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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: 14272 am 03.04.2023 09:51
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Bei einem Aufstieg vom nichttechnischen m.D. in den nichttechnischen g.D gehen keine Erfahrungsstufen verloren.
Wie sähe dass aus, wenn ich vom nichttechnischen m.D. A9 durch ein privat erworbenes Bachelor Studium eine Stelle im technischen g.D A9 oder A10 erhalten würde?
Gehen mir dann die Erfahrungsstufen verloren?
Ist das Ganze einheitlich geregelt? Wo? Oder sind Erfahrungsstufen und Einstiegsamt (A9/A10) verhandelbar?
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Die Stufe bleibt, da gibt es nichts zu verhandeln.
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Unproblematisch, wenn das Beamtenverhältnis erhalten bleibt. Bei Neubegründung sähe dies allerdings anders aus, weil die Zeiten im mD dann wegen der fehlenden Schwierigkeit i.d.R. nicht anerkannt werden können.
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Bei einem Aufstieg vom nichttechnischen m.D. in den nichttechnischen g.D gehen keine Erfahrungsstufen verloren.
Wie sähe dass aus, wenn ich vom nichttechnischen m.D. A9 durch ein privat erworbenes Bachelor Studium eine Stelle im technischen g.D A9 oder A10 erhalten würde?
Gehen mir dann die Erfahrungsstufen verloren?
Ist das Ganze einheitlich geregelt? Wo? Oder sind Erfahrungsstufen und Einstiegsamt (A9/A10) verhandelbar? fnf (https://fridaynightfunkin.lol/)
In Bezug auf den Aufstieg vom nichttechnischen m.D. A9 in den technischen g.D. A9 oder A10 aufgrund eines privat erworbenen Bachelor-Studiums, ist es in der Regel so, dass die Erfahrungsstufen nicht verloren gehen. Jedoch kann die genaue Regelung von Behörde zu Behörde variieren und auch von individuellen Verhandlungen abhängen.
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Jedoch kann die genaue Regelung von Behörde zu Behörde variieren und auch von individuellen Verhandlungen abhängen.
Schwachsinn!
Das was Asperatus schrieb ist korrekt.