Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: aspirant am 06.04.2023 09:27
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Guten Tag,
ich bin noch in den letzten Zügen der drei-jährigen Probezeit als Bundesbeamter.
Meine Lebenszeitverbeamtung liegt zwei Monate nach dem Stichtag der Regelbeurteilung und nach Ansicht von meiner direkten FK werde ich daher nicht regelbeurteilt.
Ist denn nicht seit der Änderung 2021 in der BLV, keine Ausnahme für Probezeitbeamter mehr vorgesehen?
Vorher waren Probezeitbeamter in §48 BLV explizit ausgeschlossen, dieser Passus existiert ja nun nicht mehr.
Aus meiner Sicht könnte man daher Regel- sowie Probezeitbeurteilt werden.
Gibt es dazu Lehrmeinungen/Kommentare?
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Genauere Regelungen dürfte es in der jeweiligen behördenspezifischen Dienstvereinbarung für die Beamtenbeurteilung geben.
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Ist für mich eigentlich etwas positives, wenn man noch nicht an der Regelbeurteilung teilnehmen muss. So unterliegt man wenigstens nicht dem Quotierungsblödsinn. Mit einer guten Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit kann man sich auch auf förderliche Dienstposten bewerben.
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Ist für mich eigentlich etwas positives, wenn man noch nicht an der Regelbeurteilung teilnehmen muss. So unterliegt man wenigstens nicht dem Quotierungsblödsinn. Mit einer guten Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit kann man sich auch auf förderliche Dienstposten bewerben.
Kann man zwar vllt., hilft aber nix für eine etwaige Beförderung. Daher hier wohl blöd gelaufen.
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Ist für mich eigentlich etwas positives, wenn man noch nicht an der Regelbeurteilung teilnehmen muss. So unterliegt man wenigstens nicht dem Quotierungsblödsinn. Mit einer guten Anlassbeurteilung zum Ende der Probezeit kann man sich auch auf förderliche Dienstposten bewerben.
Kann man zwar vllt., hilft aber nix für eine etwaige Beförderung. Daher hier wohl blöd gelaufen.
Bei mir hat es in grauer Vorzeit geklappt von A10 auf A11. Die Dienstpostenbündelung gab es da noch nicht.