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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: schlossquelle am 09.04.2023 20:53

Titel: [Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: schlossquelle am 09.04.2023 20:53
Hallo zusammen,

gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassem III und V abgeschafft werden. Ich habe dazu heute einen Artikel gefunden, dass eine Umsetzung zum 01.08.2023 anvisiert wird, das Ehegattensplitting wird es dann also nicht mehr geben. entsprechende Gesetzesänderungen sollen derzeit ausgearbeitet werden. Stattdessen soll ein „Faktorverfahren“ in die Steuerklasse überführt werden.

Das Ganze ist je nach familiärer Konstellation gut oder schlecht.

Wenn ich nun mein Gehalt und die Familiensituation einfach auf Klasse 4 umrechne (-600 EUR mtl.) und meine Frau in Klasse 4 ebenfalls (+ 150 EUR mtl.) sind das mal eben schlappe 450 EUR „miese“. Ob da nun der „Faktor“ die mtl. 450 EUR ausgleicht, bezweifel ich stark.

Ich würde mich gerne beruflich Richtung A 13 verändern – aber wenn ich nach der nächsten tollen Reform mit mehr Verantwortung weniger als aktuell (!) mit A 12 raus habe, habe ich da i-wie kein Bock drauf und würde das „versauern bei A 12 mit mtl. 450 EUR miese“ bevorzugen, ich fühle mich veralbert. Oder kann mir jemand „die Augen dahingehend öffnen“, dass ich da was falsch sehe?!

Danke :-)
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Prüfer SH am 09.04.2023 21:06
Der Faktor kann schon einiges ausgleichen, zumindest wie er derzeit besteht. Warum die das planen, wenn sich hinterher durch den Faktor nichts ändert, kapiere ich nicht. Politik halt.

Am Ende wird doch aber das Ehegattensplitting nicht abgeschafft, sodass  du auf jeden Fall kein Geld verlierst.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.04.2023 21:22
Wenn man heutzutage 3/5 oder 4/4 ohne oder mit Faktor, den es jetzt ja schon gibt, wählt beeinflusst alleinig den Zeitpunkt, wann man seine Steuern zahlt.
Die Höhe bleibt stets gleich.

Wenn der anachronistische 3/5 Ansatz abgeschafft wird, dann wird sich dein Jahreseinkommen nach der Steuererklärung nicht ändern.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Winni am 09.04.2023 23:17
Ja Moin hier, wie MoinMoin schon schrieb, bekommst Du durch die Steuerrückerstattung die zu viel gezahlten Steuern wieder. Bei einer 3/5 gehst Du das Risiko ein, dass dann ggf. sogar Steuern nachgezahlt werden müssen, weil der 3-er zu wenig Steuern abgeführt hat.

Es gibt dabei noch einen psychologischen Effekt: Bei 3/5 hat der 5-er weniger von seinen eigenen Brutto, als bei 4/4. Da tritt dann einen gefühlte Gerechtigkeit ein.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Rheini am 10.04.2023 04:22
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Ansonsten nützt es nur dem Staat in Form der Gewährung eines Kredites bis zur Auszahlung der Zuviel entrichteten Steuern da ich Glaube, das in Masse mehr ausbezahlt wird, als eingenommen.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Finanzer am 10.04.2023 09:05
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Da ein Großteil der deutschen Bevölkerung einfachste Mathematik nicht auf den Altag anwenden kann, wird da wieder ein Schuh draus.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 10.04.2023 09:34
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Ansonsten nützt es nur dem Staat in Form der Gewährung eines Kredites bis zur Auszahlung der Zuviel entrichteten Steuern da ich Glaube, das in Masse mehr ausbezahlt wird, als eingenommen.
Deswegen soll ja auch Klasse 4 mit Faktor umgestellt werden, da dann (bei korrekt berechneten Faktor) man soviel Geld monatlich an Steuern zahlt wie notwendig. Und man dann bei der JE auf 0 zu kommen.
Nicht so wie viele mit 3/5 die dann Steuer nachzahlen müssen (weil der 3er zu wenig im Verhältnis zum 5er bezahlte) und den Kredit bekommen haben.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Winni am 10.04.2023 19:14
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Ansonsten nützt es nur dem Staat in Form der Gewährung eines Kredites bis zur Auszahlung der Zuviel entrichteten Steuern da ich Glaube, das in Masse mehr ausbezahlt wird, als eingenommen.

Natürlich stimmt das. Deswegen sprach ich von einer gefühlten Gerechtigkeit, insbesondere bei demjenigen, der weniger verdient.

Das das real betrachtet ein zinsloser Kredit für den Staat ist, ist mir durchaus bewusst. Dafür gibt es aber die Möglichkeit eine Steuererleichterung beim FA eintragen zu lassen.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 10.04.2023 21:47
Ob man dem Staat einen zinslosen Kredit gibt ist doch seit Dekaden dem Bürger selbst überlassen.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Rheini am 11.04.2023 07:04
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Ansonsten nützt es nur dem Staat in Form der Gewährung eines Kredites bis zur Auszahlung der Zuviel entrichteten Steuern da ich Glaube, das in Masse mehr ausbezahlt wird, als eingenommen.
Deswegen soll ja auch Klasse 4 mit Faktor umgestellt werden, da dann (bei korrekt berechneten Faktor) man soviel Geld monatlich an Steuern zahlt wie notwendig. Und man dann bei der JE auf 0 zu kommen.
Nicht so wie viele mit 3/5 die dann Steuer nachzahlen müssen (weil der 3er zu wenig im Verhältnis zum 5er bezahlte) und den Kredit bekommen haben.

Selbst wenn es jeder macht und der Staat hier nicht auf die "Faulheit" des Bürgers setzt, ist die Reform dann immer noch eine Augenwischerei.

Ob ich 4.000 + 2.000 Euro Gesamteinkommen habe oder 3.500 + 2.500 Euro, ist m. M. die Mühe einer Reform nicht wert.

Und wer Zuhause sich bei 4k + 2k unterbuttern lässt und bei 3.5k +2.5k nicht, sollte einmal grundsätzlich über die "Partnerschaft" nachdenken.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Abenteurer am 11.04.2023 08:10
Nein es ist keine "Augenwischerei".

Hier muss man sich einfach mit der Bearbeitung von Steuererklärungen befassen.
In der Steuerklasse 3/5 werden jährlich unzählige Kontrolllisten gefertigt, bei welchen Steuerpflichtige aufgeführt werden die evtl. zu wenig Steuern gezahlt haben. Diese Bürger werden dann von den FÄ aufgefordert eine Erklärung abzugeben (vgl. 46 EStG). Wird nun die Steuerklasse 3/5 abgeschafft, dann treten zwei Punkte ein:
1. Viele gehen in 4/4 und machen immer noch keine Steuererklärung
=Mehr Kohle für den Staat
2. Ein paar gehen in das Faktorverfahren und erhalten eig. genau so viel wie bei 3/5, aber die Wahrscheinlichkeit, dass man diese später zur Abgabe auffordern muss ist geringer. Natürlich muss der Faktor entsprechend angepasst werden, aber da können wir alle nur mutmaßen...
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: WasDennNun am 11.04.2023 08:30
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Ansonsten nützt es nur dem Staat in Form der Gewährung eines Kredites bis zur Auszahlung der Zuviel entrichteten Steuern da ich Glaube, das in Masse mehr ausbezahlt wird, als eingenommen.
Deswegen soll ja auch Klasse 4 mit Faktor umgestellt werden, da dann (bei korrekt berechneten Faktor) man soviel Geld monatlich an Steuern zahlt wie notwendig. Und man dann bei der JE auf 0 zu kommen.
Nicht so wie viele mit 3/5 die dann Steuer nachzahlen müssen (weil der 3er zu wenig im Verhältnis zum 5er bezahlte) und den Kredit bekommen haben.

Selbst wenn es jeder macht und der Staat hier nicht auf die "Faulheit" des Bürgers setzt, ist die Reform dann immer noch eine Augenwischerei.

Ob ich 4.000 + 2.000 Euro Gesamteinkommen habe oder 3.500 + 2.500 Euro, ist m. M. die Mühe einer Reform nicht wert.

Und wer Zuhause sich bei 4k + 2k unterbuttern lässt und bei 3.5k +2.5k nicht, sollte einmal grundsätzlich über die "Partnerschaft" nachdenken.
Keien Ahnung was du mit Augenwischerei meinst oder mit unterbuttern oder mit Faulheit.

Wenn man 3/5 oder 4/4 mit Faktor macht ist man gezwungen nicht Faul zu sein.
Zumindest als guter Staatsbürger der die Regeln befolgt.

Wer 4/4 macht ist dumm, weil er dem Staat was schenkt. Und dümmer wenn er keine Erklärung abgibt.
Dank vor ausgefüllter Steuererklärung via Elster, die sogar auf einen Bierdeckel passt, muss man da noch nicht mal mehr als 4 Mausklicks machen (bis auf die Initiale Einrichtung derselben, was durchaus komplizierter ist als ein Bankkonto zu eröffnen)

bei 3/5 ist derjenige der 5 hat, in vielen Konstellationen der Dumme, auf kosten eines Zinslosen Darlehens welches das Ehepaar bekommt.


Von daher @schlossquelle die Reform wird dir nicht dazu führen dass du einen Cent mehr oder weniger Steuern bezahlen musst:
1. weil du ins Faktorenverfahren wechseln solltest und kannst und so sofort deine Steuer bekommst oder
2. wenn du dazu keine Lust hast dahin zu wechseln, du via der Jahreserklärungen einen Batzen Geld  auf einen Schlag bekommst, den du monatlich jetzt vermissen würdest.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Big T am 11.04.2023 10:13
ich hatte das schon eher so verstanden, dass das Ehegattensplitting abgeschafft werden soll zugunsten eines Familiensplittings -hier also Familien mit Kindern-.

in der Folge würden Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft.

Faktorverfahren würde ausdrücklich beworben (i.S. von beide zahlen schon im Lohnsteuerabzugsverfahren "ihren" gerechten und passgenauen Anteil an Lohnsteuer, also insb. im richtigen Verhältnis zueinander)

Weil zu diesem Themengebiet bislang nicht viel zu hören war (politische und gesamtgesellschaftliche Diskussion), wird nie und never!! eine Änderung zum 01.08.23 eintreten.

Das wird am ehesten ein Rundumschlag werden zum 01.01.25: Familiensplitting, Kindergrundsicherung & amtsangemessene Alimentation
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Finanzer am 11.04.2023 10:16
Weil zu diesem Themengebiet bislang nicht viel zu hören war, wird nie und never!! eine Änderung zum 01.08.23 eintreten.

Das wird eher ein Rundumschlag werden zum 01.01.25: Familiensplitting, Kindergrundsicherung & amtsangemessene Alimentation

Da bin ich bei Ihnen. Nur die Amtsangemessene Alimentation wird nichts werden bis 2025.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Big T am 11.04.2023 10:26
mit den Stellschrauben Splitting, Kindergeld(-grundsicherung) und Wohnort ginge das aber "ganz schnell" ;)

und der Tarifbereich verhandelt halt weithin -auf Basis eines dann zwangsweise deutlich höheren Mindestlohns-

Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Saggse am 11.04.2023 10:30
Wenn man heutzutage 3/5 oder 4/4 ohne oder mit Faktor, den es jetzt ja schon gibt, wählt beeinflusst alleinig den Zeitpunkt, wann man seine Steuern zahlt.
Die Höhe bleibt stets gleich.

Wenn der anachronistische 3/5 Ansatz abgeschafft wird, dann wird sich dein Jahreseinkommen nach der Steuererklärung nicht ändern.
Na doch, denn es fallen einige "Optimierungsmöglichkeiten" bei Lohnersatzleistungen weg:

- Elterngeld lässt sich häufig in Summe deutlich erhöhen - hier reden wir teilweise von vierstelligen Beträgen!
- Kinderkrankengeld, wenn nur ein Partner welches bezieht (etwa, weil der andere als Beamter keinen Anspruch hat)
- Kurzarbeitergeld (dürfte eher selten vorkommen)
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 11.04.2023 11:37
Wenn man heutzutage 3/5 oder 4/4 ohne oder mit Faktor, den es jetzt ja schon gibt, wählt beeinflusst alleinig den Zeitpunkt, wann man seine Steuern zahlt.
Die Höhe bleibt stets gleich.

Wenn der anachronistische 3/5 Ansatz abgeschafft wird, dann wird sich dein Jahreseinkommen nach der Steuererklärung nicht ändern.
Na doch, denn es fallen einige "Optimierungsmöglichkeiten" bei Lohnersatzleistungen weg:

- Elterngeld lässt sich häufig in Summe deutlich erhöhen - hier reden wir teilweise von vierstelligen Beträgen!
- Kinderkrankengeld, wenn nur ein Partner welches bezieht (etwa, weil der andere als Beamter keinen Anspruch hat)
- Kurzarbeitergeld (dürfte eher selten vorkommen)
Stimmt, wenn man rechtzeitig die entsprechende Person (egal ob besser oder schlechter verdienende) in die 3 steckt.
Dann steigt das einkommen und damit auch die Steuer.

Für mich ein Grund mehr, dass 3/5 beendet und auf 4/4 mit Faktor "zwangs"gewechselt wird  (am besten mit automatischer Faktoranpassung aus dem Vorjahr und nicht so wie jetzt regelmäßiges zwangs Formular ausfüllen).
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Saggse am 11.04.2023 13:31
Stimmt, wenn man rechtzeitig die entsprechende Person (egal ob besser oder schlechter verdienende) in die 3 steckt.
Dann steigt das einkommen und damit auch die Steuer.
...es sei denn, die Person ist ohnehin mit ihrem Netto an der Obergrenze. ;-)

Zitat
Für mich ein Grund mehr, dass 3/5 beendet und auf 4/4 mit Faktor "zwangs"gewechselt wird  (am besten mit automatischer Faktoranpassung aus dem Vorjahr und nicht so wie jetzt regelmäßiges zwangs Formular ausfüllen).
Warum sollte man den Faktor denn erzwingen? Ich meine, wer das will, kann dies ja gerne machen, aber der Rest ist doch mit 4/4 gut bedient. Faktor bedeutet doch letztlich bürokratischen Aufwand: Er muss im Vorfeld ermittelt und "verwaltet" werden und im Nachgang muss man den Leuten hinterher rennen, damit sie ihre Steuererklärung machen (bei der wegen des Faktors oft keine Erstattung mehr zu erwarten ist). Ich meine, natürlich kann man das als Option anbieten, aber alle anderen können standardmäßig 4/4 nehmen und bei Bedarf halt 'ne Steuererklärung machen...
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 11.04.2023 13:42
Warum sollte man den Faktor denn erzwingen? Ich meine, wer das will, kann dies ja gerne machen, aber der Rest ist doch mit 4/4 gut bedient. Faktor bedeutet doch letztlich bürokratischen Aufwand: Er muss im Vorfeld ermittelt und "verwaltet" werden und im Nachgang muss man den Leuten hinterher rennen, damit sie ihre Steuererklärung machen (bei der wegen des Faktors oft keine Erstattung mehr zu erwarten ist). Ich meine, natürlich kann man das als Option anbieten, aber alle anderen können standardmäßig 4/4 nehmen und bei Bedarf halt 'ne Steuererklärung machen...
Grundsätzlich korrekt: 4/4 bedeutet weniger Geld monatlich, dafür den Batzen wenn man eine Erklärung abgibt.
Und "bei Bedarf" bei Ehepaaren ist ja etwas niedlich formuliert.
Der "Bedarf" ist bei 100% der Menschen da, sofern nicht beide fast das gleiche verdienen.

Umgekehrt könnte der Staat seinen Bürger aber auch eine automatische Faktorberechnung und Steuererklärung anbieten, sofern sie entsprechend ein Konto bereitstellen für die Gut-/Lastschrift.
(Die Daten liegen dem FA ja vor, sofern nicht weitere Einkünfte dazukommen)

Aber da sind wir gedanklich bei den Finanzbeamten noch weit entfernt.

Dann wäre der von dir zurecht beklagte bürokratischen Aufwand nur einmal zu machen.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Abenteurer am 11.04.2023 15:59
Warum sollte man den Faktor denn erzwingen? Ich meine, wer das will, kann dies ja gerne machen, aber der Rest ist doch mit 4/4 gut bedient. Faktor bedeutet doch letztlich bürokratischen Aufwand: Er muss im Vorfeld ermittelt und "verwaltet" werden und im Nachgang muss man den Leuten hinterher rennen, damit sie ihre Steuererklärung machen (bei der wegen des Faktors oft keine Erstattung mehr zu erwarten ist). Ich meine, natürlich kann man das als Option anbieten, aber alle anderen können standardmäßig 4/4 nehmen und bei Bedarf halt 'ne Steuererklärung machen...
Grundsätzlich korrekt: 4/4 bedeutet weniger Geld monatlich, dafür den Batzen wenn man eine Erklärung abgibt.
Und "bei Bedarf" bei Ehepaaren ist ja etwas niedlich formuliert.
Der "Bedarf" ist bei 100% der Menschen da, sofern nicht beide fast das gleiche verdienen.

Umgekehrt könnte der Staat seinen Bürger aber auch eine automatische Faktorberechnung und Steuererklärung anbieten, sofern sie entsprechend ein Konto bereitstellen für die Gut-/Lastschrift.
(Die Daten liegen dem FA ja vor, sofern nicht weitere Einkünfte dazukommen)

Aber da sind wir gedanklich bei den Finanzbeamten noch weit entfernt.

Dann wäre der von dir zurecht beklagte bürokratischen Aufwand nur einmal zu machen.

Das von dir vorgeschlagene System ist durchaus bekannt, aber hat auch seine Tücken.
1. dDe Bürger müssten danach die Bescheide prüfen und wenn ein Fehler enthalten ist oder Einkünfte nicht enthalten sind, dann diese nach erklären. Wird dies nicht gemacht, dann ist man sofort im Bußgeld- oder Strafverfahren.
2. Würden sich hier umgekehrt viele beschweren, dass das FA bereits vorab einen Bescheid erlässt.

M.E. muss die Berechnung des Faktor vereinfacht werden, dann ist allen geholfen. Eine Anpassung hin zum Familiensplitting halte ich für sinnvoll.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Ozymandias am 11.04.2023 16:38
Dann kann man das Lohnsteuersystem auch gleich ganz abschaffen und die Leute zu Vorauszahlungen zwingen.

Dann muss der Arbeitgeber auch nicht mehr Steuergehilfe spielen und kann sich auf die Wertschöpfung konzentrieren.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Prüfer SH am 11.04.2023 16:41
Dann kann man das Lohnsteuersystem auch gleich ganz abschaffen und die Leute zu Vorauszahlungen zwingen.

Dann muss der Arbeitgeber auch nicht mehr Steuergehilfe spielen und kann sich auf die Wertschöpfung konzentrieren.

Wer soll das denn noch machen in den Finanzämtern?
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 11.04.2023 16:49
Warum sollte man den Faktor denn erzwingen? Ich meine, wer das will, kann dies ja gerne machen, aber der Rest ist doch mit 4/4 gut bedient. Faktor bedeutet doch letztlich bürokratischen Aufwand: Er muss im Vorfeld ermittelt und "verwaltet" werden und im Nachgang muss man den Leuten hinterher rennen, damit sie ihre Steuererklärung machen (bei der wegen des Faktors oft keine Erstattung mehr zu erwarten ist). Ich meine, natürlich kann man das als Option anbieten, aber alle anderen können standardmäßig 4/4 nehmen und bei Bedarf halt 'ne Steuererklärung machen...
Grundsätzlich korrekt: 4/4 bedeutet weniger Geld monatlich, dafür den Batzen wenn man eine Erklärung abgibt.
Und "bei Bedarf" bei Ehepaaren ist ja etwas niedlich formuliert.
Der "Bedarf" ist bei 100% der Menschen da, sofern nicht beide fast das gleiche verdienen.

Umgekehrt könnte der Staat seinen Bürger aber auch eine automatische Faktorberechnung und Steuererklärung anbieten, sofern sie entsprechend ein Konto bereitstellen für die Gut-/Lastschrift.
(Die Daten liegen dem FA ja vor, sofern nicht weitere Einkünfte dazukommen)

Aber da sind wir gedanklich bei den Finanzbeamten noch weit entfernt.

Dann wäre der von dir zurecht beklagte bürokratischen Aufwand nur einmal zu machen.

Das von dir vorgeschlagene System ist durchaus bekannt, aber hat auch seine Tücken.
1. dDe Bürger müssten danach die Bescheide prüfen und wenn ein Fehler enthalten ist oder Einkünfte nicht enthalten sind, dann diese nach erklären. Wird dies nicht gemacht, dann ist man sofort im Bußgeld- oder Strafverfahren.
2. Würden sich hier umgekehrt viele beschweren, dass das FA bereits vorab einen Bescheid erlässt.

M.E. muss die Berechnung des Faktor vereinfacht werden, dann ist allen geholfen. Eine Anpassung hin zum Familiensplitting halte ich für sinnvoll.
Ich sprach von anbieten. Nicht überstülpen. Und wer es so einfach haben will, der wird sich nicht beklagen, weil es sein gewählter Weg ist.
Und wenn man Einkünfte hat, dann ist es eben bis zum 31.1. via Elster zu melden.
Aber auch jetzt schon könnte jeder einfach durch die vorausgefertigte Steuererklärung mit drei Mausklicks fertig sein, wenn er nur eine Korrektur seiner "Lohnsteuer" im Splittingverfahren möchte.


Und die Faktorberechnung ist doch 2 Werte Rein ein Wert raus.
Bzw: Nimm letztes Jahr und passe es für dieses Jahr an
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: vermessen am 11.04.2023 22:38
Leute, wenn man sich mal mit einfachsten Lohnsteuerrecht beschäftigt kommt man zu tollen Ergebnissen.

Mal die Optimierungsgründe von Saggse ausgenommen gibt es eine einfache Lösung.

Der nennt sich FREIBETRAG.

Den kann man sich mit einem einfachen Formular beim FA eintragen lassen. (Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)
Damit kann ich wiederkehrende Kosten berücksichtigen und mein Netto und das meiner Frau (beide StKl 4 o.F.) jeden Moant soweit erhöhen, dass wir relativ wenig Rückzahlungen erhalten. Der gemeinsame Freibetrag kann sogar prozentual ungleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden. So hat jeder ein Nettoplus auf dem Konto.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2023 07:49
Wenn ihr relativ wenig Rückzahlung habt, dann habt ihr ein relativ gleiches Einkommen oder du gibt relativ viel falsch beim Freibetrag an und hast diese Ausgaben nicht.
Tipp: Du hättest noch mehr Netto, wenn du beide StKl 4 m.F. wählst.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Pendler1 am 12.04.2023 13:29
@BIG T

" ... mit den Stellschrauben Splitting, Kindergeld(-grundsicherung) und Wohnort ginge das aber "ganz schnell" ..."

Nur hat das von Ihnen erwähnte überhaupt nichts mit "amtsangemessener Alimentation" zu tun.

Noch gilt "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung". Noch.

Man könnte die Beamtenalimentation ja umbauen auf ausschließlich "Familienstand, Kinder und Wohnort".

Die Anwendung von  Eignung ... Befähigung usw. wäre dann Diskriminierung. Wer braucht im öD schon Leute, die was leisten können???
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: WasDennNun am 12.04.2023 13:41
@BIG T

" ... mit den Stellschrauben Splitting, Kindergeld(-grundsicherung) und Wohnort ginge das aber "ganz schnell" ..."

Nur hat das von Ihnen erwähnte überhaupt nichts mit "amtsangemessener Alimentation" zu tun.
Wenn Kindergeld(-grundsicherung)  so hoch wäre, dass die Kinder damit amtsangemessener finanziert wären, dann wäre für eine amtsangemessene Alimenation kein Familienzuschlag für die Kinder mehr notwendig und somit hat es durchaus eine ganze Menge mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun.
Auch würde dann von der Grundbesoldung eine Menge mehr für dich über bleiben und deine derzeitige Alimentation möglicherweise schon amtsangemessen.

Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Rheini am 13.04.2023 07:22
Die gefühlte Gerechtigkeit tritt aber m. M. nach nur bei den Leuten ein, die in der Schule in Mathe immer geschlafen haben.

Ansonsten nützt es nur dem Staat in Form der Gewährung eines Kredites bis zur Auszahlung der Zuviel entrichteten Steuern da ich Glaube, das in Masse mehr ausbezahlt wird, als eingenommen.
Deswegen soll ja auch Klasse 4 mit Faktor umgestellt werden, da dann (bei korrekt berechneten Faktor) man soviel Geld monatlich an Steuern zahlt wie notwendig. Und man dann bei der JE auf 0 zu kommen.
Nicht so wie viele mit 3/5 die dann Steuer nachzahlen müssen (weil der 3er zu wenig im Verhältnis zum 5er bezahlte) und den Kredit bekommen haben.

Selbst wenn es jeder macht und der Staat hier nicht auf die "Faulheit" des Bürgers setzt, ist die Reform dann immer noch eine Augenwischerei.

Ob ich 4.000 + 2.000 Euro Gesamteinkommen habe oder 3.500 + 2.500 Euro, ist m. M. die Mühe einer Reform nicht wert.

Und wer Zuhause sich bei 4k + 2k unterbuttern lässt und bei 3.5k +2.5k nicht, sollte einmal grundsätzlich über die "Partnerschaft" nachdenken.
Keien Ahnung was du mit Augenwischerei meinst oder mit unterbuttern oder mit Faulheit.

Wenn man 3/5 oder 4/4 mit Faktor macht ist man gezwungen nicht Faul zu sein.
Zumindest als guter Staatsbürger der die Regeln befolgt.

Wer 4/4 macht ist dumm, weil er dem Staat was schenkt. Und dümmer wenn er keine Erklärung abgibt.
Dank vor ausgefüllter Steuererklärung via Elster, die sogar auf einen Bierdeckel passt, muss man da noch nicht mal mehr als 4 Mausklicks machen (bis auf die Initiale Einrichtung derselben, was durchaus komplizierter ist als ein Bankkonto zu eröffnen)

bei 3/5 ist derjenige der 5 hat, in vielen Konstellationen der Dumme, auf kosten eines Zinslosen Darlehens welches das Ehepaar bekommt.


Von daher @schlossquelle die Reform wird dir nicht dazu führen dass du einen Cent mehr oder weniger Steuern bezahlen musst:
1. weil du ins Faktorenverfahren wechseln solltest und kannst und so sofort deine Steuer bekommst oder
2. wenn du dazu keine Lust hast dahin zu wechseln, du via der Jahreserklärungen einen Batzen Geld  auf einen Schlag bekommst, den du monatlich jetzt vermissen würdest.

Na Augenwischerei bedeuitet das wenn alle Ihre Steuererklärung machen, am Ende 0,00 Euro Unterschied zu dem bisherigen Verfahren herauskommen. So hatte ich es auch in dem Beitrag geschrieben.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2023 07:28
Na Augenwischerei bedeuitet das wenn alle Ihre Steuererklärung machen, am Ende 0,00 Euro Unterschied zu dem bisherigen Verfahren herauskommen. So hatte ich es auch in dem Beitrag geschrieben.
Monetär ja, aber die Augenwischerei die mit 3/5 existiert wird abgeschafft, denn die gefühlte unterschiedle Wertigkeit der Arbeit wird abgeschafft, da die des Partners mit dem geringerem Einkommen wird aufgewertet, des anderen abgewertet wird.

und dir Trickserei der Klugen beim Elterngeld etc. nicht mehr notwendig ist.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Fragmon am 13.04.2023 10:30
- Elterngeld lässt sich häufig in Summe deutlich erhöhen - hier reden wir teilweise von vierstelligen Beträgen!

Inwiefern?
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Rheini am 13.04.2023 21:10
Na Augenwischerei bedeuitet das wenn alle Ihre Steuererklärung machen, am Ende 0,00 Euro Unterschied zu dem bisherigen Verfahren herauskommen. So hatte ich es auch in dem Beitrag geschrieben.
Monetär ja, aber die Augenwischerei die mit 3/5 existiert wird abgeschafft, denn die gefühlte unterschiedle Wertigkeit der Arbeit wird abgeschafft, da die des Partners mit dem geringerem Einkommen wird aufgewertet, des anderen abgewertet wird.

und dir Trickserei der Klugen beim Elterngeld etc. nicht mehr notwendig ist.
Auch dazu habe ich meinen Kommentar abgegeben.

Ich finde man hat hier viel Arbeit reingesteckt um Dinge zu regeln, die man zwar regeln kann, aber halt im Endeffekt keine Auswirkungen haben.

Ich hätte diese wertvolle Arbeitszeit derzeit in andere Herausforderungen gesteckt. Aber das ist ja nur meine Meinung ...........
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: WasDennNun am 13.04.2023 21:20
Na Augenwischerei bedeuitet das wenn alle Ihre Steuererklärung machen, am Ende 0,00 Euro Unterschied zu dem bisherigen Verfahren herauskommen. So hatte ich es auch in dem Beitrag geschrieben.
Monetär ja, aber die Augenwischerei die mit 3/5 existiert wird abgeschafft, denn die gefühlte unterschiedle Wertigkeit der Arbeit wird abgeschafft, da die des Partners mit dem geringerem Einkommen wird aufgewertet, des anderen abgewertet wird.

und dir Trickserei der Klugen beim Elterngeld etc. nicht mehr notwendig ist.
Auch dazu habe ich meinen Kommentar abgegeben.

Ich finde man hat hier viel Arbeit reingesteckt um Dinge zu regeln, die man zwar regeln kann, aber halt im Endeffekt keine Auswirkungen haben.

Ich hätte diese wertvolle Arbeitszeit derzeit in andere Herausforderungen gesteckt. Aber das ist ja nur meine Meinung ...........
Da bin ich bei voll bei dir, kam nicht bei mir nicht so rüber.
Im Kern: 3/5 Abschaffen: 1 Min Kabinett. Durchwinken BT / BR? und fertig.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: SchrödingersKatze am 18.04.2023 23:07
- Elterngeld lässt sich häufig in Summe deutlich erhöhen - hier reden wir teilweise von vierstelligen Beträgen!

Inwiefern?

Elterngeld wird aus dem letzten Netto gerechnet. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Berechnungszeitraum, meist ein Jahr vor Beginn des Elterngeldbezugs, überwogen hat. So lohnt es sich oft vor der Geburt des Kindes in die aufs erste ggf ungünstigere Steuerklasse 3 zu wechseln, um ein höheres Netto zu erzielen. Dadurch fällt das Elterngeld dann entsprechend höher aus.
Titel: Antw:Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: newT am 18.04.2023 23:35
Elterngeld wird aus dem letzten Netto gerechnet. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Berechnungszeitraum, meist ein Jahr vor Beginn des Elterngeldbezugs, überwogen hat. So lohnt es sich oft vor der Geburt des Kindes in die aufs erste ggf ungünstigere Steuerklasse 3 zu wechseln, um ein höheres Netto zu erzielen. Dadurch fällt das Elterngeld dann entsprechend höher aus.
Hier kommt es doch immer sehr auf den Einzelfall an. Besonders bei Bezug von Elterngeld Plus und geplanter Teilzeitbeschäftigung im Bezugszeitraum kann sich eine Steuerklasse III auch negativ auswirken.
Das kommt daher, dass das anzurechnende Einkommen bei einer Beschäftigung im Bezugszeitraum ebenfalls mit der Steuerklasse des Berechnungszeitraums ermittelt wird.
Für gut verdienende Elterngeldbezieher (etwa 3k+ Netto) kann hier durchaus Steuerklasse IV oder V vorteilhafter sein.
Aber ja, ich finde es auch schade, dass diese Gestaltungsmöglichkeiten entfallen sollen.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Poincare am 19.04.2023 08:37
Elterngeld wird immer vom Brutto berechnet. Lediglich die fiktiven Abzüge werden anhand der Steuerklasse ermittelt, das ist schon ein Unterschied. Es wird auf die letzten vollen 12 Kalendermonate vor Geburt abgestellt, in denen gearbeitet wurde und noch kein Mutterschutz liegt. Dabei gilt die überwiegend in der Zeit geltende Steuerklasse. Bei Gleichstand (6-6) gilt die zuletzt vorhandene. Für die Mutter ist das fast nicht zu leisten mit dem Wechsel, für den Vater schon eher.
Direkt zum Bezug bzw. zur Geburt kann man wieder zurück wechseln, sodass keine Nachteile in der Zeit des Elterngeldbezuges entstehen können.
Theoretisch können dadurch natürlich beide Elternteile auf Basis von Steuerklasse 3 Elterngeld beziehen. Man muss sich eben nur ranhalten und direkt für den ersten Monat mit Mutterschutz wieder wechseln, wenn das Finanzamt das zulässt. Dann haben beide 6-6 und im letzten voll gearbeiteten Monat die 3.
Das das Ganze nicht im Sinne des Erfinders ist sollte wohl klar sein, und in vielen Fällen macht es auch weniger aus als man denkt. Aber wenn man das verpasst kommt man sich veräppelt vor, weil man künstlich weniger Elterngeld kriegt als man kriegen könnte.
Beim Kinderkrankengeld müsste es schon eine wilde Konstellation sein, damit sich da Steuerklasse 3 in der Summe bemerkbar macht. Das kann ich mir gerade noch nicht so richtig vorstellen.
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Prüfer SH am 21.04.2023 22:01
Elterngeld wird immer vom Brutto berechnet. Lediglich die fiktiven Abzüge werden anhand der Steuerklasse ermittelt, das ist schon ein Unterschied. Es wird auf die letzten vollen 12 Kalendermonate vor Geburt abgestellt, in denen gearbeitet wurde und noch kein Mutterschutz liegt. Dabei gilt die überwiegend in der Zeit geltende Steuerklasse. Bei Gleichstand (6-6) gilt die zuletzt vorhandene. Für die Mutter ist das fast nicht zu leisten mit dem Wechsel, für den Vater schon eher.
Direkt zum Bezug bzw. zur Geburt kann man wieder zurück wechseln, sodass keine Nachteile in der Zeit des Elterngeldbezuges entstehen können.
Theoretisch können dadurch natürlich beide Elternteile auf Basis von Steuerklasse 3 Elterngeld beziehen. Man muss sich eben nur ranhalten und direkt für den ersten Monat mit Mutterschutz wieder wechseln, wenn das Finanzamt das zulässt. Dann haben beide 6-6 und im letzten voll gearbeiteten Monat die 3.
Das das Ganze nicht im Sinne des Erfinders ist sollte wohl klar sein, und in vielen Fällen macht es auch weniger aus als man denkt. Aber wenn man das verpasst kommt man sich veräppelt vor, weil man künstlich weniger Elterngeld kriegt als man kriegen könnte.
Beim Kinderkrankengeld müsste es schon eine wilde Konstellation sein, damit sich da Steuerklasse 3 in der Summe bemerkbar macht. Das kann ich mir gerade noch nicht so richtig vorstellen.

Wie ist das gemeint mit Stkl 6?
Titel: Antw:[Allg] Reform der Steuerklassen, Ehegattensplitting ab evtl. 01.08.2023
Beitrag von: Poincare am 21.04.2023 22:49
Das war missverständlich abgekürzt. Wenn du von den 12 Berechnungsrelevanten Monaten 6 in Steuerklasse 3 warst und 6 in Steuerklasse 5 (also 6 Monate und 6 Monate), dann zählt die zuletzt gewählte Steuerklasse. Da sich die Berechnungsrelevanten Monate von Mutter und Vater in der Regel nicht decken, kannst du es theoretisch hinkriegen, dass beide in ihren jeweils eigenen relevanten Monaten 6 Monate Stkl 3 und 6 Monate Stkl 5 haben, und jeweils mit 3 Enden, sodass das Elterngeld von beiden auf Basis von Stkl 3 berechnet werden muss.

Grundsätzlich finde ich immer, dass Förderverfahren vereinfacht werden müssen, wenn es so kompliziert ist, dass man sich mit Steuerklassen auskennen muss, um die volle Förderung zu bekommen.