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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: maiklewa am 26.03.2023 16:15
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Hallo,
ich in Nichthessen frage mich, wie das in Hessen wahltechnisch geregelt ist, wenn der eine Kandidat 50 % Ja-Stimmen erhält und es 50 % Nein-Stimmen geben sollte, gibt es dann eine Neuwahl oder entscheidet dann auch das Los, als wenn zwei Kandidaten je 50 % erhalten hätten?
Leider finde ich in der HGO, KGW, KWO nichts Entsprechendes.
Wisst ihr da vllt mehr?
Danke.
Gruß
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§ 39 Abs. 1d HGO.
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§ 39 Abs. 1d HGO.
Knapp daneben ist auch vorbei!