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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: superfoxi58 am 21.03.2023 09:31

Titel: Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis
Beitrag von: superfoxi58 am 21.03.2023 09:31
Guten Tag, ich bin seit 13 Jahren in einer Förderschule als angestellte Lehrerin tätig und möchte statt in Rente zu gehen gerne noch weiter arbeiten, meine Rektorin ist auch interessiert ....Hat jemand Erfahrungen wo ich mich informiere wie der Ablauf ist.....Vielen Dank
Titel: Antw:Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis
Beitrag von: McOldie am 21.03.2023 11:16
Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.
Titel: Antw:Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis
Beitrag von: Albeles am 21.03.2023 11:52
Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.
Kann man nicht vorher eine Vereinbarung machen, welche das Ende des Arbeitsverhältnisses rausschiebt?
Hat ein neuer AV irgendwelche Nachteile gegenüber einer Änderung? (JSZ, irgendwelche Ansprüche etc.?)

LG Albeles
Titel: Antw:Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis
Beitrag von: Casa am 21.03.2023 18:18
Zitat
Soll die/der Beschäftigte, deren/dessen Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 Buchstabe a geendet hat, weiterbeschäftigt werden, ist ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen
Titel: Antw:Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2023 19:08
Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.
Kann man nicht vorher eine Vereinbarung machen, welche das Ende des Arbeitsverhältnisses rausschiebt?
Hat ein neuer AV irgendwelche Nachteile gegenüber einer Änderung? (JSZ, irgendwelche Ansprüche etc.?)

LG Albeles
Nein, kann man nicht, da der bestehende Vertrag Gültigkeit hat.
Titel: Antw:Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis
Beitrag von: ISN am 23.03.2023 16:12
Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.
Kann man nicht vorher eine Vereinbarung machen, welche das Ende des Arbeitsverhältnisses rausschiebt?
Hat ein neuer AV irgendwelche Nachteile gegenüber einer Änderung? (JSZ, irgendwelche Ansprüche etc.?)

LG Albeles
Nein, kann man nicht, da der bestehende Vertrag Gültigkeit hat.

Das stimmt so nicht mehr. Man kann durch eine zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossene Vereinbarung verhindern, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, endet.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 41 Satz 3 SGB VI, siehe z. B. bei Rehm, Stichwort "Hinausschieben der Altersgrenze gem. § 41 Satz 3 SGB VI".