Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Splex89 am 16.04.2023 13:27
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Hallo zusammen. Aktuell läuft ein Bewerbungsverfahren das nach max. 2 Jahre Weiterbildung/Ausbildung eine Verbeamtung in Aussicht stellt. Dort wird man je nach vorheriger Ausbildung Technisch/ nicht teschnisch in A7 bzw A6 eingestuft. Wie sieht das aus mit der Stufenlaufzeit. Beginnt man dort mit der niedrigsten Stufe oder wird die vorherige Zeit im ÖD evtl mit angerechnet ? Oder ist das einfach nur " Verhandlungssache" oder " gut will der dortigen Personalabteilung?
Vielen Dank für eure Antworten
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Dies ergibt sich aus den Beamtengesetzen bzw. Laufbahnverordnungen der jeweiligen Länder.
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Hm ok. Ich schau Mal was ich finde. In diesem Fall wäre es in NRW. vielen Dank
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In Abhängigkeit der vorherigen Tätigkeit kann sich das auf die Erfahrungsstufe und die Dauer der beamtenrechtlichen Probezeit auswirken. Das Einstiegsamt bleibt A6 bzw. A7.
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Danke, Einstiegsamt A6 o A7 war mir bekannt. Mir ging es um die Erfahrungsstufen, ob es da ne "Regel" oder Ähnliches gibt
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Danke, Einstiegsamt A6 o A7 war mir bekannt. Mir ging es um die Erfahrungsstufen, ob es da ne "Regel" oder Ähnliches gibt
Solche Regeln gibt es für jedes Bundesland bzw. den Bund.
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Bedankt 👌
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Wenn es in NRW ist, wird das Einstiegsamt A6 sein (zumindest im mittleren nichttechnischen Dienst).
Was angerechnet werden kann ist die Erfahrungsstufe. Es werden bei Frauen mit Kinder z.B. sogar die Elternzeit angerechnet sodass man pro Kind zwei Jahre Erfahrungsstufe angerechnet bekommt.
Leider gibt es im Beamtentum das Sprungbeförderungsverbot, das heißt man wartet erst mal (min. 1 Jahr) auf seine erste Beförderung und so geht das dann immer weiter.
"Ist leider nicht alles so rosig im Beamtentum" - MEINE MEINUNG!
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In meinem Fall. Falls es was werden würde, von e6 in A7(technisch), inklusive Zulagen im 24h Dienst. Anschließend nach den Jahren beförderungen bis A9.