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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jonny9529 am 02.04.2023 11:20

Titel: Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: Jonny9529 am 02.04.2023 11:20
Hallo,

ich habe mich erfolgreich umbeworben von meiner jetzigen Kommunalverwaltung in eine Größe Stadt.
Der Wechsel der Stufen ist von der E6 in die E9a
Im Vorstellungsgespräch wurde mir mitgeteilt, dass ich in meiner Erfahrungsstufe bleibe. Diese ist aktuell die 3 wird aber im Juli die 4. ab dem 1.8. würde ich bei der Stadt beginnen.
Da wir aber gerade ein einem Höhegruppierungaverfahren stecken (welches positiv in dem nächsten Tag enden wird). Wäre ich in der E8 Stufe 3 mit rückwirkend 1,5 Jahren Erfahrung.
Das ich in eine Höhergruppierung bekomme (weiß der neue AG noch nicht).
Mir wurde von dem neuen AG mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich nur die Stufe 1 bekommen werde. Obwohl ja der Tarifvertrag was anderes sagt. Oder?

Also würde mir die Stufe 3 zustehen Egels ob ich vorher in der E6 oder in der E8 bin.
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2023 11:30
Wenn es eine neuer AG ist und somit eine Neueinstellung (und keine Höhergruppierung) , dann hast du nur Anspruch auf Stufe 1.
sofern du nicht einschlägige Berufserfahrung hast, denn das steht zu bezweifeln, diese regelmäßig nicht in niedrigeren EGs erworben werden kann.
Du kannst versuchen den AG davon zu überzeugen, dass er förderliche Zeiten anerkennt, dann ist auch die Stufe 4 bei dir drin.
Dazu muss du aber den neuen AG vor Vertragsabschluss dazu bringen, dieses dir zuzusagen, da du ansonsten den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben würdest.
Ob der Ag sich dann jemanden anderes sucht ist dein Risiko.
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 02.04.2023 12:57
@Jonny9529: Siehe § 16 Abs. 2 TVÖD. Wo siehst du etwas anderes als das, was MoinMoin ausführt?
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: Jonny9529 am 02.04.2023 19:07
Hallo, dass sehe ich im Kommentar dazu.
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: ISN am 02.04.2023 19:51
Im Kommentar zu welchem Paragraphen?
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2023 07:28
Hallo, dass sehe ich im Kommentar dazu.

Mir wurde von dem neuen AG mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich nur die Stufe 1 bekommen werde. Obwohl ja der Tarifvertrag was anderes sagt. Oder?

Also würde mir die Stufe 3 zustehen Egels ob ich vorher in der E6 oder in der E8 bin.
Bei Einstellung bei einem neuem AG gibt es nur die Stufe 3 maximal bei vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung. Dir steht nur die Stufe 1 zu.

Ich wäre happy wenn du mir einen Kommentar und § nennen könntest, der einen MUSS Regelung benennt, die mehr hergibt.
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: chegator am 08.04.2023 19:52

Bei Einstellung bei einem neuem AG gibt es nur die Stufe 3 maximal bei vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung. Dir steht nur die Stufe 1 zu.

Ich wäre happy wenn du mir einen Kommentar und § nennen könntest, der einen MUSS Regelung benennt, die mehr hergibt.

§ 16 Abs 2 Satz 3 gibt dem AG zumindest die Möglichkeit "zur Deckung des Personabedarfs" mehr als Stufe 3 anzuerkennen.
Titel: Antw:Arbeitgeberwechsel E6 nach E9a Stufenzuordnung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 08.04.2023 19:59
So hat es MoinMoin in seiner ersten Antwort durchaus beschrieben.