Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Urlauber2023 am 30.03.2023 20:12
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Hallo, kann vielleicht jemand eine Einschätzung dazu abgeben, wann frühestens die nächsten (Warn?)Streiks im öffentlichen Dienst stattfinden könnten, sofern es keine Einigung im anstehenden Schlichtungsverfahren gibt?
In den Medien habe ich was von Mitte April gelesen. Kann man da ein genaueres Datum sagen?
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Morgen, Freitag. Ab Sonntag ist dann wohl Friedenspflicht.
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Hallo, kann vielleicht jemand eine Einschätzung dazu abgeben, wann frühestens die nächsten (Warn?)Streiks im öffentlichen Dienst stattfinden könnten, sofern es keine Einigung im anstehenden Schlichtungsverfahren gibt?
In den Medien habe ich was von Mitte April gelesen. Kann man da ein genaueres Datum sagen?
Die nächsten Warnstreiks könnten frühestens ab genau jetzt stattfinden. Die Frage ist mehr als sinnlos, da die Friedenspflicht erst ab Sonntag greift.
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Okay, sorry, ich meinte: Von wann ab Sonntag gesehen könnten die nächsten Streiks stattfinden?
Also wann endet die Friedenspflicht?
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Okay, sorry, ich meinte: Von wann ab Sonntag gesehen könnten die nächsten Streiks stattfinden?
Also wann endet die Friedenspflicht?
Nach dem Scheitern eines Schlichtungsversuchs.
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Und wann genau gilt ein Schlichtungsversuch als gescheitert? Muss dazu erst noch ein Verhandlungstermin anberaumt werden?
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Das wird hier sehr ausführlich und verständlich erläutert:
https://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/Flugblatt_Einkommensrunde_TV%c3%b6D_2023_Nr28_dbb.pdf
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Lieben Dank für den Link! Verstehe ich es richtig, dass es, nachdem - wenn es denn so kommen sollte - die Empfehlung der Schlichter abgelehnt wird, eine Urabstimmung durchgeführt wird und davor gar keine Warnstreiks geplant sind?
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(Nicht-)lustig wird es dann, wenn sich die Streiks bis in den Sommer hinziehen und die Auseinandersetzungen so lange andauern würden, bis tatsächlich erst frühestens im September/Oktober eine Lohnerhöhung beschlossen und ihr zugestimmt wird. Das wäre dann doch ein Sieg der AG weil deren Forderung der 2.Tarifrunde trotzig doch erfolgreich umgesetzt.
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Lieben Dank für den Link! Verstehe ich es richtig, dass es, nachdem - wenn es denn so kommen sollte - die Empfehlung der Schlichter abgelehnt wird, eine Urabstimmung durchgeführt wird und davor gar keine Warnstreiks geplant sind?
Nicht nur "nicht geplant" sondern sogar "gar nicht erlaubt" sind wäre hier die passende Antwort.
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Warum ist zwischen Ablehnung der Empfehlung der Schlichter und Durchführung der Urabstimmung kein Warnstreik erlaubt? Ich hatte es so verstanden, dass nur während des Schlichtungsprozesses nicht gestreikt werden darf.