Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Hanna95 am 14.04.2023 11:49
-
Hallo zusammen,
ich bin Beamtin im gehobenen Dienst und arbeite in der Verwaltung einer Großstadt. Ich habe aktuell eine A 9 Stelle. Bei uns ist es so, dass man sich, wenn man eine höhere Stelle haben möchte, auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben muss. Also ohne, dass man selbst tätig wird, sich bewirbt, das Vorstellungsgespräch meistert etc., bekommt man keine höhere Stelle.
Ich habe jedoch schonmal aufgeschnappt, dass man woanders irgendwann "einfach" so, ohne dass man selbst tätig wird, eine höhere Stelle bekommen kann. Ist das denn so? Ist es beim Bund oder Land anders?
Liebe Grüße!
-
Jupp, das ist so.
Such mal nach "Dienstpostenbündelung" und "spitze Dienstpostenbewertung". Da findest du alle notwendigen Hintergrundinfos.
-
In der Bundeswehr sind größtenteils die Dienstposten A9g-A11 gebündelt. Im BMVg auch A12/A13g.
Es gibt aber noch weiterreichende Bündelungen, z.B. Bundeskanzleramt und Bundesrechnungshof. Dort sind A9g-A13g gebündelt.
-
Du kannst auch ne A13g erhalten, wirst jedoch niemals befördert und bleibst für immer in A9.
Einen Dienstposten Innehaben ist das Eine, tatsächlich befördert werden, das Andere.
-
Ersteinmal muss deine Stelle höher bewertet sein, als dein statusrechtliches Amt.
Also bspw. Stelle ist Sachbearbeiter A10 und als Frischling bekommst du erst einmal die A9. Irgendwann kannst du dann befördert werden.
Ebenso sollte das funktionieren, wenn die Stelle A9-A11 gebündelt ist.
Es kann sein, dass deine Stelle nur mit A9 bewertet ist und du auf dieser Stelle nie mehr als A9 erhalten kannst. Dann musst du dich tatsächich woanders bewerben. Mit Einweisung in die Stelle dürftest du eine Bewertung der Stelle erhalten haben. Alternativ schau mal in den Haushaltsplan/Stellenplan.