Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Schlammspringer am 30.03.2023 08:05
-
Hallöchen liebe Forenmitglieder, folgender Sachverhalt:
Im Sommer 2021 habe ich ein Jobbike bestellt und bekommen. Ich hatte ein super teures Fahrradschloss. Abgestellt war es im Fahrradkeller des Hauses, wo eigentlich nur die Mieter zugang haben. Der Zugang von aussen ist nur duch eine dicke Stahltür mit Schlüssel möglich.
Da bei uns auch viel Gerümpel (Kinderwägen, Rollatoren, Fitnessgeräte) drin steht, konnte ich es ab und zu mal nur in sich aber nicht an einem Ständer abschließen.
Ein paar Monate später wurde es mir geklaut :-\.
War natürlich bei der Polizei, hab Anzeige erstattet und hab es dem LBV und der Versicherung gemeldet.
Es wurde dann alles abgewickelt und das LBV hat mir geschrieben, dass die Versicherung 400 € nicht erstattet, weil es Eigenverschulden war. Von einer Forderung an mich war aber keine Rede.
Die Forderung kam letzte Woche vom LBV. Jetzt meine Frage, ist die Forderung nicht schon verjährt? Im Internet hab ich dazu nichts gefunden.
Grüße
Schlammspringer
-
Mal die umgekehrte Frage: Warum sollte denn das bereits verjährt sein? Selbst bei der 3-jährigen Verjährungsfrist würde die Forderung erst zum 31.12.24 verjähren, falls sie noch in 2021 entstanden ist (bleibt in deinem Post vage).
-
Es wurde dann alles abgewickelt und das LBV hat mir geschrieben, dass die Versicherung 400 € nicht erstattet, weil es Eigenverschulden war. Von einer Forderung an mich war aber keine Rede.
Schon hier sagt einem doch die Logik schon, dass da eine Forderung kommen wird.
Und wie kommen Sie darauf, dass eine solche Forderung bereits verjährt wäre?
-
Meine Frage ist, ist die Forderung schon verjährt. Ich habe nicht geschrieben "ich glaube die Forderung ist verjährt, bitte bestätigt mich darin".
Wie wäre es denn, wenn man nur antwortet, wenn man wirklich eine hilfreiche antwort hat?
-
Die Frage ist halt schon so "clever", dass man nicht daran glaubt, dass sie ernst gemeint ist.
Aber gerne helfe ich Ihnen weiter:
NEIN
-
Die Frage ist doch eher, ist die Forderung gerechtfertigt von der Versicherung?
Liegt tatsächlich Eigenverschulden vor?
Ist das LBV gegen diese Forderung angegangen?
-
Weshalb die Aufregung? Dir wurde doch bereits mitgeteilt, dass eine zivilrechtliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres angenommen werden muss, die zwar mangels konkreterer Angaben in deiner Sachverhaltsschilderung nicht exakt bestimmt werden kann, jedenfalls aber vor dem 31.12.2024 nicht enden dürfte.
-
Die Frage ist doch eher, ist die Forderung gerechtfertigt von der Versicherung?
Liegt tatsächlich Eigenverschulden vor?
Ist das LBV gegen diese Forderung angegangen?
Das sind 3 Fragen, die der TE nicht gestellt hat. Da er höchsten Wert auf die exakte Beantwortung seiner Frage legt, sollten wir uns nicht anmaßen, hierüber in eine Diskussion zu verfallen.
-
Was ist eigentlich dein Problem, Opa?
-
Meine Frage ist, ist die Forderung schon verjährt. Ich habe nicht geschrieben "ich glaube die Forderung ist verjährt, bitte bestätigt mich darin".
Wie wäre es denn, wenn man nur antwortet, wenn man wirklich eine hilfreiche antwort hat?
Deine Frage war nicht "Ist die Forderung schon verjährt?", siehe dein Posting. Deine Frage war "Ist die Forderung nicht schon verjährt?". In der Frage "Sind Sie nicht der Schlammspringer?" wird im Gegensatz zu der Frage "Sind Sie der Schlammspringer?" eine starke Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass der Angesprochene eben Schlammspringer ist. Ebenso wird in der Frage "Ist die Forderung nicht schon verjährt?" die Erwartung zum Ausdruck gebracht, die Forderung sollte/könnte/müsste schon verjährt sein (ob jetzt bewusst oder unbewusst sei mal dahingestellt).
Ergo habe ich dir nach bestem Wissen geantwortet, gleichzeitig jedoch hinterfragt, ob diese möglicherweise von dir gehegte Erwartung auf einem frommen Wunsch basiert (gut vorstellbar, nicht sachdienlich), oder ggf. auf einer dir bekannten Regelung (hilfreich, da könnte man dann nachsehen und darüber sprechen. Ansonsten würde ich auf die bekannte zivilrechtliche Regelung zurückgreifen, und da sehe ich (wie auch sonst) keine Chance, dass das LBV dir das durchgehen lässt.
Hilfreich wäre ansonsten gewesen, sich gleich darum zu kümmern, dann hätte man ggf. noch klären können, worin das Eigenverschulden ggf. bestehen soll (nirgends angeschlossen? ist das so geregelt). Vielleicht sind aber auch diese Ansprüche noch nicht verjährt, wer weiß.
Ich liebe dieses Forum!
-
Man könnte meinen, das wäre hier ein reines Jura-Forum. Alles muss so formuliert sein, dass absolut kein Interpretationsspielraum exisitiert. Die ganze Zeit war ich nur stiller Mitleser und hatte aber die Hoffnung, es einfach mal zu probieren. Aber ich geh wieder in die Stille zurück und suche mir bei Bedarf bei echten Juristen Hilfe.
-
Ich verstehe dein Problem nicht?
Deine Frage: Verjährung ja / nein? wurde mit Nein, sie ist nicht verjährt und du musst zahlen, wenn die Forderung gerechtfertigt ist.
Bitte schön, gern geschehen. :-*
-
Ich verstehe dein Problem nicht?
Deine Frage: Verjährung ja / nein? wurde mit Nein, sie ist nicht verjährt und du musst zahlen, wenn die Forderung gerechtfertigt ist.
Bitte schön, gern geschehen. :-*
Das will er scheinbar aber nicht hören, warum auch immer.
-
Wann hat die LBV geschrieben, sie möchte 400 € haben und wann hat sie selbst davon erfahren?
-
Wenn die Versicherung sagt es ist Eigenverschulden und der Schuldner geht nicht dagegen vor, dann scheint wohl was dran zu sein. Ansonsten kann ich es mir einfach nicht ausmalen, wieso man nicht dagegen vorgehen sollte und hofft, dass die Vermonatung?, Verjährung ist ja offensichtlich zu lang, eintritt.
Also vermutlich Fahrrad mal nicht abgeschlossen stehen lassen.
Aber kann dich verstehen Schlammspringer. Hier im Forum kannst du nicht einfach nur ne Antwort bekommen. Andererseits macht es das Forum dadurch manchmal sehr amüsant :D
-
Wann hat die LBV geschrieben, sie möchte 400 € haben und wann hat sie selbst davon erfahren?
Hallöchen liebe Forenmitglieder, folgender Sachverhalt:
Im Sommer 2021 habe ich ein Jobbike bestellt und bekommen.
[...]
Ein paar Monate später wurde es mir geklaut :-\.
War natürlich bei der Polizei, hab Anzeige erstattet und hab es dem LBV und der Versicherung gemeldet.
Es wurde dann alles abgewickelt und das LBV hat mir geschrieben, dass die Versicherung 400 € nicht erstattet, weil es Eigenverschulden war. Von einer Forderung an mich war aber keine Rede.
Die Forderung kam letzte Woche
Die Forderung des LBV an Schlammspringer ist also frisch, die der Versicherung ans LBV aus dem Herbst 2021.
-
Knapp daneben ist auch vorbei, MoinMoin. Wie frisch die Forderung ist, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Entstehen der Forderung. Die Forderung entsteht mit dem Ereignis, das die Forderung begründet, jedoch spätestens, wenn dem Gläubiger alle maßgeblichen Tatsachen über die Forderung bekannt sind. Was letzte Woche passiert ist, war hingegen das Geltendmachen der Forderung durch das LBV. Fraglich ist, ob dies innerhalb der Frist erfolgte, was dem TE bereits zu Beginn dieses Threads beantwortet wurde.