Hallo,
der Urlaubsanspruch von 30 Tagen hat eine 5-Tage-Woche zur Grundlage.
Du hast allerdings eine 4- bzw. 5-Tage-Woche im Wechsel vereinbart. Damit reduziert sich auch der Urlaubsanspruch für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag um 1/260 des Regelurlaubs von 30 Tagen. Bei 26 zusätzlichen arbeitsfreien Tagen im Jahr, reduziert sich der Urlaubanspruch um 3 Tage auf 27 Urlaubstage (26/260).
Dies ist meines Erachtens im Ergebnis nicht richtig.
Sofern sich die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers jede Woche gleichmäßig (oder zumindest regelmäßig wiederkehrend) auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen pro Kalenderwoche verteilt, sollten zur Umrechnung des Urlaubs die Anzahl der individuell pro Woche zu leistenden Arbeitstage des Arbeitnehmers (z. B. drei Tage pro Woche) zu fünf Arbeitstagen pro Woche ins Verhältnis gesetzt werden. Dieses Verhältnis ist anschließend auf den tariflichen Gesamtjahresurlaub von 30 Tagen zu übertragen. Daraus ergibt sich folgende Formel auf Basis der Wochenarbeitstage:
30 Urlaubstage × individuelle Arbeitstage pro Woche
5 Arbeitstage je Woche
Dies ergibt 24 Arbeitstage als individueller Urlaubsanspruch.Angewendet werden kann diese Formel der Berechnung auf Basis der Wochenarbeitstage immer dann, wenn sich eine durchschnittliche Tagewoche feststellen lässt, z. B. bei einer klassischen Teilzeitbeschäftigung mit fester Arbeitszeit an bestimmten Wochentagen.
Als Urlaubstag zählt dann auch nur der jeweilge Wochentag an dem dienstplanmäßig zu arbeiten ist.