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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Sputnik1978 am 16.04.2023 10:43

Titel: Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Sputnik1978 am 16.04.2023 10:43
Liebe Community,

in letzter Zeit höre ich immer wieder, dass zum 1. Juli 2023 die Steuerklassen III/V abgeschafft werden sollen.

z.B.

https://www.chip.de/news/Gesetz-will-Steuerklassen-abschaffen-Millionen-Menschen-droht-Wechsel_184743991.html

Was richtig Offizielles (z.B. eine Info vom Finanzamt) habe ich aber noch nicht gefunden. Die Änderung könnte ja zudem in bereits weniger als drei Monaten zu erwarten sein.

Mir ist bewusst, dass das Ehegattensplitting hiervon nicht berührt wird und es im Ergebnis nach der jährlichen Steuererklärung finanziell keinen Unterschied macht. Sinn und Zweck der geplanten Änderung vermag ich grundsätzlich nachzuvollziehen.

Ich habe nur die Sorge, dass die Kombination IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) bis zur Abgabe der Jahressteuererklärung monatlich netto für das gesamte Familieneinkommen deutlich schlechter ist. Wir hatten uns bewusst für III/V entschieden, weil ich deutlich mehr verdiene als meine Frau. Meine Frau fand es auch besser, weil ich den Großteil der monatlichen Ausgaben trage. In den aktuellen Zeiten täte ein (wenn auch nur vorläufiges) monatliches Minus beim Netto schon weh.

Hat hier jemand Erfahrung mit den Steuerklassen IV/IV bei deutlich unterschiedlichen Bruttoeinkommen?

Weiß jemand Genaueres zum Sachstand der geplanten Gesetzesänderung?
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: NvB am 16.04.2023 12:25
Die Steuerlast ist doch immer gleich. Egal ob 4/4 oder 3/5.

In der Konstellation 3/5 ist die Steuerlast nur auf 12 Monate verteilt. Während man bei 4/4 diese über die Einkommenssteuer in einem Batzen zurückerstattet bekommt.

Euch wird also nichts weggenommen, sondern die Auszahlungsmodalitäten der Erstattung wird von monatlich auf jährlich umgestellt.





Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Max am 16.04.2023 12:42
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.
 
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Sputnik1978 am 16.04.2023 12:49
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Ghjkl am 16.04.2023 13:15
No offense, aber wenn ihr die Kombi 3/5 wählen müsst, um eure monatlichen Rechnungen bezahlen zu können, solltet ihr vielleicht mal euer Konsumverhalten überdenken. Es macht, wie hier schon gesagt wurde, am Ende des Jahres keinen Unterschied, welche Steuerklassenkombination man wählt. Von daher ist es auch egal wenn die Bundesregierung die 3/5 tatsächlich abschafft, wie es im Koalitionsvertrag steht. Im Gegenteil, bei 3/5 mit unterschiedlichen Gehältern hält man sich tendenziell für reicher als man ist, gibt alles aus und muss im schlimmsten Fall noch Steuern nachzahlen. Bei 4/4 lernt man Sparsamkeit und bekommt man am Ende in der Regel gut was erstattet, was unterm Strich für die meisten der bessere Weg sein dürfte.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: superdash am 16.04.2023 18:03
No offense, aber wenn ihr die Kombi 3/5 wählen müsst, um eure monatlichen Rechnungen bezahlen zu können, solltet ihr vielleicht mal euer Konsumverhalten überdenken. Es macht, wie hier schon gesagt wurde, am Ende des Jahres keinen Unterschied, welche Steuerklassenkombination man wählt. Von daher ist es auch egal wenn die Bundesregierung die 3/5 tatsächlich abschafft, wie es im Koalitionsvertrag steht. Im Gegenteil, bei 3/5 mit unterschiedlichen Gehältern hält man sich tendenziell für reicher als man ist, gibt alles aus und muss im schlimmsten Fall noch Steuern nachzahlen. Bei 4/4 lernt man Sparsamkeit und bekommt man am Ende in der Regel gut was erstattet, was unterm Strich für die meisten der bessere Weg sein dürfte.

Nö Offense, aber das ist ganz schön frech, unverschämt und anmaßend: woher willst du wissen, dass die Familie nicht jeden Cent wirklich zur Lebenshaltungskosten braucht. Das soll es insbesondere im ÖD geben, da die Bezahlung doch mittlerweile sehr gering ist.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2023 18:04
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 16.04.2023 18:13
Die Steuerlast ist doch immer gleich. Egal ob 4/4 oder 3/5.

In der Konstellation 3/5 ist die Steuerlast nur auf 12 Monate verteilt. Während man bei 4/4 diese über die Einkommenssteuer in einem Batzen zurückerstattet bekommt.

Euch wird also nichts weggenommen, sondern die Auszahlungsmodalitäten der Erstattung wird von monatlich auf jährlich umgestellt.
Eigentlich hier ist ein Betrug dass von Augen der Menschen hinter den Begriffen wie Rückerstattung ect ect gespielt wird.
In einer Familie wo Frau arbeitet und verdient Z. 80000 im Jahr,man ist zuhause(z.b) krank.
Frau ist 3,Man ist 5.

Die Steuerlast bleibt gleich ,ja dies stimmt. Aber am ende jedes Monat die Frau wird von ihrem Netto locker 400-450 Euro weniger haben.

Man sagt irgendwie,bekommst du zurück am Ende!!!

Überhaupt nicht,du wirst kie ich 12x 500=6000 Euro zirück bekommen.
Niemals.
Dies ist ein Betrug ,von höchstem Niveau,versteckt hinter der Propaganda mit Frauenrechte,Frauenmotivation ect.
Leider die Menschen die betroffen werden,haben es noch nicht verstanden.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 16.04.2023 18:20
No offense, aber wenn ihr die Kombi 3/5 wählen müsst, um eure monatlichen Rechnungen bezahlen zu können, solltet ihr vielleicht mal euer Konsumverhalten überdenken. Es macht, wie hier schon gesagt wurde, am Ende des Jahres keinen Unterschied, welche Steuerklassenkombination man wählt. Von daher ist es auch egal wenn die Bundesregierung die 3/5 tatsächlich abschafft, wie es im Koalitionsvertrag steht. Im Gegenteil, bei 3/5 mit unterschiedlichen Gehältern hält man sich tendenziell für reicher als man ist, gibt alles aus und muss im schlimmsten Fall noch Steuern nachzahlen. Bei 4/4 lernt man Sparsamkeit und bekommt man am Ende in der Regel gut was erstattet, was unterm Strich für die meisten der bessere Weg sein dürfte.

Spiele bitte nicht mit Sorgen der Menschen.

Kombi3/5 wurde nicht umsonst festgelegt um mehr Geld in der Familie zu bleiben.
Wie paare es wählen 3/5 oder 4/4 ist völlig egal.
Soll jetzt die Regierung plötzlich in der Familie uns zeigen wie wir unsere Aufgaben und Gelder verteilen???
Oder dies ist nur die Ausrede???

Aaaaaa es wird an die Frauenrechte geschoben anscheinend!!!
Die Menschen sollen es verstehen.
Wenn du arbeitest und deine frau ist zuhause.
Du verdienst ca.6-7 K Brutto im Monat ca 80000 im Jahr.
Heißt du kriegst netto 450 weniger.
Und natürlich du wirst nie vom FA 5000-6000 Euro zurück bekommen.
So nlöd sind sie nicht,sonst hääten sie garnicht diese Änderungen gemacht.
Ist es euer ernst dass ihr versucht jeden Dreck rechtzufertigen.
Dies ist eine Abzocke

Alle 3/5 da draußen müssen sorge haben
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Knecht am 16.04.2023 18:20
Die Steuerlast ist doch immer gleich. Egal ob 4/4 oder 3/5.

In der Konstellation 3/5 ist die Steuerlast nur auf 12 Monate verteilt. Während man bei 4/4 diese über die Einkommenssteuer in einem Batzen zurückerstattet bekommt.

Euch wird also nichts weggenommen, sondern die Auszahlungsmodalitäten der Erstattung wird von monatlich auf jährlich umgestellt.
Eigentlich hier ist ein Betrug dass von Augen der Menschen hinter den Begriffen wie Rückerstattung ect ect gespielt wird.
In einer Familie wo Frau arbeitet und verdient Z. 80000 im Jahr,man ist zuhause(z.b) krank.
Frau ist 3,Man ist 5.

Die Steuerlast bleibt gleich ,ja dies stimmt. Aber am ende jedes Monat die Frau wird von ihrem Netto locker 400-450 Euro weniger haben.

Man sagt irgendwie,bekommst du zurück am Ende!!!

Überhaupt nicht,du wirst kie ich 12x 500=6000 Euro zirück bekommen.
Niemals.
Dies ist ein Betrug ,von höchstem Niveau,versteckt hinter der Propaganda mit Frauenrechte,Frauenmotivation ect.
Leider die Menschen die betroffen werden,haben es noch nicht verstanden.

Ne... Du hast es nicht verstanden. Die Steuerlast ist immer gleich. Das was dir bei der Rückerstattung fehlt hat dann eben dein Mann mehr in der Tasche...solltest du mal mit ihm sprechen und keine Verschwörung gegen Frauen vermuten.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2023 18:21
egetrp:Kannst du bitten näher erläutern, worin deiner Meinung der konkrete Betrug ist?
Mir scheint es eher, so, dass du die steuerlichen Zusammenhänge der Steuerklassen nicht verstanden hast.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 16.04.2023 18:23
Die Steuerlast ist doch immer gleich. Egal ob 4/4 oder 3/5.

In der Konstellation 3/5 ist die Steuerlast nur auf 12 Monate verteilt. Während man bei 4/4 diese über die Einkommenssteuer in einem Batzen zurückerstattet bekommt.

Euch wird also nichts weggenommen, sondern die Auszahlungsmodalitäten der Erstattung wird von monatlich auf jährlich umgestellt.

Stimmt garnicht

Wir sind eine Familie

Und haben nur ein Konto für uns alle

Was kommt rein und raus ist für uns dasselbe.

Mit dieser Änderung fakt ist,werden ca 450-500 Euro monatlich fehlen Netto.

Und mit der Lüge => FA wird es rückerstatten!!!!

Lüge und Betrug

Eigentlich hier ist ein Betrug dass von Augen der Menschen hinter den Begriffen wie Rückerstattung ect ect gespielt wird.
In einer Familie wo Frau arbeitet und verdient Z. 80000 im Jahr,man ist zuhause(z.b) krank.
Frau ist 3,Man ist 5.

Die Steuerlast bleibt gleich ,ja dies stimmt. Aber am ende jedes Monat die Frau wird von ihrem Netto locker 400-450 Euro weniger haben.

Man sagt irgendwie,bekommst du zurück am Ende!!!

Überhaupt nicht,du wirst kie ich 12x 500=6000 Euro zirück bekommen.
Niemals.
Dies ist ein Betrug ,von höchstem Niveau,versteckt hinter der Propaganda mit Frauenrechte,Frauenmotivation ect.
Leider die Menschen die betroffen werden,haben es noch nicht verstanden.

Ne... Du hast es nicht verstanden. Die Steuerlast ist immer gleich. Das was dir bei der Rückerstattung fehlt hat dann eben dein Mann mehr in der Tasche...solltest du mal mit ihm sprechen und keine Verschwörung gegen Frauen vermuten.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 16.04.2023 18:29
egetrp:Kannst du bitten näher erläutern, worin deiner Meinung der konkrete Betrug ist?
Mir scheint es eher, so, dass du die steuerlichen Zusammenhänge der Steuerklassen nicht verstanden hast.
Hallo
Es wird gesagt hier dass ich die Sache nicht verstehe.

Ok

Wenn eine Famillie mit einem Alleinverdiener.

Die andere Person ist nicht in der lage zu arbeiten!!
Also geht nicht im Motivation bei Frauen überhaupt.

Ich verdiene ca 80,000 im Jahr.

So mit der 4/4 wird locker 400-450
Euro weniger ausmachen netto.

Natürlich die anderw person wird natürlich nicht arbeiten können.

So im Jahr werden uns fehlen 5000-6000Euro fehlen netto.
Natürlich mein man wird nichts in der tasche haben.

So werden wir dies 5000-6000 Euro netto zurückbekommen????
Natürlich nie


Und höchstens  was wir nachzahlen mussten war einmalig nur 20 Euro.nur 20 Euro.

Also was sagst du,ich verstehe hier nicht???

Sas Geld netto wird fehlen.
Und geht in die Kasse des Staates.

In Namen der Motivation der frauen sie demotivieren mich als frau hart zu arbeiten
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 16.04.2023 18:43
No offense, aber wenn ihr die Kombi 3/5 wählen müsst, um eure monatlichen Rechnungen bezahlen zu können, solltet ihr vielleicht mal euer Konsumverhalten überdenken. Es macht, wie hier schon gesagt wurde, am Ende des Jahres keinen Unterschied, welche Steuerklassenkombination man wählt. Von daher ist es auch egal wenn die Bundesregierung die 3/5 tatsächlich abschafft, wie es im Koalitionsvertrag steht. Im Gegenteil, bei 3/5 mit unterschiedlichen Gehältern hält man sich tendenziell für reicher als man ist, gibt alles aus und muss im schlimmsten Fall noch Steuern nachzahlen. Bei 4/4 lernt man Sparsamkeit und bekommt man am Ende in der Regel gut was erstattet, was unterm Strich für die meisten der bessere Weg sein dürfte.

Also hier werden Familien abgezockt und manche machen Spaß und redet über Sparsamkeit.

In Namen der Frauenmotivation, sie demotivieren mich als Frau hart zu arbeiten damit meiner Familie nichts fehlt.

Und macht ihr bitte keine Ironie
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmel am 16.04.2023 18:48
Wenn du deine Steuer machst, kriegst du auch die 6000 Euro zurück. Genau so und nicht anders. Mit Steuerklasse 3 gewinnst du nichts, du ziehst die Rückerstattung nur vor.

Google mal Steuerfreibeträge, ggf. kannst du den monatlichen Ausfall damit kompensieren, indem du etwa Werbungskosten vorziehst.

Zitat von: egertpdlink=topic=120495.msg291526#msg291526 date=1681662596
egetrp:Kannst du bitten näher erläutern, worin deiner Meinung der konkrete Betrug ist?
Mir scheint es eher, so, dass du die steuerlichen Zusammenhänge der Steuerklassen nicht verstanden hast.
Hallo
Es wird gesagt hier dass ich die Sache nicht verstehe.

Ok

Wenn eine Famillie mit einem Alleinverdiener.

Die andere Person ist nicht in der lage zu arbeiten!!
Also geht nicht im Motivation bei Frauen überhaupt.

Ich verdiene ca 80,000 im Jahr.

So mit der 4/4 wird locker 400-450
Euro weniger ausmachen netto.

Natürlich die anderw person wird natürlich nicht arbeiten können.

So im Jahr werden uns fehlen 5000-6000Euro fehlen netto.
Natürlich mein man wird nichts in der tasche haben.

So werden wir dies 5000-6000 Euro netto zurückbekommen????
Natürlich nie


Und höchstens  was wir nachzahlen mussten war einmalig nur 20 Euro.nur 20 Euro.

Also was sagst du,ich verstehe hier nicht???

Sas Geld netto wird fehlen.
Und geht in die Kasse des Staates.

In Namen der Motivation der frauen sie demotivieren mich als frau hart zu arbeiten
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Knecht am 16.04.2023 18:50
Also, das ist mir alles zu wirr hier. Es gibt Steuertabellen, die unterscheiden nicht in Mann und Frau, sondern richten sich nach dem Einkommen.

Im übrigen finde ich 80 Mille im Jahr - gerade so - auskömmlich. Ich sehe hier die Rechte der Frauen nicht gefährdet...
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Bastel am 16.04.2023 18:52
Einfach den Troll ignorieren. Was ein Stuß...
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Sputnik1978 am 16.04.2023 19:16
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Sputnik1978 am 16.04.2023 19:24
Einfach den Troll ignorieren. Was ein Stuß...

Ich möchte hier auch nach dem Motto "Don´t feed the troll" verfahren. ;-)

Wobei ich in der Sache trotzdem darauf hoffe, dass es für die Kombi III/V Bestandsschutz gibt, wenn man sie bereits inne hat.

Ich finde es einfach bürokratieärmer, als die Ermittlung des richtigen Faktors. Und Nachzahlungen an das Finanzamt hatte ich in der Vergangenheit noch nie.

Sobald das Thema konkreter wird und sich BILD & Co. dafür interessieren, glaube ich schon, dass es eine Welle der Empörung geben wird, weil in vielen Familien das monatlich Budget auf Kante genäht ist. Für steuerliche Feinheiten wie Faktorverfahren oder Lohnsteuerabzug haben viele keinen intellektuellen Zugang. Gerade in Zeiten von hoher Inflation, Verdoppelung des Gaspreises (wenn man Glück hat), Zwang zu Gebäudesanierung und Wärmepumpe o.ä. rührt so was - zumindest emotional - am Verständnis vieler Bürger. Hier auf Konsumvermeidung o.ä. zu verweisen ist für viele Familien schon blanker Hohn.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 16.04.2023 20:14
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.

Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.

Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.

Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.

Dies müssen die Familien wissen und eindeutig
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Sputnik1978 am 16.04.2023 20:25
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.

Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.

Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.

Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.

Dies müssen die Familien wissen und eindeutig

Wir hatten mal V/III "umgekehrt", um das Elterngeld für meine Frau zu "pumpen".

Natürlich hat das Finanzamt die höhere Steuerlast mit der Steuererklärung reguliert - waren etliche 1.000 Eur damals.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: sapere aude am 16.04.2023 20:35
In der Endabrechnung macht die Steuerklassenwahl bzgl. der steuerlichen Gesamtbelastung keinen Unterschied.
Da bei 3/5 zwingend eine Steuererklärung abzugeben und bei 4/4 eine Abgabe ratsam ist, wird alles mit dem Steuerbescheid glatt gezogen.

@ egertp
Welchen Nettoverlust meinst Du?
Die Steuergesamtbelastung ist bei 4/4, 3/5 und 5/3 immer gleich!!!

Die gennanten Vorteile beim Eltern- bzw. Krankengeld sind aber nicht zuvernachlässigen.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmel am 16.04.2023 20:43
Bei Elterngeld wäre alles andere ja auch schon fahrlässig, um nicht zu sagen bescheuert.

@egertp: willst oder kannst du einfachste Sachverhalte nicht verstehen? Und nochmal: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung googlen und Werbungskosten unterjährig erstattet bekommen, wenn es so sehr pressiert.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2023 21:41
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmel am 16.04.2023 21:43
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.

Das ist schon nachvollziehbar, wenn er ansonsten viel steuerlich absetzen kann. War bei uns einige Jahre lang genauso.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Sputnik1978 am 16.04.2023 21:44
Ich habe halt viele Punkte (private Altersvorsorge, Kita-Gebühren U.ä.), die sich steuermindernd auswirken.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2023 21:46
Du hast ja schon richtig geschrieben,  dass die Steuerlast am Ende bei 3/5 und 4/4 gleich ist.

4 mit Faktor dürfte nicht deutlich schlechter sein als 3/5, denn selbst wenn für euch jeder Euro auf dem Konto zählt,  musst du ja zumindest Rücklagen bilden, welche die Nachzahlung abdecken. Bei 4 mit Faktor sollte die Steuerschuld plus-minus Null sein. Sprich,  die Rücklagen die du jetzt für die Nachzahlung zurücklegst gehen direkt ans Finanzamt. Macht also für dein monatliches Budget keinen Unterschied.

Sorry aber ich verstehe einfach nicht wie ihr denkt und die Sache verarbeitet.

Wenn bei 4/4 einer Familie fehlen Netto jede Monat 400-450 Euro.
Wie soll man es verstehen???
Steuerlast bleibt gleich,ok ,mag sein aber netto bleibt im Jahr 4800-6000 Euro weniger.
Und natürlich FA wird es nie Rückerstattung tätigen.

Also die entstandene Nettoverlust bei Wechsel 3/5 auf 4/4 wird nicht rückerstattet.

Dies müssen die Familien wissen und eindeutig
Doch er wird erstattet, weil bei der Steuererklärung das identische Ergebnis rauskommt.
Die Steuererklärung weiß nichts über euren Faktor bzw. Steuerklasse.

Und nein, bei der Familie mit 4/4 mit Faktor fehlen monatlich 0€, wenn man den richtigen Faktor wählt und seine wiederkehrenden Kosten eingetragen hat.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 16.04.2023 21:49
Danke für die Rückmeldungen.

Dass III/V oder IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) unterm Strich keinen Unterschied machen, ist mir bewusst.

Mir geht es - platt formuliert - darum, dass ich halt meine Rechnungen monatlich zahlen muss und hier nicht erst auf eine Gutschrift der jährlichen Steuererklärung warten kann.

Bei der aktuellen Kombi III/V hatten wir noch nie eine Nachzahlung, immer nur Erstattungen (jüngst für 2022 über 1.000,- €). Deshalb habe ich hierfür noch nie Rücklagen gebildet.

Kann man bei IV/IV im Faktorverfahren den Faktor so bilden, dass - zumindest auf das Familieneinkommen bezogen - das aktuelle Nettoeinkommen unverändert bleibt? Gibt es brauchbare Hilfen im Netz, um den passenden Faktor zu ermitteln?
Wenn du bei 3/5 Erstattungen hast, dann dürfte 4/4 mit Faktor und dein monatliches Netto erhöhen.
Wenn du deine Kosten eingetragen hast.
Das BMF hat einen entsprechende Rechner wo du die Varianten miteinander vergleichen kannst.

Danke für Deine Antwort.

Ich hatte einen ähnlichen Gedanken. Das Problem ist, dass diese Rechner doch sehr "grob" sind. Hiernach habe ich bei III/V immer eine fette Nachzahlung (ich war perplex, was ich dem Finanzamt grundsätzlich jährlich zusätzlich zahlen müsste), faktisch bekommen wir Geld erstattet (für 2022 über 1.000 €). Hängt wohl mit zusätzlicher Altersvorsorge, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. zusammen. Damit kann ich aber bei den mit bekannten Rechnern im Internet für die Optimierung des Faktors nicht "spielen".
Deine Kosten kannst du zT als Freibeträge eintragen lassen, dann würdest du diese monatlich ausgezahlt bekommen und nicht erst bei der Jahreserklärung.
Warum du bei deiner Konstellation keine Nachzahlung hast, ist so nicht nachvollziehbar.

Das ist schon nachvollziehbar, wenn er ansonsten viel steuerlich absetzen kann. War bei uns einige Jahre lang genauso.
Mit nicht nachvollziehbar meinte ich, man kann es nicht nach rechnen, wenn man die konkreten Zahlen nicht hat.

Glaubhaft ist es durchaus.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 17.04.2023 00:44
In der Endabrechnung macht die Steuerklassenwahl bzgl. der steuerlichen Gesamtbelastung keinen Unterschied.
Da bei 3/5 zwingend eine Steuererklärung abzugeben und bei 4/4 eine Abgabe ratsam ist, wird alles mit dem Steuerbescheid glatt gezogen.

@ egertp
Welchen Nettoverlust meinst Du?
Die Steuergesamtbelastung ist bei 4/4, 3/5 und 5/3 immer gleich!!!

Die gennanten Vorteile beim Eltern- bzw. Krankengeld sind aber nicht zuvernachlässigen.
Wie oft denn muss ich es hier sagen.
Am Ende jeden Monat werden Netto bei mir 400-450 Euro fehlen(natürlich da der Man nicht arbeiten kann).
So im Jahr wird es ca 5000-6000 Euro nette Verlust für meine Familie bedeuten.

So jetzt.

FA zockt mich jeden Monat ab 400-450 Euro Netto von meiner Tasche.
Dann am Ende des Jahres ist für mich eine Steuererklärung ratsam.
Ok

Dann werd ich diese 5000-6000 Euro einfach zurückbekommen???

Glaubt ihr dies echt??
so naiv denkt ihr sind die Finanzämter???

Natürlich diese Änderung wird garnicht gebraucht wenn es für den Staat keinen Gewinn bringen würde.
Also entweder ihr habt als Zwecks irgendwie einen solchen Betrug hier zu vertuschen (warum weiß ich nicht) oder ihr macht einfach Spaß hier mit sorgen von Menschen die eigentlich von solchen Bewegungen unruhig werden da das Geld für milionen Familien durch diese Abschaffung gefährdet werden.

Es macht keinen Sinn,dass FA zockt mich ab jeden Monat und dann am Ende sagt,ok nimm dein Geld zurück.

Wie bestimmt FA wie viel Netto mir fehlen von dieser Abschaffung???

Oder sie zocken uns 6000 Euro im Jahr ab und am Ende sagen, ok da sind wir null null,du musst nichts nachzahlen.
Weil mit 3/5 musste ich höchstens 20 Euro einmalig zahlen,dann immer etwas kleines zurückgekommen(70-120 Euro).

Ich hoffe dass mich jemand versteht,ich schreibe  doch hier deutsch.


Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Umlauf am 17.04.2023 01:54
1. Wie kann man so beratungsresistent sein?
2. Ja das glaube ich.
3. Einfach mit einem Steuerprogramm selbst austesten.
4. Wenn man nicht ein Jahr warten möchte: Das Faktorverfahen anwenden oder Sachverhalte auf die „Lohnsteuerkarte“ eintragen lassen. Schon wird ein Teil der jährlichen Erstattung monatlich bei der Steuerberechnung des AG verrechnet.
5. Das FA kennt den Verdienst sowohl als Brutto wie als Netto.
6. Wie soll das FA alleine tätig werden? Denn wie soll das FA z.B. die Tage/Kosten für die Pendlerpauschale oder die Kinderbetreuung kennen?

PS: Bei uns ist die jährliche Rückzahlung des FA so hoch, dass damit der Sommerurlaub bezahlt wird.
 :-X
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: AnVo am 17.04.2023 06:28
Selten so ein Schwachsinn wie von egertp gelesen.

Das deutsche Steuerrecht ist für mich als Laie (mit ein paar Erfahrungen aufgrund der Steuererklärung) zwar unnötig kmplex, aber auf so einen Blödsinn muss man erst einmal kommen. Am Ende wird die Steuerlast unabhängig der Klasse berechnet und mit deiner "Vorauszahlung" verrechnet.

Meine Frau und ich haben seit Jahren die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Wenn man in etwa weiß, was man verdient kann man dort die Steuerlast ganz gut auf die Monate aufteilen. Bisher haben wir dann auch immer eine vierstellige Rückzahlung erhalten, weil durch z.B. Werbungskosten die Steuerlast noch etwas zurückgeht. Einziges Manko, das muss man halt spätestens alle zwei Jahre anpassen. Geht inzwischen online über Elster aber recht fix.

Der Nachteil mir Elterngeld ist glaube ich gar nicht mehr so relevant, aber da kenne ich mich zu wenig aus. War bei uns damals egal, weil ich in Elternzeit gegangen bin, damit meine Frau fertig studieren konnte. Als Beamter im h.D. muss man da aufgrund der Deckelung sowieso große Einbußen in Kauf nehmen.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 17.04.2023 07:13
Selten so ein Schwachsinn wie von egertp gelesen.

Das deutsche Steuerrecht ist für mich als Laie (mit ein paar Erfahrungen aufgrund der Steuererklärung) zwar unnötig kmplex, aber auf so einen Blödsinn muss man erst einmal kommen. Am Ende wird die Steuerlast unabhängig der Klasse berechnet und mit deiner "Vorauszahlung" verrechnet.

Meine Frau und ich haben seit Jahren die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Wenn man in etwa weiß, was man verdient kann man dort die Steuerlast ganz gut auf die Monate aufteilen. Bisher haben wir dann auch immer eine vierstellige Rückzahlung erhalten, weil durch z.B. Werbungskosten die Steuerlast noch etwas zurückgeht. Einziges Manko, das muss man halt spätestens alle zwei Jahre anpassen. Geht inzwischen online über Elster aber recht fix.

Der Nachteil mir Elterngeld ist glaube ich gar nicht mehr so relevant, aber da kenne ich mich zu wenig aus. War bei uns damals egal, weil ich in Elternzeit gegangen bin, damit meine Frau fertig studieren konnte. Als Beamter im h.D. muss man da aufgrund der Deckelung sowieso große Einbußen in Kauf nehmen.
Korrekt erkannt und auf den Punkt gebracht.
Wenn du vierstellige Rückzahlung erhältst, schon mal gedacht deine Werbungskosten einzutragen und so monatlich das Geld zubekommen?
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: DeepBlue am 17.04.2023 08:06
Ruhig Brauner!
Bitte nicht immer gleich alle verrückt machen:
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/familienbesteuerung-statt-ehegattensplitting-das-steht-im-koalitionsvertrag

So schnell werden die Grünen nicht noch eine Gesetz durchdrücken! Nach allen Schwachsinnsgesetzen der letzten Zeit.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 17.04.2023 09:43
Selten so ein Schwachsinn wie von egertp gelesen.

Das deutsche Steuerrecht ist für mich als Laie (mit ein paar Erfahrungen aufgrund der Steuererklärung) zwar unnötig kmplex, aber auf so einen Blödsinn muss man erst einmal kommen. Am Ende wird die Steuerlast unabhängig der Klasse berechnet und mit deiner "Vorauszahlung" verrechnet.

Meine Frau und ich haben seit Jahren die Steuerklassen 4/4 mit Faktor. Wenn man in etwa weiß, was man verdient kann man dort die Steuerlast ganz gut auf die Monate aufteilen. Bisher haben wir dann auch immer eine vierstellige Rückzahlung erhalten, weil durch z.B. Werbungskosten die Steuerlast noch etwas zurückgeht. Einziges Manko, das muss man halt spätestens alle zwei Jahre anpassen. Geht inzwischen online über Elster aber recht fix.

Der Nachteil mir Elterngeld ist glaube ich gar nicht mehr so relevant, aber da kenne ich mich zu wenig aus. War bei uns damals egal, weil ich in Elternzeit gegangen bin, damit meine Frau fertig studieren konnte. Als Beamter im h.D. muss man da aufgrund der Deckelung sowieso große Einbußen in Kauf nehmen.
Entweder ihr alle hier wollt nicht verstehen oder ihr seid irgendwie nicht in der Lage den Betrug hinder dieser Änderung verstehen.
Erstens 3/5 im Vergleich zu 4/4 macht einen Fetten Netto-Unterschied.

Mit 3/5 musste ich höchstens 20-50 Euro nachzahlen an FA.

So mit 4/4 werden mit locker 6000 Euro Netto fehlen(450-500 Euro Nettoverlust /monat)
Hier sehe ich leichtsinnige Kommentare wie folgt:
Steuerlast bleibt gleich, ändert sich nicht,keine Sorge!!
So dies ist das alle größter Betrug wobei es teilweise stimmt da die Steuerlast für die Familie gleich bleiben würde,aber das Netto-Geld wird am Ende fehlen.

So wenn 3/5 zu 4/4 keinen Unterschied,warum denn diese Änderung?

Ateuerlast wird so verteilt damit ich als Alleinverdiener mehr Steuer zahle.

Sagt dieser Gesetzt dass Am Ende das Netto Geld gleich bleiben würde in der Familie??
Natürlich nicht und dies ist ein Beteug,eine Abzocke vom höchsten Niveau.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egertp am 17.04.2023 09:47
Wenn du deine Steuer machst, kriegst du auch die 6000 Euro zurück. Genau so und nicht anders. Mit Steuerklasse 3 gewinnst du nichts, du ziehst die Rückerstattung nur vor.

Google mal Steuerfreibeträge, ggf. kannst du den monatlichen Ausfall damit kompensieren, indem du etwa Werbungskosten vorziehst.

Zitat von: egertpdlink=topic=120495.msg291526#msg291526 date=1681662596
egetrp:Kannst du bitten näher erläutern, worin deiner Meinung der konkrete Betrug ist?
Mir scheint es eher, so, dass du die steuerlichen Zusammenhänge der Steuerklassen nicht verstanden hast.
Hallo
Es wird gesagt hier dass ich die Sache nicht verstehe.

Ok

Wenn eine Famillie mit einem Alleinverdiener.

Die andere Person ist nicht in der lage zu arbeiten!!
Also geht nicht im Motivation bei Frauen überhaupt.

Ich verdiene ca 80,000 im Jahr.

So mit der 4/4 wird locker 400-450
Euro weniger ausmachen netto.

Natürlich die anderw person wird natürlich nicht arbeiten können.

So im Jahr werden uns fehlen 5000-6000Euro fehlen netto.
Natürlich mein man wird nichts in der tasche haben.

So werden wir dies 5000-6000 Euro netto zurückbekommen????
Natürlich nie


Und höchstens  was wir nachzahlen mussten war einmalig nur 20 Euro.nur 20 Euro.

Also was sagst du,ich verstehe hier nicht???

Sas Geld netto wird fehlen.
Und geht in die Kasse des Staates.

In Namen der Motivation der frauen sie demotivieren mich als frau hart zu arbeiten

Werbungskosten sind immer gleich.

Soll ich jetzt Werbungskosten erfinden damit ich mein 6000Euro zurückbekomme???
Spinnt ihr hier alle langsam??

Dies ist mein Geld, es hier wird geklaut und manche machen so lustige Witze mir Werbungskosten.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 17.04.2023 10:03
Entweder ihr alle hier wollt nicht verstehen oder ihr seid irgendwie nicht in der Lage den Betrug hinder dieser Änderung verstehen.
Erstens 3/5 im Vergleich zu 4/4 macht einen Fetten Netto-Unterschied.
monatlich ja, jährlich, nach der EST NEIN.
Mit Faktor ebenfalls monatlich NEIN!

wenn du nicht in der Lage bist monatlich und jährlich zu unterscheiden, dann bist du selber Schuld. Aber schreibe nichts von einem vermeidliche Betrug, nur weil du einen Rechner nicht korrekt anwenden willst.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Tota am 17.04.2023 10:30
Es ist wirklich unglaublich wie man solchen Müll schreiben kann! Jeder, der schon mal selber eine Steuererklärung gemacht hat, sollte das wirklich wissen, dass es am Ende keinen Unterschied macht, ob man 3/5 oder 4/4 als Steuerklasse hat.

Am Ende macht man ja gerade deswegen eine Steuererklärung. Deshalb muss man auch mit 3/5 eine abgeben, weil es meistens eine Nachzahlung gibt. Bei 4/4 ist die Abgabe freiwillig, weil es eigentlich immer große Erstattungen gibt. Blöd sind die, die halt keine Erklärung dann abgeben und das Geld herschenken. Vielleicht spekulieren sie ja da drauf...

Allerdings mit Lohnersatzleistungen wie Elterngeld macht es schon einen Unterschied, ob man vorher in 3,4 oder 5 war. Das könnte bei einigen zum Nachteil gereichen
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmelreiter am 17.04.2023 11:18
Seit Jahren lese ich hier mit und bin oftmals froh über den tollen Input, die Hilfestellungen und Informationen in diesem Forum. Manchmal, selten, aber schon manchmal bin ich aber auch sprachlos. Dann schüttel ich den Kopf und schweige in mich hinein.

Nach dem, was ich hier gerade mehrfach gelesen habe, musste ich allerdings lauthals loslachen und mich denn doch mal im Forum registrieren.

Sorry, eigentlich will ich nicht so arrogant hier starten. Aber ein offenbar verheiratetes Forumsmitglied verdient angeblich ca. 80.000 € brutto jährlich und hat
- trotz eines recht ordentlichen Amtes bei guter Besoldung und einiger Berufserfahrung (z.B. A14, Stufe 4 bei zwei Kindern) noch nie eine Steuererklärung abgegeben,
- das Konzept dieser Steuererklärung als "Jahresendabrechnung" nicht verstanden
- will es auch nach eingehender Erläuterung nicht verstehen
- schriftsprachliche Probleme und
- zweifelt schließlich noch das rechtmäßige Handeln der Kollegen in den Finanzämtern an.

Herrgott, lass egertp in einer sibirischen Trollfrabrik arbeiten. Wenn das der Prototyp einer erfahrenen Bundesbeamtin im höheren Dienst sein soll, müsste ich die Beiträge in den Unterforen zur Übertragung des Tarifabschlusses und zur amtsangemessenen Alimentierung plötzlich mit einer ganz neuen Demut lesen.

Aber lustig war's trotzdem.



Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmel am 17.04.2023 14:01
Ihr Forumsname verunsichert mich.  ;)
Ansonsten Zustimmung.

Seit Jahren lese ich hier mit und bin oftmals froh über den tollen Input, die Hilfestellungen und Informationen in diesem Forum. Manchmal, selten, aber schon manchmal bin ich aber auch sprachlos. Dann schüttel ich den Kopf und schweige in mich hinein.

Nach dem, was ich hier gerade mehrfach gelesen habe, musste ich allerdings lauthals loslachen und mich denn doch mal im Forum registrieren.

Sorry, eigentlich will ich nicht so arrogant hier starten. Aber ein offenbar verheiratetes Forumsmitglied verdient angeblich ca. 80.000 € brutto jährlich und hat
- trotz eines recht ordentlichen Amtes bei guter Besoldung und einiger Berufserfahrung (z.B. A14, Stufe 4 bei zwei Kindern) noch nie eine Steuererklärung abgegeben,
- das Konzept dieser Steuererklärung als "Jahresendabrechnung" nicht verstanden
- will es auch nach eingehender Erläuterung nicht verstehen
- schriftsprachliche Probleme und
- zweifelt schließlich noch das rechtmäßige Handeln der Kollegen in den Finanzämtern an.

Herrgott, lass egertp in einer sibirischen Trollfrabrik arbeiten. Wenn das der Prototyp einer erfahrenen Bundesbeamtin im höheren Dienst sein soll, müsste ich die Beiträge in den Unterforen zur Übertragung des Tarifabschlusses und zur amtsangemessenen Alimentierung plötzlich mit einer ganz neuen Demut lesen.

Aber lustig war's trotzdem.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmelreiter am 17.04.2023 14:57
Ihr Forumsname verunsichert mich.  ;)

Ooops.  ;D
Keine böse Absicht!
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Big T am 18.04.2023 11:29
Ich glaube, egertp, Du befürchtest eine Abschaffung des Ehegattensplittings?

Dies wird ggf. in FERNER Zukunft passieren (ggf. zugunsten eines Familiensplittings, also Familie mit Kindern).
Davor wird es aber einen gesellschaftlichen sowie politischen Austausch geben, der uns mit Sicherheit nicht verborgen bleibt:-)

Von Betrug kann aber keine Rede sein!

Kurzfristig ändert sich nix, auch nicht an den Steuerklassen.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: PolareuD am 18.04.2023 11:45
@ egertp

Die Gesamtsteuerschuld ergibt sich ausschließlich aus dem Jahreseinkommen eines Ehepaars und wird im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung ermittelt. Die monatliche Steuerlast entspricht einem Abschlag auf die Gesamtjahressteuerschuld. Die Höhe des Abschlags ergibt sich aus der Steuerklasse. Bei Steuerklasse III ist die monatliche Abschlagszahlung geringer als bei Steuerklasse IV. Das wird aber bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen. Auch bei Alleinverdienern, da in der gemeinsam veranlagten Einkommensteuerklärung die Freibeträge pro Person gezählt werden. Das Steuerfreiexistenzminimum von ca. 10.000 EUR gilt ebenfalls pro Person (bei Erwachsenen). In Summe ist die Gesamtsteuerlast gleich. Inwieweit die moantliche Steuerlast durch Wegfall der Steuerklasse III/V mit der Klasse IV/IV mit Faktor kompensiert werden kann, kann ich leider nicht beurteilen.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: shimanu am 18.04.2023 11:56

So bei lir ist die Frage ob FA gleicht mir die 6000-7000. am Ende
Da mir werden locker Netto 450-550. netto monatlich fehlen.


Ja wie oft denn noch. mit 3/5 zahlst du als Alleinverdiener monatlich weniger Steuern voraus.
Mit 4/4 zahlst du monatlich mehr Steuern voraus.
Im nächsten Jahr machst du deine Steuererklärung und es wird ausgerechnet, wieviel deine Familie im Jahr an Steuren zu zahlen hat. Davon wird die Differenz von dem genommen, was du bereits im Voraus gezahlt hast.

Bei 3/5 hast du als Hauptverdiener weniger Steuern im Voraus gezahlt, also bekommst du weniger erstattet bzw. wirst eher was nachzahlen müssen.

Bei 4/4 hast du als Hauptverdiener im Jahr mehr Steuern monatlich im Voraus gezahlt als in 3/5 und wirst so eine höhere Erstattungbekommen.


Bitte einfach verstehen: DU zahlst monatlich Steuern im Voraus! Am Ende des Jahres wird alles durch die Steuererklärung glatt gezogen.
JA das Finanzamt wird dir in deinem Fall als Alleinverdiener in 4/4 mehr erstatten als in 3/5 vorher.

Jetzt verstanden?

Das Finanzamt wird dich nicht betrügen. Das Finanzamt hat keine mafiösen Strukturen und zahlt einfach keine zuviel gezahlten Steuern nicht zurück, sondern arbeitet in Deutschland nach geltenden Gesetzen.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: CoTrainer am 18.04.2023 12:03
Oder noch einfacher:

III/V: Du hast nach deinen Aussagen monatlich 400-500 mehr netto. Dafür ggf eine Nachzahlung bei der Steuererklärung.

IV/IV: ja, diesen gesamten!!!!! Betrag bekommst du durch die Steuererklärung vom FA zurück. Dann halt auf einmal und nicht über die Monate verteilt! So schwierig ist das nicht.

Am Ende hast du gleich welcher StKL gleichviel Steuer gezahlt!
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Tota am 18.04.2023 18:15
Vieleicht beruhigt dich das egertp:

Bin seit zwei Jahren auch Alleinverdiener, meine Frau ist bei unseren Kindern zuhause.

Ich habe heuer die Steuererklärung schon gemacht und bereits auch den Bescheid für 2022:

Mit Kirchensteuer sind es knapp 8.000 Euro Erstattung! Steuerklasse 4.

Hätte ich auf die Steuerklasse 3 gewechselt, hätte ich halt monatlich mehr gehabt. Mir ist es aber lieber ich bekomme was raus als müsste ich etwas nachzahlen!
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Kurhesse am 18.04.2023 18:44
Was hat die ganze Diskussionen hier zu suchen? Betrifft ja wohl nicht nur Bundesbeamte.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: egal01 am 22.04.2023 07:14
jetzt habe ich auch mal kurz recherchiert:

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/steueraenderung/familienbesteuerung-statt-ehegattensplitting-das-steht-im-koalitionsvertrag



Wann werden die Steuerklassen III und V abgeschafft?
Das weiß keiner so genau, denn bisher gibt es tatsächlich nur die oben zitierte Aussage aus dem Koalitionsvertrag. Mehr ist noch nicht passiert. Das bedeutet auch, dass die Steuerklassen III und V nicht im Juli abgeschafft werden.



Was müssen Ehepaare jetzt unternehmen?
Kurz gesagt: nichts.

Der Koalitionsvertrag bildet nur die Pläne ab, die die gemeinsam regierenden Parteien für die nächsten Jahre haben. Was davon Wirklichkeit wird, steht in den Sternen – oder in so schönen undurchsichtigen Sätzen wie dem eben zitierten.
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Martin2006 am 22.04.2023 12:56
Da ich wesentlich mehr wie meine Frau verdiene (Anteil Ehefrau am Familieneinkommen ca. 23 %) hatten wir uns seinerzeit für die Kombination III/V entschieden, zumal ich die weit überwiegende Hauptlast der Ausgaben ( einschl. Reparaturkosten Eigenheim) trage.
Nach Nutzung eines entsprechenden Rechner bei smart-rechner
https://www.smart-rechner.de/steuerklassen/rechner.php
komme ich bei LstKl V auf einen Faktor von 0,872
Die dort ausgeworfene JAHRESsteuer ist um 2400 Euro höher als bei III/V.
Demnach erkenne ich hiernach nicht, dass es über das Jahr gerechnet bei IV+Faktor um den nahezu gleichen Jahresteuerbetrag handelt..... es sei denn, das Faktorverfahren wird im Zuge des Wegfalls der Steuerklasse V noch verändert.
Gruß
Martin
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 22.04.2023 13:17
Was ergibt denn die Lohnsteuerjahreserklärung bei 3/5?

Wenn ich also dort:
https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2022/resultfb2022.xhtml?acckey=true
beamte, bw, 77T€ zu 23T€ eingebe kommt das raus:

voraussichtliche Einkommensteuer beider Ehegatten / Lebenspartner:
21.260,00 Euro
Summe der errechneten Lohnsteuern beider Ehegatten / Lebenspartner (bei Steuerklasse IV / IV, ohne Faktor):
23.789,00 Euro
Aus Ihren Angaben wurde der folgende Faktor errechnet:
0,893

Lohnsteuer nach Steuerkl.   1. Person   2. Person   Summe   Diff. zur ESt
III / V   13.924,00 Euro   5.040,00 Euro   18.964,00 Euro   -2.296,00 Euro
V / III   27.477,00 Euro   0,00 Euro   27.477,00 Euro   6.217,00 Euro
IV / IV (ohne Faktor)   21.686,00 Euro   2.103,00 Euro   23.789,00 Euro   2.529,00 Euro
IV / IV (inkl. Faktor)   19.365,00 Euro   1.877,00 Euro   21.242,00 Euro   -18,00 Euro


Was erkennt man dort?
mit 3/5 musste 2296€ nachzahlen!

mit faktor 18€


Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: Amtsschimmel am 22.04.2023 13:17
Lohnsteuerjahresausgleich zieht alles wieder gerade. Alles andere sind Spielereien übers Jahr. Etwas unbegreiflich ist mir die ganze Panik schon. Offenbar hat die Politik nicht unrecht, dass sich manch einer hier einkommensstärker rechnet, als er ist. Das wohl nicht mal mit Absicht.

Da ich wesentlich mehr wie meine Frau verdiene (Anteil Ehefrau am Familieneinkommen ca. 23 %) hatten wir uns seinerzeit für die Kombination III/V entschieden, zumal ich die weit überwiegende Hauptlast der Ausgaben ( einschl. Reparaturkosten Eigenheim) trage.
Nach Nutzung eines entsprechenden Rechner bei smart-rechner
https://www.smart-rechner.de/steuerklassen/rechner.php
komme ich bei LstKl V auf einen Faktor von 0,872
Die dort ausgeworfene JAHRESsteuer ist um 2400 Euro höher als bei III/V.
Demnach erkenne ich hiernach nicht, dass es über das Jahr gerechnet bei IV+Faktor um den nahezu gleichen Jahresteuerbetrag handelt..... es sei denn, das Faktorverfahren wird im Zuge des Wegfalls der Steuerklasse V noch verändert.
Gruß
Martin
Titel: Antw:Abschaffung Steuerklassen III/V
Beitrag von: MoinMoin am 22.04.2023 13:19
Lohnsteuerjahresausgleich zieht alles wieder gerade. Alles andere sind Spielereien übers Jahr. Etwas unbegreiflich ist mir die ganze Panik schon. Offenbar hat die Politik nicht unrecht, dass sich manch einer hier einkommensstärker rechnet, als er ist. Das wohl nicht mal mit Absicht.
Sehe ich auch so, oder die Ämter sorgen leider nicht dafür, dass die 3/5er ihrer Verpflichtung nachkommen die Steuererklärung abzugeben und machen keine Schätzungen!