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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Diplomhausfrau am 23.03.2023 11:52

Titel: Gegenüberstellung DO-Recht und Beamtenrecht
Beitrag von: Diplomhausfrau am 23.03.2023 11:52
Hallo,

hat jemand eine Gegenüberstellung zw. DO-Angestellten und Beamtenrecht? Insbesondere die Dinge, die dann in der Praxis interessant werden. Die GDS hatte wohl 2021 sowas gemacht- aber leider nur für Mitglieder erhältlich.
Die Klassiker kenne ich: privatrechtlich vs. öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis, Arbeitsgericht vs. Verwaltungsgericht. Aber wo gibts denn noch "spürbare" Unterschiede?

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar!
Titel: Antw:Gegenüberstellung DO-Recht und Beamtenrecht
Beitrag von: Wasserkopp am 23.03.2023 13:12
Inwiefern kommt das denn noch zum Tragen, da keine DO-Verhältnisse mehr neu geschlossen werden können/dürfen?
Oder besteht aktuell ein DO-Verhältnis und es steht ein Wechsel ins Beamtenverhältnis im Raum?
Titel: Antw:Gegenüberstellung DO-Recht und Beamtenrecht
Beitrag von: Casiopeia1981 am 24.03.2023 08:01
Da müssen wir genauer werden:

SVLFG? BG? unfallkassen? AOK/IKK?
Titel: Antw:Gegenüberstellung DO-Recht und Beamtenrecht
Beitrag von: Casa am 28.03.2023 16:06
Art. VIII des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern.

Danach kannst du dir die einschlägige Dienstordnung ansehen.


In der Praxis relevant ist das gesamte einschlägige Beamtenrecht. Das muss also eingegrenzt werden.