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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Jepsen am 27.03.2023 00:29

Titel: [Allg] DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Jepsen am 27.03.2023 00:29
Hallo zusammen,

meine Frau ist Beamtin und bei der DBV versichert. Dieses bietet pro Jahr 25 € für einen bestimmten Body Mass Index eine Beitragsrückerstattung an. Man kann sich entweder beim Versicherer oder beim Arzt wiegen lassen und das wird dann mit 25 € vergütet. Außerdem werden Fitness Studio Mitgliedschaften ich glaube mit 50 € vergütet. Was meint ihr dazu? Lohnt sich das? Oder ist das eine "Falle" des Versicherers? Man wird mittlerweile echt misstrauisch, wenn man so in paar Foren mitliest, wie leicht es Versicherer sich machen, Leute aus Verträgen zu kegeln (ist bei meiner Frau alles kein Thema mit Anzeigepflicht oder so).

Grüße
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Segglmeier am 27.03.2023 06:54
25€ im Monat oder im Jahr? Im Monat kann man drüber reden.. wegen 25€ im Jahr stell ich mich nicht in Unterhosen beim Versicherer auf die Waage.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: mmp am 27.03.2023 07:38
25€ im Monat oder im Jahr? Im Monat kann man drüber reden.. wegen 25€ im Jahr stell ich mich nicht in Unterhosen beim Versicherer auf die Waage.

"...Dieses bietet pro Jahr 25 € für einen bestimmten Body Mass Index..."

:o
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Poincare am 27.03.2023 07:58
Ich hatte mir das angesehen, weil die immer die Tabelle schicken, für meine Tarife kommt aber quasi nichts in Frage. Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form schadet. Wie sollte die Versicherung mich denn auf Basis meiner Gesundheitsaktivitäten "aus dem Vertrag kegeln"?

Für die vergleichsweise geringen Beträge würde ich den Aufwand aber eher nicht betreiben.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: was_guckst_du am 27.03.2023 08:01
25€ im Monat oder im Jahr? Im Monat kann man drüber reden.. wegen 25€ im Jahr stell ich mich nicht in Unterhosen beim Versicherer auf die Waage.

...es gibt immer welche, die "besondere" Sparfüchse sind und ihre Seele dem Teufel verkaufen würden.. :D :D :D
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Thomber am 27.03.2023 08:05
Wusste gar nicht, dass der sog. BMI wieder Bedeutung erlangt hätte.  Im öD wäre es ja glaubwürdig, wenn dort der BMI als Maß der Gesundheit gelten würde, aber bei ´ner privaten KV?   
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Archivsekretärin am 27.03.2023 08:07
Ich bin auch bei der DBV und während ich den BMI zum einen für dumm halte, zum andern nicht im Rahmen bin, fällt das für mich weg. Aber den Fitnessstudio Bonus nehme ich immer mit. Warum auch nicht? 50€ sind für mich fast ne Woche Lebensmittel. Und auch wenn es "nur" einmal im Jahr ist, ich kann mich auch noch über Kleinigkeiten freuen und motz da nicht noch rum. Einfach machen, freuen und gut ist.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Ozymandias am 27.03.2023 10:24
Kann man problemlos machen.
Die 25 Euro verringern aber den Steuerabzug bei den Sonderausgaben. Netto bekommt man dann nur 17 Euro raus.

Wenn man kein armer Schlucker ist, kann man auch auf jährliche Zahlung umstellen, bringt mehr.

Wenn man sowieso zum Arzt muss, verdient man "25" Euro in 2 Minuten. Rechnet mal euren normalen Stundenlohn aus.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Poincare am 27.03.2023 11:55
Kann man problemlos machen.
Die 25 Euro verringern aber den Steuerabzug bei den Sonderausgaben. Netto bekommt man dann nur 17 Euro raus.

Wenn man kein armer Schlucker ist, kann man auch auf jährliche Zahlung umstellen, bringt mehr.

Wenn man sowieso zum Arzt muss, verdient man "25" Euro in 2 Minuten. Rechnet mal euren normalen Stundenlohn aus.

Solange der Arzt für das Wiegen nicht nochmal 17,50 € in Rechnung stellt, von denen man dann wegen BRE 8,75 selber trägt.

Aber ich stimmt dir da zu, wenn es kein Aufwand ist oder man eh im Fitnessstudio angemeldet ist, wieso nicht mitnehmen?
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Ozymandias am 27.03.2023 12:12
Kann man problemlos machen.
Die 25 Euro verringern aber den Steuerabzug bei den Sonderausgaben. Netto bekommt man dann nur 17 Euro raus.

Wenn man kein armer Schlucker ist, kann man auch auf jährliche Zahlung umstellen, bringt mehr.

Wenn man sowieso zum Arzt muss, verdient man "25" Euro in 2 Minuten. Rechnet mal euren normalen Stundenlohn aus.

Solange der Arzt für das Wiegen nicht nochmal 17,50 € in Rechnung stellt, von denen man dann wegen BRE 8,75 selber trägt.

Aber ich stimmt dir da zu, wenn es kein Aufwand ist oder man eh im Fitnessstudio angemeldet ist, wieso nicht mitnehmen?

Hat der Arzt den BMI gemessen oder nur nach Gewicht und Größe gefragt?
Ist vermutlich ein sehr spezieller Arzt. Andere Ärzte rechnen dafür überhaupt nichts ab.  Bzw. Beratung aber das steht sowieso immer auf der Rechnung.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Casa am 27.03.2023 19:11
GOÄ Nr. 2, 3,15 €.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Ytsejam am 28.03.2023 08:38
Dwayne Johnson hat einen BMI von 31 und ist damit übergewichtig.

So viel zum Thema BMI.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Thomber am 28.03.2023 08:42
Dwayne Johnson hat einen BMI von 31 und ist damit übergewichtig.

So viel zum Thema BMI.


Jeder Sportler, ausgenommen vielleicht Langstreckenläufer haben einen zu hohen BMI. Korrekt.  Das ist seit vielen Jahren bekannt und genau deshalb kann der BMI keine verlässliche Aussage über den Gesundheitszustand liefern.
Aber, wie schon gesagt wurde:   Man muss ja ein Extra-Angebot seiner KV nicht wahrnehmen. 
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Organisator am 28.03.2023 08:54
Dwayne Johnson hat einen BMI von 31 und ist damit übergewichtig.

So viel zum Thema BMI.

Grundsätzlich beschriebt der BMI jedoch ganz gut, dass Übergewicht vorliegt. Warum sollte man die Ausnahme der muskelbildenden Leistungssportler hier näher betrachten? Zumal das Wiegen beim Arzt stattfinden soll und der bestimmt gut zwischen muskulös und dick unterscheiden kann.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Casa am 28.03.2023 09:11
Zitat
Grundsätzlich beschriebt der BMI jedoch ganz gut, dass Übergewicht vorliegt. Warum sollte man die Ausnahme der muskelbildenden Leistungssportler hier näher betrachten? Zumal das Wiegen beim Arzt stattfinden soll und der bestimmt gut zwischen muskulös und dick unterscheiden kann.


Leider fragen die Versicherer nicht nach der Körperzusammensetzung bzw. wird diese gar nicht bestimmt. Maßgebend ist für diese nur der BMI. Der BMI setzt lediglich Körpergröße und Körpermasse uns Verhältnis.
20kg "zu viel" Muskeln sind bei Betrachtung des BMI ebenso ungünstig, wie 20kg zu viel Fett. Der gesundheitliche Unterschied zwischen Muskeln und Fett ist aber ziemlich deutlich.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Organisator am 28.03.2023 09:28
Zitat
Grundsätzlich beschriebt der BMI jedoch ganz gut, dass Übergewicht vorliegt. Warum sollte man die Ausnahme der muskelbildenden Leistungssportler hier näher betrachten? Zumal das Wiegen beim Arzt stattfinden soll und der bestimmt gut zwischen muskulös und dick unterscheiden kann.


Leider fragen die Versicherer nicht nach der Körperzusammensetzung bzw. wird diese gar nicht bestimmt. Maßgebend ist für diese nur der BMI. Der BMI setzt lediglich Körpergröße und Körpermasse uns Verhältnis.
20kg "zu viel" Muskeln sind bei Betrachtung des BMI ebenso ungünstig, wie 20kg zu viel Fett. Der gesundheitliche Unterschied zwischen Muskeln und Fett ist aber ziemlich deutlich.

Schon klar, aber warum die Ausnahme so stark gewichten? Die allermeisten hohen BMIs liegen bei dicken Leuten vor und nicht bei Muskulösen. Und liegt doch mal die Ausnahme vor, schreibt der Arzt halt nen Zweizeiler dazu.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: was_guckst_du am 28.03.2023 09:33
...und alles wegen 2 €/Monat...
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Ozymandias am 28.03.2023 10:49
...und alles wegen 2 €/Monat...

Falsch. 25 Euro für 2 Minuten. Macht einen Stundenlohn von 750 Euro.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: was_guckst_du am 28.03.2023 11:04
..Terminvereinbarung beim Arzt...Anfahrt Arzt...Wartezimmer...Arzt...Rückfahrt...Einreichung bei KV...und das alles in der unbezahlbaren Freizeit

2 Minuten?...Ja, ne is klar!
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Casa am 28.03.2023 11:28
Zitat
Schon klar, aber warum die Ausnahme so stark gewichten? Die allermeisten hohen BMIs liegen bei dicken Leuten vor und nicht bei Muskulösen. Und liegt doch mal die Ausnahme vor, schreibt der Arzt halt nen Zweizeiler dazu.

Ich weiß nicht, ob das die PKV das interessiert. Außerdem gibts die Fälle, dass eine Person bspw. 10kg mehr Muskeln hat und 10kg mehr Fett. Ist es nun besser einen BMI <25 und niemals Sport gemacht zu haben oder von 28, dafür aber mit 10kg mehr Muskelmasse und 10kg mehr Fett?
So in etwa war das bei mir, weswegen ich einen Aufschlag, nur anhand des BMI, bezahle. Aber gut, ich kanns verschmerzen und die PKV kann nicht meckern, wenn sich das versicherte Risiko BMI zu hoch und damit einhergehende Erkrankungen realisieren.
Titel: Antw:DBV: Für Beitragsrückerstattung zum Wiegen zum Versicherer?
Beitrag von: Poincare am 28.03.2023 13:12
..Terminvereinbarung beim Arzt...Anfahrt Arzt...Wartezimmer...Arzt...Rückfahrt...Einreichung bei KV...und das alles in der unbezahlbaren Freizeit

2 Minuten?...Ja, ne is klar!

Das ist wie 10 cent auf der Strasse finden. Kurz bücken, aufheben, dauert 2 Sekunden, 0,1 € x 30 x 60 = 180 Euro Stundenlohn.

Man kann sich alles schön rechnen. Wenn man eh da ist und es keine Nachteile hat, macht man es halt. Und sonst lässt man es. OP ging es doch eher um die Befürchtung, dass die PKV etwas mit den Daten macht, das leuchtet mir nicht ein. Sie schaffen halt Anreize für möglicherweise gesundes Verhalten, so senken sie ggf. ihre Kosten. Klar kann man sich auch im Fitnessstudio krankenhausreif trainineren, so wie der BMI nicht immer passt. Aber in der Breite der Millionen PKV Kunden bei der DBV passt es vielleicht. Vielleicht sind ja gar nicht so viele Beamte Bodybuilder und Profisportler!?