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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Oemer1611 am 28.03.2023 09:33

Titel: Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: Oemer1611 am 28.03.2023 09:33
Hallo Zusammen,

ich bin seit 12.2020 im ÖD. Ich werde in der EG5 Bezahlt. Allerdings nach einer Stellenbewertung hat sich herausgestellt das meine Stelle eine EG9a ergibt. Da ich aber keinen Verwaltungsausbildung sondern nur die Kaufmännische Ausbildung habe werde ich leider weiterhin in EG5 bezahlt obwohl ich ja die Tätigkeit und die Aufgaben weiterhin ausführe.

Kann ich dagegen was unternehmen?


LG
Titel: Antw:Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: E15TVL am 28.03.2023 11:00
Wenn du eine Anforderung in der Person nicht erfüllst, bist du in der nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert.
Titel: Antw:Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: MoinMoin am 28.03.2023 11:28

Sind es Aufgaben aus dem Teil A Abschnitt I ?

Wenn du eine Anforderung in der Person nicht erfüllst, bist du in der nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert.
Gilt das auch für den Kram aus der Vorbemerkung nr. 7?
Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
Da bekommt man doch eine Zulage, wenn man die Prüfung noch nicht ablegen konnte.
Oder?

Titel: Antw:Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: ISN am 28.03.2023 11:40
Ja, dafür gilt es insbesondere, wenn es ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist. Die Zulage gibt es nur, wenn man willig ist, den fehlenden Lehrgang nachzuholen.
Titel: Antw:Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: Spidersangel am 28.03.2023 11:54
Muss man diesen Lehrgang(VwL 1 oder auch ALG1) in Seiner Freizeit absolvieren oder zählt dieser als Arbeitszeit?
Titel: Antw:Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: ISN am 28.03.2023 12:11
Soweit ich weiß, wird man für die Teilnahme am Lehrgang von der Arbeit freigestellt. Die Frage ist, ob dein Arbeitgeber Lehrgangsplätze anbietet.
Wenn sich inzwischen herausgestellt, dass die von dir auszuübende Tätigkeit der EG 9a entspricht, solltest du umgehend Anspruch auf Entgelt aus EG 9a, hilfsweise aus EG 8 erheben, um die Ausschlussfrist zu wahren.
Titel: Antw:Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)
Beitrag von: Spidersangel am 28.03.2023 12:13
Vielen Dank für die Beantwortung.