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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: My3yes am 29.03.2023 10:08

Titel: Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.03.2023 10:08
Hallo,

ich bin neu hier und würde mich über eure Hilfe freuen.
Ich bin seit ein paar Jahren in einer kleinen Kommune angestellt; Abteilung: Kämmerei
Ich habe ursprünglich in der freien Marktwirtschaft gearbeitet. Ausbildung: Industriekaufmann mit Schulbildung: Fachhochschulreife.

In der Verwaltung wurde ich in der Kämmerei angestellt und in der EG7 eingruppiert.
Nach sehr kurzer Zeit habe ich sehr viele Tätigkeiten im Haus übernommen (vielseitige Fähigkeiten und personelle Veränderungen; Übernahme von Tätigkeiten anderer Mitarbeiter etc.) Mitte 2021 habe ich dann auch noch das Thema Feuerwehr (Feuerwehrbedarf etc.) und IT übernehmen müssen (entsprechendes Fachwissen ist vorhanden, Autodidakt beigebracht und Affinität aus dem privaten Bereich). Diese Tätigkeit wurde zusätzlich zu der Kämmerei-Stelle on top genommen. Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
Nach nur kurzer Zeit habe ich im Zuge meiner Kämmerei-Tätigkeit auch noch den zentralen Einkauf übernommen (auch Ausschreibungen). Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.
Ich habe bereits mehrfach angesprochen, dass eine Höhergruppierung aufgrund höherwertiger Tätigkeiten erfolgen soll, zumindest eine neutrale Stellenbewertung vorgenommen werden muss. Ich habe keinen IT-Fachabschluss oder einen BL-2, erledige aber alle Tätigkeiten eines entsprechend Ausgebildeten.

Aufgrund des enormen Arbeitsumfanges habe ich div. kleinere Themen aus der Kämmerei abgegeben, die höherwertigen Tätigkeiten sind allerdings alle geblieben. Es muss doch eine Chance geben eine Höhergruppierung zu erreichen. Ein BL-2 würde mich für die Tätigkeit in der IT, zentralen Einkauf, ISB, etc. nicht weiterbringen.
Mein Arbeitgeber hat weder eine Stellenbeschreibung, noch eine Stellenbewertung für mich vorgenommen. Eine Höhergruppierung steht nicht in Aussicht.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Rat für mich wie ich mich in der Hinsicht verbessern kann?

Vielen Dank für eure Mithilfe im Voraus.

Gruß
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 29.03.2023 10:13
Zunächst ermittelst du, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden bzw. forderst eine entsprechende formelle Übertragung dieser Tätigkeiten durch deinen AG (üblicherweise Personalstelle) ein.

Dann bildest du dir eine Meinung zu der aus deiner Sicht zutreffenden Eingruppierung und forderst diese ebenfalls vom Arbeitgeber ein.

Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2023 10:15
Schreibe auf was deine ausgeübten Tätigkeiten sind inkl. Zeitanteile.
Lasse dir dieses (ohne Zeitanteile) von deinem AG (also der Personalstelle) bestätigen, das dies auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Ermittle oder lass ermitteln wie diese Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge) eingruppiert sind.
Wenn dabei du zu einer Rechtsmeinung kommst, dass dies eine Eingruppierung höher als EG7 ist, dann fordere das dir zustehende Entgelt ein. Notfalls, also wenn dein Ag eine andere Rechtsmeinung hat, muss dann ein Gericht feststellen wie du eingruppiert bist.

Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: superbraz am 29.03.2023 10:16
habe recht ähnliche Erfahrungen gemacht über die Jahre, nur ohne Kämmerei...
mittlerweile nur noch IT, Gesamtverantwortung, "kleine Kommune" mit ca 60 MA intern sowie FFW´s, KITA´s, 3 Grundschulen...In Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister bzw. Firmen der Fachverfahren, welche ich anweisen darf.

Über die Jahre (mit immer mehr Wissen über den TVöD) und Hilfe hier aus dem Forum (danke @WasDennNun und @Spid a.D.) ging es über EG5, EG6, EG8, EG9a, längere Zeit EG10 nun endlich in die EG11.
Man könnte (nach meinem Empfinden) auch eine EG12 / EG13 begründen...macht nur keiner bei uns.

Wie du liest / siehst, ist alles möglich, aber nichts muss.

Wichtig ist wie immer im ö.D.:
Es wird nicht bezahlt, was du machst.
Es wird bezahlt, was du laut AG machen sollst. (Stellenbeschreibung!)

Lass dir offiziell die entsprechenden Tätigkeiten übertragen und freu dich dann, über eine korrekte Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.03.2023 10:34
Zunächst ermittelst du, welche Tätigkeiten dir tatsächlich übertragen wurden bzw. forderst eine entsprechende formelle Übertragung dieser Tätigkeiten durch deinen AG (üblicherweise Personalstelle) ein.

Dann bildest du dir eine Meinung zu der aus deiner Sicht zutreffenden Eingruppierung und forderst diese ebenfalls vom Arbeitgeber ein.
Vielen Dank für eure raschen Antworten.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter. Der Kämmerer hat ebenfalls eine Anfrage beim Kommunalen Prüfungsverband gestellt. Die wird von der Personalstelle nicht anerkannt. Mein Arbeitgeber erstellt keine Stellenbewertung. Eine offizielle Stellenbeschreibung ist ebenfalls nie erfolgt weil man intern viel umstrukturiert und hier zuviel Aufwand sieht. Ich werde ständig nur aufgefordert mich weiterzubilden um eine Höhergruppierung zu erreichen. Ich weiß das Kollegen ohne Stellenbeschreibung und ohne Fachausbildung in EG8 Höchststufe eingruppiert werden, nur weil Sie vorher mal im öffentlichen Dienst gearbeitet haben bzw. einfach eine bessere Lobby haben. Meine Berufserfahrung wurde nicht mit den Jahren angerechnet (aktuell EG7 Stufe 3).
Für mich scheint das alles sehr willkürlich zu laufen, sodass ich fundierte Grundlagen bringen muss um eine neutrale und gesetzeskonforme Eingruppierung zu erreichen. Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 29.03.2023 10:39
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.

Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.

Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.03.2023 10:51
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.

Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.

Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
Ok, dann werde ich es auf diesem Weg machen. Kann man dies auch rückwirkend noch machen, habe schließlich einen nicht unerheblichen Arbeitsumfang, teilweise für mehrere Personen erledigt. Dies kann ich sauber aufschlüsseln und dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Aufgaben die ich erledige oder erledigen soll einfach über die Personalwechsel übergeben worden. Ein Kollege kündigt und macht vollständig IT etc, ich übernehme seine Tätigkeiten. AG bestätigt dies allerdings nicht schriftlich. Ggf. auch absichtlich um mir da keine Möglichkeiten einzuräumen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.03.2023 11:07
Das wichtigste ist zunächst, eine Tätigkeitsdarstellung (oder ähnliches) zu bekommen, damit du weißt, welche Tätigkeiten dir übertragen worden sind. MM hat dazu einen passenden Weg aufgezeigt.

Erst wenn geklärt ist, welche Tätigkeiten dir überhaupt übertragen worden sind können Rückschlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden.

Also:
- Personalstelle ansprechen, was deine Tätigkeiten sind
- Alternativ: Tätigkeiten aufschreiben und von Personalstelle bestätigen lassen.

Ansonsten stellt sich mir die Frage, woher du überhaupt weißt, was du tun sollst?
Ok, dann werde ich es auf diesem Weg machen. Kann man dies auch rückwirkend noch machen, habe schließlich einen nicht unerheblichen Arbeitsumfang, teilweise für mehrere Personen erledigt. Dies kann ich sauber aufschlüsseln und dokumentieren.
Grundsätzlich sind die Aufgaben die ich erledige oder erledigen soll einfach über die Personalwechsel übergeben worden. Ein Kollege kündigt und macht vollständig IT etc, ich übernehme seine Tätigkeiten. AG bestätigt dies allerdings nicht schriftlich. Ggf. auch absichtlich um mir da keine Möglichkeiten einzuräumen.

Wenn festgestellt wird, dass du falsch eingruppiert warst, hast du Anspruch auf rückwirkende Bezahlung entsprechend der 6-monatigen Auschlussfrist im TVÖD
Vielen Dank für die Info. Dein vorheriger Beitrag ist scheinbar nicht mehr hier aufgeführt. Waren die Gesetzestextauszüge auch auf den TVÖD VKA anwendbar.
Genrell gab es ja Gesetzesänderungen für den TV-L (Änderung ab 01.01.2021 - autodidaktische Kenntnisse etc.)
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.03.2023 12:33
Ja, TVÖD VKA.

Lies dir mal die Entgeltordnung

(https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf) Teil A - Allgemeiner Teil - II Spezielle Tätigkeitsmerkmale Nr 2. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik

ab Seite 70 genau durch und du wirst feststellen, dass es bis zur EG13 auch ohne Schulausbildung geht.

Kommentar dazu:

Zitat
Die Eingruppierung nach EG 10 Fallgruppe 2 steht demnach vor allem im Rahmen einer „Durchlässigkeit“ denjenigen Beschäftigten als Einstiegseingruppierung im vergleichbaren „gehobenen Dienst“ zur Verfügung, die nicht die Merkmale der Fallgruppe 1 der EG 10 (auch nicht als „Sonstige“) erfüllen, aber als „Ungelernte“ mit vergleichsweise niveauvollen Aufgaben betraut werden und diese aufgrund anderweitig erworbener IT-Kenntnisse auch sachgerecht erledigen können.

Vorausgesetzt IT ist deine Haupttätigkeit

Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2023 12:57
Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 29.03.2023 13:28
Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

Sehr schön beschriebener Weg! Wir bräuchten Sticky-Beiträge oder nen Wissensspeicher :)
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.03.2023 13:33
Perfekt, ihr habt mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank.

Vielen Dank für deine Bemühungen. Die Entgeltordnung definiert halt überhaupt nicht den genauen Arbeitsumfang bzw. die genauen Tätigkeiten. Im Gegenzug definiert sie allerdings die Bildungsabschlüsse welche ich ja nicht habe. In der Entgeltordnung wird auch der Punkt "Ungelernte" nicht berücksichtigt. Begriffe wie " umfassende Fachkenntnisse, abgeschlossene Hochschulbildung" schränken mich ja ein.
Nein, das erscheint für dich derzeit nur  so.
Es sind durchaus durch die entsprechende Begrifflichkeiten die Tätigkeiten eingegrenzt und in der EGO eingeordnet.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
ist da evtl. auch hilfreich.
Ich habe alle Tätigkeiten inkl. Zeitanteile zusammengeschrieben und an den kommunalen Prüfungsverband geschickt. Dieser erteilt keine Auskünfte an Mitarbeiter.
[...]
Ich möchte kein Opfer von organisatorischem Versagen bzw. Unwissenheit bzw. Interesse/Stellenwert der Personalstelle sein.
Da du offensichtlich schon zusammengeschrieben hast, was du derzeitig machst, kannst du auch einen Schritt weitergehen.
Du schreibst die Personalstelle direkt an mit diesen Tätigkeiten (vorerst ohne Zeitanteile). Forderst diese auf, dass sie dir bestätigen, ob dies deine aktuellen auszuübenden Tätigkeiten sind.
Teilst ihnen mit, dass sofern sie dieses nicht bestätigen oder aber dir nicht mitteilen, was ansonsten deine auszuübenden Tätigkeiten sind, währest du leider gezwungen diese Tätigkeiten nicht mehr auszuüben und würdest nur noch die Tätigkeiten ausüben, die dir bei Dienstbeginn übertragen wurden.
Frist 2 Wochen.
Und danach machst 0,0 Dinge in der IT oder sonst was, was nicht mit deiner Stellenbeschreibung von Anno Tuk zu tun hat.
Sollte dein Vorgesetzter dir sagen: Bitte mach dieses oder jenes, verweist du darauf, er möge dieses dir schriftlich mitteilen und du schickst umgehend diese Anweisung zur Bestätigung an die Personalstelle und weist darauf hin, dass du diese Dinge nicht ausüben darfst, sofern sie dir nicht bestätigen, dass dies dein auszuübenden Tätigkeiten sind.

Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung!

Bzgl. obigem Link. Dieser bezieht sich ja wie in meiner Ausführung vorhin auf den TV-L. Inwiefern ist dieser für den VKA anwendbar?

Gruß
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2023 14:13
Bzgl. obigem Link. Dieser bezieht sich ja wie in meiner Ausführung vorhin auf den TV-L. Inwiefern ist dieser für den VKA anwendbar?
die tariflichen Heraushebungsmerkmale sind fast gleich und damit vergleichbar.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 03.04.2023 13:09
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Fritte am 03.04.2023 13:14
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..

Wenn du jemanden ärgern willst, frag doch mal nach der Quelle, sodass du selbst nachlesen kannst.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 03.04.2023 13:15
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..

Dann würde ich mir diese "Gesetzliche Vorgabe usw." mal zeigen lassen. Habe nämlich Zweifel, dass es sowas gibt.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: RsQ am 03.04.2023 13:17
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.

Ach ja:
Zitat von: My3yes
Ausbildung: Industriekaufmann
ist doch nicht "ungelernt"?
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 03.04.2023 13:18
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.

gibt es im speziellen Teil eine Ausbildungspflicht?
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: RsQ am 03.04.2023 13:20
gibt es im speziellen Teil eine Ausbildungspflicht?
Gute Frage. Irgendwo in dem Spektrum dürfte man sich bestimmt einen BL2 wünschen (ist das eine "Ausbildung" im  formellen Sinn?). Aber vielleicht sollte man auch einfach froh sein, wenn jemand das eingangs geschilderte Pensum in dieser Konstellation übernimmt ...
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 03.04.2023 13:22
gibt es im speziellen Teil eine Ausbildungspflicht?
Gute Frage. Irgendwo in dem Spektrum dürfte man sich bestimmt einen BL2 wünschen (ist das eine "Ausbildung" im  formellen Sinn?). Aber vielleicht sollte man auch einfach froh sein, wenn jemand das eingangs geschilderte Pensum in dieser Konstellation übernimmt ...

Wünschen ist ja eine Sache, eine "Pflicht" etwas anderes....
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2023 14:25
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.

gibt es im speziellen Teil eine Ausbildungspflicht?
Nein!
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 03.04.2023 14:58
Welcher spezielle Teil? Es gibt nur einen "Allgemeinen Teil" und einen "Besonderen Teil".

Der allgemeine Teil ist unterteilt in "allgemeine" und "spezielle Tätigkeitsmerkmale". Bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen finden sich die Beschäftigten der Informations- und Kommunikationstechnik wieder.

Dort wiederum geht es, wie bereits erwähnt, bis zur EG13 ohne jegliche Ausbildung.

Sorry, falsches Wording. Ich meinte den besonderen Teil.

Dann mal schauen, was des TEs AG zu den behaupteten gesetzlichen Grundlagen sagt.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2023 15:03
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
und wer macht bis dahin die Arbeit?
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 04.04.2023 12:05
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.

Ach ja:
Zitat von: My3yes
Ausbildung: Industriekaufmann
ist doch nicht "ungelernt"?

Ja, wird alles nicht anerkannt. Weder für meine Kämmerei Tätigkeit, noch für die IT. Grundsätzlich werde ich aktuell immer vertröstet und auf eine Weiterbildung etc. verwiesen um eine höhere Gruppierung zu ermöglichen.

Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
und wer macht bis dahin die Arbeit?

Ich natürlich. Arbeit läuft ja..

Ich werde jetzt die Stellenbeschreibung ausarbeiten, vorlegen und Druck machen. Generell habe ich der Personalstelle jetzt die Entgeltordnung, Kommentare und Prüfungsverband-Stellenbewertung IT vorgelegt. Dies wird jetzt geprüft. Ich bin gespannt. Sehe aber wenig Hoffnung, da scheinbar echt viele Defizite bzgl. Wissensstand vorliegen. Zu meinem letzten Gespräch hatte die Personalstelle auch keinerlei Unterlagen bzgl. IT rausgesucht. Bei einer Prüfung wären doch die o.g. Möglichkeiten sofort auch der Personalstelle aufgefallen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 04.04.2023 12:30
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.

Ach ja:
Zitat von: My3yes
Ausbildung: Industriekaufmann
ist doch nicht "ungelernt"?

Ja, wird alles nicht anerkannt. Weder für meine Kämmerei Tätigkeit, noch für die IT. Grundsätzlich werde ich aktuell immer vertröstet und auf eine Weiterbildung etc. verwiesen um eine höhere Gruppierung zu ermöglichen.

Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
und wer macht bis dahin die Arbeit?

Ich natürlich. Arbeit läuft ja..

Ich werde jetzt die Stellenbeschreibung ausarbeiten, vorlegen und Druck machen. Generell habe ich der Personalstelle jetzt die Entgeltordnung, Kommentare und Prüfungsverband-Stellenbewertung IT vorgelegt. Dies wird jetzt geprüft. Ich bin gespannt. Sehe aber wenig Hoffnung, da scheinbar echt viele Defizite bzgl. Wissensstand vorliegen. Zu meinem letzten Gespräch hatte die Personalstelle auch keinerlei Unterlagen bzgl. IT rausgesucht. Bei einer Prüfung wären doch die o.g. Möglichkeiten sofort auch der Personalstelle aufgefallen.

Für die Eingruppierung ist dein Wissensstand egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten übertragen werden sollen und ggf. welcher Wissensstand dafür erforderlich ist.

Ansonsten ist eine bestimmte Ausbildung keine Voraussetzung (in der Person) für die Übertragung von IT-Tätigkeiten im Bereich der Kommunen. Daher:

Dann würde ich mir diese "Gesetzliche Vorgabe usw." mal zeigen lassen. Habe nämlich Zweifel, dass es sowas gibt.

Allenfalls kann der AG nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Bildungsvoraussetzungen er für bestimmte Aufgaben als notwendig erachtet, kann dann aber dir entsprechende Tätigkeiten im Zweifel nicht übertragen, wenn diese Ausbildung nicht vorliegt.

Ein Vorgehen im Sinne von: Der AG überträgt Tätigkeiten, verweigert aber mit Hinweis auf eine fehlende Ausbildung die entsprechende Bezahlung ist tarifwidrig.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 04.04.2023 12:38
Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
Hmm, müsste nicht jede beliebige (zu den Aufgaben passende) EG möglich sein? Wenn eine Bewertung des Aufgabenspektrums eine EG 12 ergäbe und Ausbildungspflicht gilt, gäbe es dann eben EG 11. Aber zu sagen "Mehr als EG 9a geht nicht" klingt irgendwie nicht richtig.

Ach ja:
Zitat von: My3yes
Ausbildung: Industriekaufmann
ist doch nicht "ungelernt"?

Ja, wird alles nicht anerkannt. Weder für meine Kämmerei Tätigkeit, noch für die IT. Grundsätzlich werde ich aktuell immer vertröstet und auf eine Weiterbildung etc. verwiesen um eine höhere Gruppierung zu ermöglichen.

Soll jetzt eine Weiterbildung machen, danach würden Sie mich in die 9A eingruppieren. Gelte als ungelernter, sodass eine Höhergruppierung aktuell einfach nicht möglich ist. Gesetzliche Vorgabe usw..
und wer macht bis dahin die Arbeit?

Ich natürlich. Arbeit läuft ja..

Ich werde jetzt die Stellenbeschreibung ausarbeiten, vorlegen und Druck machen. Generell habe ich der Personalstelle jetzt die Entgeltordnung, Kommentare und Prüfungsverband-Stellenbewertung IT vorgelegt. Dies wird jetzt geprüft. Ich bin gespannt. Sehe aber wenig Hoffnung, da scheinbar echt viele Defizite bzgl. Wissensstand vorliegen. Zu meinem letzten Gespräch hatte die Personalstelle auch keinerlei Unterlagen bzgl. IT rausgesucht. Bei einer Prüfung wären doch die o.g. Möglichkeiten sofort auch der Personalstelle aufgefallen.

Für die Eingruppierung ist dein Wissensstand egal. Es kommt darauf an, welche Tätigkeiten übertragen werden sollen und ggf. welcher Wissensstand dafür erforderlich ist.

Ansonsten ist eine bestimmte Ausbildung keine Voraussetzung (in der Person) für die Übertragung von IT-Tätigkeiten im Bereich der Kommunen. Daher:

Dann würde ich mir diese "Gesetzliche Vorgabe usw." mal zeigen lassen. Habe nämlich Zweifel, dass es sowas gibt.

Allenfalls kann der AG nach eigenem Ermessen bestimmen, welche Bildungsvoraussetzungen er für bestimmte Aufgaben als notwendig erachtet, kann dann aber dir entsprechende Tätigkeiten im Zweifel nicht übertragen, wenn diese Ausbildung nicht vorliegt.

Ein Vorgehen im Sinne von: Der AG überträgt Tätigkeiten, verweigert aber mit Hinweis auf eine fehlende Ausbildung die entsprechende Bezahlung ist tarifwidrig.

Dies trifft ja dann für alle Tätigkeiten zu, abgesehen von IT oder?

Wie ist es eigentlich mit Anrechnung von Berufserfahrung. Es gibt Fälle, da werden Leute die im öffentlichen Dienst gearbeitet höher eingruppiert, weil man die Jahre anrechnet. Ist hier nicht der Beruf relevant und nicht die Tatsache, dass derjenige einfach im öffentlichen Dienst war (Ausübung eines Berufes aus nicht Verwaltung, branchenfremd).
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Organisator am 04.04.2023 12:46
Dies trifft ja dann für alle Tätigkeiten zu, abgesehen von IT oder?

Wie ist es eigentlich mit Anrechnung von Berufserfahrung. Es gibt Fälle, da werden Leute die im öffentlichen Dienst gearbeitet höher eingruppiert, weil man die Jahre anrechnet. Ist hier nicht der Beruf relevant und nicht die Tatsache, dass derjenige einfach im öffentlichen Dienst war (Ausübung eines Berufes aus nicht Verwaltung, branchenfremd).

Es trifft auf alle Tätigkeiten zu, dass sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet. Nur wenn in der Entgeltordnung eine Voraussetzung in der Person genannt ist, wäre man als Nichterfüller eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Bei der Festlegung der Stufe ist einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen, bis zur Stufe 3. Andere Berufserfahrung kann als förderlich berücksichtigt werden, dies ist jedoch vor der Einstellung zu verhandeln.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: FearOfTheDuck am 04.04.2023 13:06

Ich werde jetzt die Stellenbeschreibung ausarbeiten, vorlegen und Druck machen. Generell habe ich der Personalstelle jetzt die Entgeltordnung, Kommentare und Prüfungsverband-Stellenbewertung IT vorgelegt. Dies wird jetzt geprüft. Ich bin gespannt. Sehe aber wenig Hoffnung, da scheinbar echt viele Defizite bzgl. Wissensstand vorliegen. Zu meinem letzten Gespräch hatte die Personalstelle auch keinerlei Unterlagen bzgl. IT rausgesucht. Bei einer Prüfung wären doch die o.g. Möglichkeiten sofort auch der Personalstelle aufgefallen.

Da wo Unwille, Unfähigkeit oder böse Absicht vorherrscht, fällt ggf. weniger auf.
Wichtig ist, dass du weißt, welches deine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit ist. Dann kannst du dir notfalls eine eigene Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden, fern von dem Mist, den dir dein AG erzählt. Sollte der AG auf deine Schlüsse (weiter) nicht reagieren, bliebe dir die Möglichkeit Eingruppierungsfeststellungsklage zu erheben, damit einerseits die korrekte Eingruppierung festgehalten wird und zum anderen, damit dem AG der Kopf gewaschen wird.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 04.04.2023 13:33
Dies trifft ja dann für alle Tätigkeiten zu, abgesehen von IT oder?

Wie ist es eigentlich mit Anrechnung von Berufserfahrung. Es gibt Fälle, da werden Leute die im öffentlichen Dienst gearbeitet höher eingruppiert, weil man die Jahre anrechnet. Ist hier nicht der Beruf relevant und nicht die Tatsache, dass derjenige einfach im öffentlichen Dienst war (Ausübung eines Berufes aus nicht Verwaltung, branchenfremd).

Es trifft auf alle Tätigkeiten zu, dass sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet. Nur wenn in der Entgeltordnung eine Voraussetzung in der Person genannt ist, wäre man als Nichterfüller eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Bei der Festlegung der Stufe ist einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen, bis zur Stufe 3. Andere Berufserfahrung kann als förderlich berücksichtigt werden, dies ist jedoch vor der Einstellung zu verhandeln.

Ok, vielen Dank. Ich werde berichten wie es weitergeht.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 04.04.2023 17:15
Dies trifft ja dann für alle Tätigkeiten zu, abgesehen von IT oder?

Wie ist es eigentlich mit Anrechnung von Berufserfahrung. Es gibt Fälle, da werden Leute die im öffentlichen Dienst gearbeitet höher eingruppiert, weil man die Jahre anrechnet. Ist hier nicht der Beruf relevant und nicht die Tatsache, dass derjenige einfach im öffentlichen Dienst war (Ausübung eines Berufes aus nicht Verwaltung, branchenfremd).

Es trifft auf alle Tätigkeiten zu, dass sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet. Nur wenn in der Entgeltordnung eine Voraussetzung in der Person genannt ist, wäre man als Nichterfüller eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

Bei der Festlegung der Stufe ist einschlägige Berufserfahrung zu berücksichtigen, bis zur Stufe 3. Andere Berufserfahrung kann als förderlich berücksichtigt werden, dies ist jedoch vor der Einstellung zu verhandeln.

Ok, vielen Dank. Ich werde berichten wie es weitergeht.
Entscheidend ist, dass du schriftlich vom AG (also der Personalstelle) die Bestätigung hast, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
(wenn nicht, machst du auch diese nicht, da es ansonsten ein Verrtagsbruch deinerseits wäre.)
Wenn du diese hast, entscheidest du darüber, was das an EG (Entgelt deiner Meinung nach ist) forderst dieses ein und lässt dann das Gericht entscheiden, ob deinen Meinung korrekt ist.
Denn deine AG entscheidet nicht über die Höhe des dir zustehenden Entgeltes.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Marber85 am 05.04.2023 12:48
Meine Berufserfahrung wurde nicht mit den Jahren angerechnet (aktuell EG7 Stufe 3)...

Verrückt. Unter einer EG10 würde ich an deiner Stelle gar nicht mehr zur Arbeit antreten.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 27.05.2024 13:19
Hallo,

es gibt Neuigkeiten. Ich wurde mittlerweile vom BKPV bewertet. In die Bewertung ist man mit einem Anteil von 45 % IT, 35% Beschaffung, Rest Finanzverwaltung gegangen.

Der BKPV hat die Stelle auf EG8 bewertet und fordert für diese EG einen BLI.

Mein AG möchte jetzt, dass ich für die EG8 einen BLI absolviere und in der Zwischenzeit die Prämie von EG7 auf EG8 zahlen.

Ich habe eine Fachhochschulreife und entsprechendes Know-how in der Verwaltung und sehe es als Zeitverschwendung bei dem kleinen Anteil der ggf. BLI relevant wäre, einen zu absolvieren. Schließlich benötigt man für den größten Anteil meiner Stellenbeschreibung keinen BLI oder II.
Der eigentliche IT Aufwand ist höher als 45 Prozent, ich denke man ist bewusst so niedrig in die Bewertung gegangen um eine höhere EG zu verhindern und generell die Flexibilität zu haben, mich in mehreren Abteilungen einsetzen zu können.
Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.

Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.


Parallel schaue ich mich nach einem neuen Arbeitgeber um. Viele IT-Stellen (IT-Systemadministrator z.B.) sind mit EG9a ausgeschrieben. Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung, Studium oder ähnlich.
Habe diese Arbeitgeber kontaktiert und gefragt wie die Eingruppierung bei mir aussehen würde. Man spricht von EG8, ggf. EG9a bei entsprechenden Nachweisen.
Sehe die Situation im IT-Bereich für mich als aussichtslos. Zumindest zeigen mir mehrere Situationen, dass es sich nicht wirklich rechnet IT zu machen. Meine Kollegen im Steueramt haben keinerlei IT-Anteil und werden auch min. EG7 oder 8 eingruppiert.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 27.05.2024 13:27
Einfach die IT Zeiten korrekt aufschreiben und dann nach 45% absolut nichts mehr machen in dem Bereich, mit den Hinweis, du darfst laut BKPV nicht mehr machen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Layer8 am 27.05.2024 15:05
Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
...
Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.

Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Admin in einer Mittel- oder Großstadt deutlich mehr ausgezahlt bekommen müsste.

Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bekommt Einsicht in die Stellenbewertung, Bewertung anzweifeln, Arbeitsaufzeichnung machen, %Anteil IT und auch ISB höher, Fallgruppe berücksichtigen, EG x durch den Anwalt einfordern, sich wundern wie flexibel manche werden können.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 27.05.2024 15:22
Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
...
Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.

Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Admin in einer Mittel- oder Großstadt deutlich mehr ausgezahlt bekommen müsste.

Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bekommt Einsicht in die Stellenbewertung, Bewertung anzweifeln, Arbeitsaufzeichnung machen, %Anteil IT und auch ISB höher, Fallgruppe berücksichtigen, EG x durch den Anwalt einfordern, sich wundern wie flexibel manche werden können.

Beim Anwalt für Arbeitsrecht war ich ebenfalls schon. Hat ein gutes Renommee und meinte nur, ob ich da wirklich arbeiten möchte und die Aussichten nicht so gut stehen würden.

Die Stellenbeschreibung habe ich sehr detailliert aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Die realistischen Arbeitsanteile habe ich aufgeschlüsselt. Bei der Bewertung wurden diese teilweise angeglichen und zum BKPV geschickt. Dieser weist daraufhin, dass IT nicht mindestens 50% Stellenwert findet und bewertet wie eingangs erwähnt mit EG8. Als zusätzliche Hürde sieht er einen BLI vor. Somit ist die EG8 bei den geschilderten Konstellationen auch nur möglich wenn ich den BLI mache. Anderenfalls bleibt es bei der EG7.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: superbraz am 28.05.2024 14:53
wenn die Beschaffung noch zur IT gehört, dann kann man da ganz gut einen gesamten Arbeitsvorgang draus bilden, dann hast du 45+35% IT Tätigkeit....also 80%.

Oder wie oben angemerkt, nach 45% der IT Tätigkeit einfach mal auf nächste Woche vertrösten.
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 28.05.2024 16:14
Die Beschaffung gilt für alle Bereiche. Auch die Beschaffung für IT usw.
Das Problem ist nicht nur der Anteil sondern die Tatsache das ich dafür den BLI machen muss, was ich eher als Problem sehe. Die Zuteilung IT ist mit 45% unterdimensioniert und der Rest nicht BLI relevant :-/
Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: Layer8 am 29.05.2024 08:02
Beim Anwalt für Arbeitsrecht war ich ebenfalls schon. Hat ein gutes Renommee und meinte nur, ob ich da wirklich arbeiten möchte und die Aussichten nicht so gut stehen würden.
Hat er kein Interesse? Auch mein RA sagte etwas ähnliches zum Arbeitsplatz, aber er hat meine Interessen vertreten und einige Schreiben aufgesetzt. Natürlich musste er einen ganzen Schwung Infos vorab bekommen. Am Ende stand die korrekte Eingruppierung. Das man sich damit nicht unbedingt Freunde macht und die Vertreter des AG auch schon am K**** waren weil man als Querulant gilt...geschenkt.
 


Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: My3yes am 29.05.2024 08:09
Hallo,

danke für den Input. Aktuell liegt hat eine von mir erstellte Stellenbeschreibung mit gekürzten Prozentanteilen (der Arbeitgeber möchte diese Verteilung) vor, welche zusätzlich vom BKPV als neutrale Instanz bewertet wurde. Der AG legt somit alles was von meiner Seite als Wunschkonzert aus. Schließlich liegt eine externe, neutrale Bewertung vor, welche die EG8 beurteilt hat. Man könnte hergehen und sagen, dass die IT mit 45 Prozent unrealistisch eingeschätzt wurde und höher gewichtet werden muss. Wenn der AG das nicht möchte kann man denke ich nicht viel dagegen machen. Man soll einen Teil IT machen und quasi von allem ein bisschen um die Flexibilität zu haben. Mein Nachteil: keinerlei Perspektive bzgl. höherer Eingruppierung.
Deswegen wohl die realistische Aussage vom Anwalt.

Titel: Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
Beitrag von: MoinMoin am 29.05.2024 09:05
Hallo,

danke für den Input. Aktuell liegt hat eine von mir erstellte Stellenbeschreibung mit gekürzten Prozentanteilen (der Arbeitgeber möchte diese Verteilung) vor, welche zusätzlich vom BKPV als neutrale Instanz bewertet wurde. Der AG legt somit alles was von meiner Seite als Wunschkonzert aus. Schließlich liegt eine externe, neutrale Bewertung vor, welche die EG8 beurteilt hat. Man könnte hergehen und sagen, dass die IT mit 45 Prozent unrealistisch eingeschätzt wurde und höher gewichtet werden muss. Wenn der AG das nicht möchte kann man denke ich nicht viel dagegen machen. Man soll einen Teil IT machen und quasi von allem ein bisschen um die Flexibilität zu haben. Mein Nachteil: keinerlei Perspektive bzgl. höherer Eingruppierung.
Deswegen wohl die realistische Aussage vom Anwalt.
Wenn dein AG dich anweist nur zu 45% die beschriebenen Arbeitsvorgänge in der IT zu machen, dann ist das halt so und du machst halt penibel auch nur zu diesen 45% diese AVs und zwar jede Woche (oder jeden Tag)
Kannst dir ja schon eine Email Vorlage machen die da lautet:
leider kann ich Ihre Anfrage erst nächste Woche beantworten, da mein Zeitkontingent aufgebraucht ist und mein AG mir verboten hat, mehr Zeit in diese Aufgabe zu investieren.
cc an Vorgesetzten / Personal

Wo ist da das Problem  ;D
ach ja diese email hat dann natürlich für den nächsten Tag schon 3 Minuten aufgefressen.

Sollte dein Vorgesetzter dich schriftlich anweisen es trotzdem zu machen, dann machst du es halt (bis die Stunden für den Monat aufgebraucht sind und du schreiben muss:
leider darf ich diese Aufgabe erst in 3 Wochen bearbeiten, wenden sie sich an das Personalrecherat.....

 ;D