsaktion wahrnehmen möchtest oder nicht.
Von der Öffnungsaktion machst du ja erst Gebrauch wenn keine reguläre Aufnahme gelang, wegen der angegebenen Vorerkrankungen. Die Öffnungsaktion ist kein Freifahrtsschein und erlaub dir nicht das Verschweigen von Krankheiten.

Aus meiner Sicht sollte man nie direkt auf die Öffnungsaktion schielen,  da hier normal die Ergänzungstarife fehlen.

GKV Abrechnungen besorgen,  Ärztliche Diagnosen besorgen,  Makler kontaktieren und einen Profi machen lassen.

Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Asperatus am 26.03.2023 18:14
Nun wurde mir nach 6 Monaten in der neuen PKV grobe Farlässigkeit vorgeworfen und ein Risikozuschlag von 210 % sowie die Streichung des Ergänzungsbeihilfevertrages  + KHTG mitgeteilt. Von 370 Euro ist die PKV nun auf über 700 Euro hoch.

Um welche Gesellschaft handelt es sich? Geht auch als PN.
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Aratrim am 01.05.2023 13:58
Entschuldigt die späte Antwort.
Wir hatten kürzlich Zwischenprüfungen und es folgte eine Auszeit für die kleine Anwärterseele.

Aber jetzt nochmal zu den Fragen:

Es bestand eine große Anwartschaft bei der Conti im Vorgängertarif vom Comfort mit damals noch 70/30 Beihilfe. Dieser wäre zur Aktivierung in einen beihilfekonformen 50/50 Tarif umgewandelt worden. Das ganze unter Beibehalt der alten Alterskohorte die ohne neuen Zugang in den Tarif natürlich überaltert.
Weiterhin wurde in dem alten Tarif nur beihilfefähige Kosten übernommen.
Z.b. :Bezahlt der Bund nur 2 Implantate pro Kiefer bei Zahnersatz. Da die Beihilfe in dem Fall für das dritte Implantat im Kiefer 0 € ist bezahlt auch die Conti 0€. Da dies aber nicht alle Versicherungen machen wollte ich eine, die über die Restkostenversicherung auch nicht beihilfefähige Positionen ausgleicht.
Die Aktivierung dieses schlechten Tarifes wäre in der Größenordnung von ca. 400 Euro/Monat gewesen.

Da ich durch die Abgangsuntersuchung als Soldat, meiner G Akte sowie der amtsärztlichen Untersuchung der festen Überzeugung war und bin, ohne Risiken gesund zu sein habe ich zur Verbeamtung verschiedene Angebote eingeholt für einen guten Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherung. Z.b. DBK, DKV, Barmenia, signal iduna, LVM usw.
Durch die Sichtung der Stiftung Warentest wurde es dann die Barmenia im Toptarif für 360 Euro/Monat bei besseren Konditionen als bei der Conti.

Alleine das große Checkup bei einem Arzt im Kölner Süden waren dann gut 1800 Euro in den ersten Monaten nach der Verbeamtung. Dazu kamen nach bald 20 Jahren in der freien Heilfürsorge als Soldat, natürlich einige Vorsorgeuntersuchungen die am Ende bei der Versicherung das bestreben gestartet haben sich von mir zu trennen.
Obwohl diese Untersuchungen sogar gegenüber dem Vertreter genannt wurden und als unkritische Kosten gesehen wurden.

Es folgte die Korrespondenz mit der Hauptverwaltung in der ich einige Befunde begründen sollte u.a. die fehlerhaften Rechnungen die genannt wurden. Auf einem von mir zur eigenen Entlastung übersendeten CT Befund stand trotz "Gesund und keine gefunden Grunderkrankungen"  in einem Nebensatz etwas von einer leicht emphysematischen-bullösen Veränderung auf dem rechten Oberlappen der Lunge.
Obwohl dies von keinem Bundeswehrarzt je als negativ eröffnet wurde, wurde dies als unterschlagener Befund gewertet und gemäß den internen Risikokatalog der Barmenia mit eine Zuschlag versehen. 210% mit der Begründung hätte man dies gewusst wäre der Vertrag nur so zustande gekommen.
Diesen internen und jeweils von Versicherung zu Versicherung unterschiedlichen Katalog darf man als Kunde nur bei einer Klage einsehen und muss bis dahin glauben was die Versicherung dort argumentiert.
Unter uns Klosterbrüdern sage ich mal frech, dass wenn eine Versicherung vor hat jemanden los zu werden sucht sie so lange bis sie etwas gefunden hat. Betriebswirtschaftliche Gründe und auch teilweise der verständliche Schutz der Solidargemeinschaft stehen hier im Vordergrund.

Da weder zur Antragsstellung bei der Gesundheitsvita zur Antragsstellung trotz Risiken weitere Auskünfte eingeholt wurden noch vom Vertreter die Öffnungsaktion genannt wurde habe ich mir die Hilfe eines Anwalts für (Versicherungs-)Vertragsrecht geholt. Der Pflicht zur Wahrheit bin ich beim Antrag durch viele viele Befunde nachgekommen. Hierbei waren die letzten drei Jahre mit Aufzählungen der Aufenthalte im Bundeswehrzentralkrankenhaus und jeder noch so kleinen Sache lückenlos.
Eine für den normalen PKV-Kunden treffende Erhöhung, in einem Maße falls "das Risiko vorher bekannt gewesen wäre", gilt für uns Beamte nur bedingt. Ja dem Herrn Mustermann kann man dort zur Heilung des Vertrages 210 % aufschlagen. Hätte die an der Öffnungsaktion teilnehmende Versicherung aber bei einem Beamten diese Risiken bewertet wären maximal 30% Zuschlag dazu gekommen.
Darauf beziehe ich mich in der Streitsache. 
Weiterhin ist auch das Urteil OLG Dresden, Beschluss vom 10. März 2021 – 4 U 2372/20 hilfreich. Bei dieser verletzt ein Markler oder Agent seine Vertragspflichten, wenn er den Hinweis auf eine Öffnungsaktion unterlässt, mit der innerhalb der ersten Monate nach Verbeamtung eine Aufnahme ohne Leistungsausschluss und Risikoprüfung gegen einen Beitragszuschlag von maximal 30% erreicht werden kann.(Rn.22).
Daher habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, auch wenn mein Anwalt erst gar nicht wusste was eine Öffnungsaktion ist ~seuftz~.

Fazit: 1)Letztlich sollte man sich doppelt überlegen eine bestehende Anwartschaft zu kündigen. Die ersten Jahre in einer neuen Versicherung können auch gesund nach hinten los gehen.
2)Eine Öffnungsaktion ist eine gute Möglichkeit um einigermaßen rechtssicher seine Ruhe haben zu können. Es geht hier nicht um das verschweigen sondern eher darum dass die andere Seite dann dort auch schwerer Gründe findet wenn sie welche finden wollen.
3)So nett auch der jeweilige Vertreter vor Ort auch ist, er ist jeweils nur Bittsteller in der Hauptverwaltung. Meiner hat sich auch für mich eingesetzt und geschrieben man möge den Risikozuschlag doch zurück nehmen und wie ehrlich ich doch war. Das ganze natürlich auch um selber nicht heran gezogen zu werden. Es kam noch nicht mal ne Antwort aus der Zentrale.

Das ganze ist natürlich auch nur eine Meinung zur Öffnungsaktion die sich durch die entsprechenden Erfahrungen gebildet hat und hat keinen Anspruch darauf hat in allen Fallen die beste zu sein.
Trotzdem sieht man auch daran wie es ohne schief laufen kann.

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag.. 
 
Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: Max am 01.05.2023 14:49
Das ist natürlich maximal doof gelaufen.
Was dir das Urteil zur Öffnungsaktion bringen soll erschließt sich mir jedoch nicht.
Der Makler wird dich nicht dazu aufgefordert haben Vorerkrankungen und Befunde zu verschweigen, eben genau um sein Haftungsrisiko zu begrenzen.
Da die reguläre Annahme der Öffnungsaktion vorzuziehen ist sehe ich hier kein Versagen beim Makler. Eher wäre es eine Fehlberatung wenn er dich trotz möglicher regulärer Aufnahme in den Öffnungstarif navigiert.

Alleine die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen dürfte den Versicherer nicht dazu veranlasst haben den Vertrag anzupassen. Im Idealfall bekommt er schriftlich,  dass du gesund bist und diese Untersuchungen sind fix bezahlt und kommen in der Höhe nicht andauernd wieder.
Wenn jedoch diese Untersuchungen mit (krankhaften) Befunden sind die über deine Angaben im Antrag hinausgehen,  ist auch klar,  dass der Versicherer nachforscht ob diese vorher bekannt waren und nicht angegeben wurden.
Da musste ich anfangs einige Rechnungen korrigieren lassen,  will die Ärzte haarsträubende Zustände beschrieben nur um den 3,5x Satz zu belegen.

Ansonsten kann man nur jedem abraten eine eigene Einschätzung von Befunden vorzunehmen sondern man reicht alle Befunde und Arztbriefe mit ein.

Titel: Antw:PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
Beitrag von: BWBoy am 02.05.2023 08:36
Falls das Thema für dich noch relevant ist kann ich nochmal meinen Fall schildern.

Ich hatte zum Zeitpunkt wo ich in der PKV gestartet bin die Diagnosen leichte Skoliose und Knorpelschaden 2.Grades. beides heilt natürlich nicht.

Legen wir den Focus mal auf den Knorpelschaden, da er ja irgendwo ähnlich zu deiner Bandscheibengeschichte gelagert ist.
Bei mir war die Diagnose damals keine 8 Wochen her. Ich habe den Knorpelschaden angeben und wahrheitsgemäß gesagt, dass er mir keine mehr Probleme bereitet. Bei mir hatte der Vertreter während Hausbesuch das Antragsformular ausgefüllt. Ich habe nur geantwortet.

Naja ich habe dann meinen Versicherungsvertrag ohne Risikozuschlag oder Ausnahmen bekommen.
Beim Lesen viel mir auf, dass der Vertreter wohl geschrieben hatte, der Knorpelschaden wäre ausgeheilt.
Daraufhin habe ich an die PKV geschrieben und erklärt, dass das so natürlich nicht stimmt, weil der Knorpelschaden ja nicht heilt. Er wäre beschwerdefrei, nicht ausgeheilt. Dies wurde dann in meine Akte aufgenommen und seitdem ist das Thema durch. Weiterhin kein Risikoaufschlag, und kein Ausschluss.
Einen Risikoaufschlag hätte ich zur Not auch akzeptiert, einen Ausschluss gerade am Bewegungsapperat auf keinen Fall, denn egal was man über die Jahre sonst noch für Wehwehchen bekommt. Es lässt sich von der PKV dann immer fein auf die Vorerkrankung am Bewegungsapperat schieben.