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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: JK92 am 24.03.2023 09:10

Titel: Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer (unbefristet)
Beitrag von: JK92 am 24.03.2023 09:10
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Kündigungsfristen.
Sind folgende Kündigungsfristen (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html) von Arbeitgeber oder von Arbeitnehmer-Seite aus?

Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren wäre es laut der Tabelle 5 Monate zum Quartalsende. Sprich bei Eingang der Kündigung heute.. Quartalsende 31.03 + 5M. wäre der 31.08.23 das Austrittsdatum.
Wäre das korrekt?

Und zählt die Ausbildungszeit (2,5 Jahre) zur regulären Beschäftigungszeit und wird sie hier dazu angerechnet oder beginnt die Beschäftigungszeit erst nach Beendigung der Ausbildung und Übernahme als Fachkraft?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe. ;)
Titel: Antw:Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer (unbefristet)
Beitrag von: egotrip am 24.03.2023 23:20
Der 31.08. kann kein Quartalsende sein, weil die Jahresquartale am 31.03, 30.06, 30.09 und 31.12 enden.

5 Monate zum Quartalsende bedeutet also, dass man spätestens 5 Monate vor dem Ablauf des entsprechenden Quartals gekündigt haben muss.

Zum 30.09 wäre die Kündigung also spätestens Ende April einzureichen, für eine Kündigung zum 31.12. wäre dann also eine Kündigung bis Ende Juli fällig.
Titel: Antw:Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer (unbefristet)
Beitrag von: JK92 am 27.03.2023 10:45
Okay danke für Ihre aufschlussreiche Antwort. Jetzt habe ich das auch verstanden :)
Titel: Antw:Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer (unbefristet)
Beitrag von: Valrak am 27.03.2023 22:25
Noch ein kleiner Hinweis zur Beschäftigungszeit, zumal das hier entscheidend sein kann, ob 5 oder 6 Monate Kündigungsfrist:

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 TV-L werden nur Zeiten eines Arbeitsverhältnisses auf die Beschäftigungszeit angerechnet, die Ausbildungszeit dürfte deshalb nicht zählen.

Manchmal gibt es aber auch Sonderregelungen, deshalb sicherheitshalber nochmal prüfen, welches Datum als Beginn der Beschäftigungszeit festgesetzt wurde. Bei uns ist dieses auf der Bezügemitteilung angegeben, ansonsten müsste es zeitnah nach der Einstellung ein Schreiben gegeben haben, in dem das Datum mitgeteilt wurde.
Titel: Antw:Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer (unbefristet)
Beitrag von: JK92 am 30.03.2023 08:59
Okay super, ich werde dies nochmal nachprüfen.
Vielen Dank für Ihre präzise Antwort. :)