Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Milano am 29.03.2023 17:32

Titel: Überstunden
Beitrag von: Milano am 29.03.2023 17:32
Guten Tag
Im Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist bei begründete betriebliche/dienstliche Notwendigkeiten Mehrarbeit oder Überstunden leisten muss.
Was fällt den unter begründete betriebliche Notwendigkeiten?
Vielen Dank für eure Antworten
Titel: Antw:Überstunden
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2023 17:35
Es gibt Arbeit, die fristgerecht gemacht werden muss und noch nicht fertig ist.
Jemand fällt aus und seine Arbeit muss auf mehrere Schultern verteilt werden, eine Schulter ist deine.
Titel: Antw:Überstunden
Beitrag von: IrgendwasmitHandwerk am 31.03.2023 12:53
Oder einmal im Jahr ist etwas am Wochenende zu erledigen (bei mir zB der Fall) und da kann der AG dich zur Erledigung heranziehen.
Titel: Antw:Überstunden
Beitrag von: Faunus am 07.04.2023 14:51
Also ich bin nie verpflichted worden, da ich die 1-2x im Jahr auch ohne Aufforderung die Notwendigkeit erkennen kann am Samtag eine Arbeit abzuleisten oder auch mal bis 21 Uhr eine Arbeit durchzuführen. Ich könnte natürlich darauf beharren das MA oder Kollegen, die 1 Autostunde entfernt wohnen für 2 h Arbeit extra reinkommen. Ich habe nur 10 min Fahrradweg.  Das halte ich für Unsinn und mir tut es nicht weh.

Ein Bsp. ist mir bei Deiner Frage sofort eingefallen: wenn Dein AG öffentliche Wege auf dem Grund hat, dann ist "Schneeschippen" auch am Sonntag aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Da wird halt ein Bereitschaftsdienstplan aufgestellt, bei dem  jeder MA der zuständigen Abteilung eingeteilt wird und wenn Schnee fällt, dann ist der MA mit Schneeschippen dran, der gerade Bereitschaftsdienst hat.
Titel: Antw:Überstunden
Beitrag von: Elsa89 am 19.04.2023 14:08
u.A. Personalmangel (durch Urlaub/Krankheit)
Titel: Antw:Überstunden
Beitrag von: egotrip am 19.04.2023 15:47
u.A. Personalmangel (durch Urlaub/Krankheit)

So ein Blödsinn,...

Wenn es in Urlaubs- und/oder Krankheitsfällen zu Personalengpässen kommt, dann ist es ein Organisationsversagen des Arbeitgebers aber kein Argument für die Anordnung von Überstunden.
Titel: Antw:Überstunden
Beitrag von: TheShark34 am 20.04.2023 13:36
Ja vorallem muss der Arbeitgeber bei Änderung des dienstplanes das rechtzeitig ankündigen. Bei Krankheit ist das mit dem ankündigen ja so eine Sache :-)