Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: SGLSH018 am 11.04.2023 22:03

Titel: Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: SGLSH018 am 11.04.2023 22:03
Guten Abend,

ich habe folgende Frage:

Mir wurde die Höhergruppierung von aktuell E11 Erfahrungsstufe 4 auf E13 Erfahrungsstufe 2b zugesichert.

Dies laut einem internen Dokument (P20). Als erstes sagt mir das "b" in der Erfahrungsstufe nichts und zweitens stellt sich mir die Frage ob nicht E13 Erfahrungsstufe 3 richtig wäre?

Grundgehalt E11 Stufe 4: 4.604,26 €
Grundgehalt E13 Stufe 2: 4.508,07 €

Damit ist aus meiner Sicht nicht folgendes Kriterium erreicht:

"Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."

Falls hier das "Überspringen" zum Trage kommt - verstehe ich die Tabelle leider nur bedingt.

Hat meine Personalabteilung hier richtig gehandelt oder ist die Stufe ggf. falsch gewählt und warum?

Danke in die Runde schönen Abend.
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: cyrix42 am 11.04.2023 22:19
Moin,

Eine Höhergruppierung aus der 11/4 führt via 12/3 in die 13/3. Da der Abstand aber geringer als der Garantiebetrag von 180€ ist (und bei stufengleicher Höhergruppierung dieser überschritten würde), ist dann also statt dem Tabellenentgelt der 13/3 (bis zum nächsten Stufenaufstieg) das der 11/4 zuzüglich des Garantiebetrags zu zahlen.
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: SGLSH018 am 11.04.2023 22:25
Hallo,

vielen Dank cyrix42 für die schnelle Antwort.

Wenn ich dich richtig verstehe führt dies nach erfolgter Höhergruppierung (dann in die 13 /3) zu einer Gehaltszahlung / Anspruch von Grundgehalt E11 / Stufe 4 4.604,26 € + 180€ Garantiebetrag
also zu 4.784,26 Brutto?

Oder habe ich dich falsch verstanden?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: E15TVL am 11.04.2023 22:30
Richtig verstanden  8)
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: cyrix42 am 11.04.2023 22:30
Du hast korrekt gerechnet: Es gibt nach der Höhergruppierung 180€/Monat mehr Grundgehalt. Beachte aber, dass die Jahressonderzahlung um ca. 30 Prozentpunkte geringer ausfällt. Bis zum Stufenaufstieg kommt also übers Jahr gesehen nicht so viel dazu…

BTW: Vielleicht wäre es sinnvoll zu versuchen, vorerst die Aufgaben, die zur Höhergruppierung führen würden, nur vorläufig übertragen zu bekommen, bis man in der 11/5 angekommen ist. Eine Höhergruppierung dann würde direkt in die 13/5 führen.
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: SGLSH018 am 11.04.2023 22:38
Hallo,

leider funktioniert das BTW nicht, da mir die Aufgaben bereits schon vollständig übertragen wurden und der Stufenaufstieg in die 5 erst für Ende 2026 dran wäre :-)

Vielen lieb Dank für die schnellen Antworten zu meiner Frage und euch noch einen schönen Abend.
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: SGLSH018 am 11.04.2023 22:39
Danke auch für den Hinweis bzgl. der Jahressonderzahlung.

Wir dürfen ja ggf. alle gespannt auch auf die Tarifverhandlungen schauen die für Ende 2023 anstehen :-)
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: WasDennNun am 12.04.2023 07:23
Hallo,

leider funktioniert das BTW nicht, da mir die Aufgaben bereits schon vollständig übertragen wurden und der Stufenaufstieg in die 5 erst für Ende 2026 dran wäre :-)

Vielen lieb Dank für die schnellen Antworten zu meiner Frage und euch noch einen schönen Abend.
Wann und wie wurden dir die Aufgaben übertragen.
Hat der PR zugestimmt?
Hast du zugestimmt?
Zur Kompensation kann man eine Zulage nach §16.5 einfordern, da du in der e11s5 mehr verdienst als in der e13s4
Titel: Antw:Höhergruppierung | Frage zur Höhergruppierungsmatrix E11 S4 zu E13 S2
Beitrag von: andree23 am 15.05.2023 10:05
Du hast korrekt gerechnet: Es gibt nach der Höhergruppierung 180€/Monat mehr Grundgehalt. Beachte aber, dass die Jahressonderzahlung um ca. 30 Prozentpunkte geringer ausfällt. Bis zum Stufenaufstieg kommt also übers Jahr gesehen nicht so viel dazu…

BTW: Vielleicht wäre es sinnvoll zu versuchen, vorerst die Aufgaben, die zur Höhergruppierung führen würden, nur vorläufig übertragen zu bekommen, bis man in der 11/5 angekommen ist. Eine Höhergruppierung dann würde direkt in die 13/5 führen.
fnf (https://fnfgame.io/)
Es scheint, dass Sie die Auswirkungen der Höhergruppierung auf Ihr Gehalt und Ihre Jahressonderzahlung richtig berücksichtigen. Es ist richtig, dass die Höhergruppierung zu einem höheren Grundgehalt führt, aber gleichzeitig auch zu einer geringeren Jahressonderzahlung. Es kann hilfreich sein, diese Aspekte zu berücksichtigen, um ein vollständiges Bild der finanziellen Auswirkungen der Höhergruppierung zu erhalten.