Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Mb1111 am 03.04.2023 12:34
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Guten Tag,
ich werde vorauss. zum 01.05. in Baden-Württemberg beim Land verbeamtet.
Nach 15 Jahren als Angestellter im öffentl. Dienst. Derzeit bin ich in E10 Stufe 4. Seit 8 Jahren im geh. Dienst, davor in E8. Komme jetzt in A10.
Werden alle Zeiten bei der Berechnung der Erfahrungsstufe angerechnet? Wenn ja, müsste es ja Stufe 6 oder 7 werden, oder?
Danke für eure Einschätzung
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Wirst du im mD oder gD verbeamtet. Bei letzterem werden vermutlich nur die EG10 Zeiten anerkannt.
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Verbeamtung nach 15 Jahren Beschäftigung? BaWü hat wohl aktuell seine ganz eigene Motivation bzw. eigenwillige Motive für Übernahmen ins Beamtenverhältnis, man darf munkeln welche das wohl perspektivisch sein könnten. ;D
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Und welche Motivation hätte Baden-Württemberg damit?
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Werde im gD verbeamtet. Wenn nur 8 Jahre mit einberechnet werden, ist das ja auch schon mal was.
Lieber spät als nie ;-)