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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Scanner am 24.03.2023 14:14
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Hallo,
eine Frage, angenommen jemand befindet sich in der Gruppe E5, Stufe 6 und wird in Gruppe E8 eingeordnet. In welche Stufe kommt die Person dann?
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Hallo,
eine Frage, angenommen jemand befindet sich in der Gruppe E5, Stufe 6 und wird in Gruppe E8 eingeordnet. In welche Stufe kommt die Person dann?
in die E8/3 mit 100€ Garantiebetrag.
Guckst Du hier : http://hg-tvl.bplaced.net/
LG Albeles
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8/3
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Hallo alle zusammen,
Ich befinde mich momentan in der Stufe 8/4, mit wird die 13/2 angeboten. Angenommen ich nehme diese an und möchte aber nächstes Jahr nicht mehr diese Position ausüben für die ich die 13/2 bekommen würde. Würde ich laut TV-L zurück auf meine 8/4 kommen oder zurückgestuft auf die 8/2?
LG und schon mal Danke!
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Wenn die 13 dauerhaft übertragen wurde, kommst du in die 8/2.
Kleiner Trost: die Stufenlaufzeit in der 13/2 wird übernommen.
Hier wäre also eine vorübergehende Übertragung sinnreich.
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Hallo MoinMoin,
ach davon hab ich tatsächlich nichts gewusst. Heißt ich müsste einfach nur sagen dass ich eine vorübergehende Übertragung begrenzt auf zum Beispiel ein Jahr mache um dann wieder zurück in die 8/4 zu kommen?
LG
Ivana
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Ach und noch eine Frage, ist eine Höhergruppierung rückwirkend möglich? 6 Monate?
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Ach und noch eine Frage, ist eine Höhergruppierung rückwirkend möglich? 6 Monate?
Kannst du rückwirkend andere Arbeit machen? Also nein ;)
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Hallo MoinMoin,
ach davon hab ich tatsächlich nichts gewusst. Heißt ich müsste einfach nur sagen dass ich eine vorübergehende Übertragung begrenzt auf zum Beispiel ein Jahr mache um dann wieder zurück in die 8/4 zu kommen?
Jaein, du würdest die EG 8 nicht verlassen, du würdest nur eine Zulage zur EG13 bekommen.
Und ja der AG könnte dir zur Erprobung die Tätigkeiten durchaus zunächst nur vorübergehend übertragen.
Nachteil im TV-L: Wenn du dann dauerhaft die Tätigkeiten übertragen bekommst, dann wird erst dann höhergruppiert und ab dann fängt die Stufenlaufzeit in der höheren EG an.
Ach und noch eine Frage, ist eine Höhergruppierung rückwirkend möglich? 6 Monate?
Nein, man kann ja nicht rückwirkend neue Aufgaben übertragen bekommen.
Oder kannst du den Apfel vom letztem Jahr pflücken?
Was passieren kann, dass der AG dir aufgaben übertragen hat und rückwirkend feststellt, dass sie zu einer höheren EG führen.
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Naja doch 😅 die Tätigkeit mache ich ja schon seit einem Jahr und bekomme dafür die persönliche Zulage. Habe gedacht dass du vorübergehend die 13 meintest.
Darum die Frage ob es rückwirkend geht. Aber die Frage hast du mir ja dann beantwortet.
Den Apfel habe ich sozusagen letztes Jahr gepflückt ;) nur habe ich von dem nichts da es ja von vorne los geht.
Vielen Dank!
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Naja doch 😅 die Tätigkeit mache ich ja schon seit einem Jahr und bekomme dafür die persönliche Zulage. Habe gedacht dass du vorübergehend die 13 meintest.
Darum die Frage ob es rückwirkend geht. Aber die Frage hast du mir ja dann beantwortet.
Den Apfel habe ich sozusagen letztes Jahr gepflückt ;) nur habe ich von dem nichts da es ja von vorne los geht.
Vielen Dank!
Wie kommt es, dass du aus einer E8 in die E13 steigst?
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Naja doch 😅 die Tätigkeit mache ich ja schon seit einem Jahr und bekomme dafür die persönliche Zulage. Habe gedacht dass du vorübergehend die 13 meintest.
Darum die Frage ob es rückwirkend geht. Aber die Frage hast du mir ja dann beantwortet.
Den Apfel habe ich sozusagen letztes Jahr gepflückt ;) nur habe ich von dem nichts da es ja von vorne los geht.
Vielen Dank!
Wie kommt es, dass du aus einer E8 in die E13 steigst?
Übertragung entsprechender Tätigkeiten würde ich vermuten ;)
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Naja doch 😅 die Tätigkeit mache ich ja schon seit einem Jahr und bekomme dafür die persönliche Zulage. Habe gedacht dass du vorübergehend die 13 meintest.
Darum die Frage ob es rückwirkend geht. Aber die Frage hast du mir ja dann beantwortet.
Den Apfel habe ich sozusagen letztes Jahr gepflückt ;) nur habe ich von dem nichts da es ja von vorne los geht.
Vielen Dank!
Wie kommt es, dass du aus einer E8 in die E13 steigst?
Übertragung entsprechender Tätigkeiten würde ich vermuten ;)
Die Vermutung liegt nahe.
Ich meinte das selbstredend anders, wie du sicherlich weißt ;)
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Naja doch 😅 die Tätigkeit mache ich ja schon seit einem Jahr und bekomme dafür die persönliche Zulage. Habe gedacht dass du vorübergehend die 13 meintest.
Darum die Frage ob es rückwirkend geht. Aber die Frage hast du mir ja dann beantwortet.
Den Apfel habe ich sozusagen letztes Jahr gepflückt ;) nur habe ich von dem nichts da es ja von vorne los geht.
Vielen Dank!
Wie kommt es, dass du aus einer E8 in die E13 steigst?
Übertragung entsprechender Tätigkeiten würde ich vermuten ;)
Die Vermutung liegt nahe.
Ich meinte das selbstredend anders, wie du sicherlich weißt ;)
Wollte mir auch mal nen Spaß erlauben - mal kucken, was TE sagt.
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Naja doch 😅 die Tätigkeit mache ich ja schon seit einem Jahr und bekomme dafür die persönliche Zulage. Habe gedacht dass du vorübergehend die 13 meintest.
Darum die Frage ob es rückwirkend geht. Aber die Frage hast du mir ja dann beantwortet.
Den Apfel habe ich sozusagen letztes Jahr gepflückt ;) nur habe ich von dem nichts da es ja von vorne los geht.
Vielen Dank!
Wie kommt es, dass du aus einer E8 in die E13 steigst?
Übertragung entsprechender Tätigkeiten würde ich vermuten ;)
Die Vermutung liegt nahe.
Ich meinte das selbstredend anders, wie du sicherlich weißt ;)
Wollte mir auch mal nen Spaß erlauben - mal kucken, was TE sagt.
Es sei dir gegönnt :-) Und ja, ich bin auch gespannt.
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Hallo,
von E5 Stufe 6 nach E8 Stufe 3 und wieviel gibtes dann mehr?
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3330,26 EUR, also 100 EUR mehr.
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Das ist ja blöd.Ich gehe im Januar 2023 in Rente und habe keine Möglichkeit eine Stufe höher zu kommen.
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Du kannst die 100 EUR - bzw. das, was netto übrig bleibt - auch bis zur Rente mir geben? ::)
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Ich meine 2024.
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Dann könntest du versuchen bis zur Rente über § 16.5 noch paar Euro (=Stufenvorweggewährung) herauszuholen. Aber ob bei jemanden, der kurz vor der Rente steht, noch mit "Bindung von qualifizierten Fachkräften" argumentiert werden kann, weiß ich nicht. Versuchen kannst du es aber... hast ja eh nichts mehr zu verlieren.
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Danke erst mal für deine Antworten.Aber das mit der Stufenvorweggewährung klappt bestimmt nicht.
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Es ist vom Goodwill deines AG abhängig, der ja aber immerhin schon einmal bereit ist, dir höherwertigere Tätigkeiten zu übertragen.
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Warum sollte ein AG die Notwendigkeit sehen zur Bindung von Personal die Zulage 12 Monate vor der Rente zu zahlen?
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Weil der AN vielleicht sagen könnte "Schieb dir deine höherwertigen Tätigkeiten sonst wo hin" und diese Tätigkeiten liegenbleiben könnten.
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Dann überträgt der fiese AG diese halt nur zu 49% und lässt 51% liegen und der AN muss es dann machen, sonst Kündigung.
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Man kanns ja einfach ansprechen und probieren...
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Richtig: Wer nicht fragt, bekommt nichts.