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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Martin am 15.04.2023 12:02
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Bei uns bekam jeder Mitarbeiter eine Ballungsraumzulage in gleicher Höhe.
Nun gibt es einen Beschluss das eine Abteilung die doppelte Höhe dieser Ballungsraumzulage erhalten soll.
Dieser wurde auch umgesetzt und vom Personalrat als Diskriminierung bzw. Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gewertet.
Die meisten Arbeitnehmer stellten daher einen Antrag beim AG auf Gleichberechtigung und ebenfalls Gewährung dieser doppelten Ballungsraumzulage.
Jeder Mitarbeiter erhielt daraufhin ein Schreiben, dass dies nicht gleichzusetzen sei und der Antrag abgelehnt wird. Da der Beschluss nur sagt, dass diese eine Abteilung die doppelte Zulage erhalten soll.
Nach Rücksprache wird alles weitere vom AG abgeblockt.
Kann eine Ballungsraumzulage welche eine kollektive Zulage darstellt, einfach für eine Abteilung erhöht werden, obwohl alle den gleichen AG haben und die gleichen Entgeltgruppen?
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Vom Personalrat kommt nichts mehr. Selbst wenn man diese direkt anschreibt.
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Der Rechtsweg ist offen.
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Aber sehe ich und die Kollegen es falsch, dass ist doch nicht richtig.
Das verstößt doch gegen geltendes Recht und ein AG als Behörde kann sich doch hier nicht hinweg setzen.
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Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Ballungsraumzulage gezahlt?
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Beschluss des Kreistages, hat die allgemeine Ballungsraumzulage die gemäß der Anlage 2 LEP gezahlt wird, ausgezahlt. Da hier alle Mitarbeiter diese Ballungsraumzulage erhalten und nicht nur diese, welche in den LEP Orten wohnen und den Arbeitsort haben.
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Aber kann man das einfach so machen, dass man eine Abteilung bevorzugt und dies mit der Ballungsraumzulage ausgestaltet?
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Der TVöD trifft hierzu keine Regelungen.
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Ich würde den Sachverhalt durchaus mal einem Arbeitsrechtler vorstellen, mit allen Details.
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Es ist verständlich, dass die Mitarbeiter, die nicht in der bevorzugten Abteilung arbeiten, ebenfalls eine Erhöhung der Ballungsraumzulage beantragt haben. Der AG ist jedoch nicht verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, da es sich um eine Entscheidung handelt, die aufgrund des Beschlusses der Geschäftsführung nur für eine bestimmte Abteilung gilt.
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Aber widerspricht dies nicht den allgemeinen Gleichstellungsregeln? Es ist schließlich eine Ballungsraumzulage und keine Arbeitsmarktzulage.
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Zumal sie anscheinend im Vorfeld allen gleich gezahlt wurde und jetzt nur manche erhöht.
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Zumal sie anscheinend im Vorfeld allen gleich gezahlt wurde und jetzt nur manche erhöht.
Genau so würde ich das auch sehen. Die Ballungsraumzulage ist eine kollektive Zulage gemäß der KAV, gibt es hier keine Abstufungen etc, sondern wird überall immer kollektive bei vorliegender Voraussetzung ausgezahlt.