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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sebbo83 am 18.04.2023 17:11

Titel: Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: sebbo83 am 18.04.2023 17:11
Ich habe eine Frage bzgl. des Vorgehens der verschiedenen Landesverwaltungen in Deutschland bzgl. den Deutschlandticket als Jobticket.

Wir Thüringer haben ein Schreiben vom Finanzministerium erhalten mit der Info:
[...] Dieses Deutschlandticket wird als Jobticket künftig nur noch dann ausgegeben, wenn der Arbeitgeber sich mit mindestens 25 % an den Kosten des Deutschlandtickets beteiligt. Das bedeutet, dass ohne finanziellen Arbeitgeberzuschuss seitens der Verkehrsunternehmen keine Jobticket-Verträge zum Deutschlandticket geschlossen werden.
Im Landesdienst gibt es weder für die Beamten und Richter noch für die Beschäftigten rechtliche Grundlagen, die die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses ermöglichen. Aus diesem Grund wird es auch zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai 2023 keine Jobticket-Vereinbarung zum Deutschlandticket für die Bediensteten des Freistaats Thüringen geben. [...]


Ist es bei den anderen Bundesländern ähnlich oder gibt es Bundesländer mit rechtliche Grundlagen für einen Arbeitgeberzuschusses?

Danke für ein paar Infos, wie es in den anderen Bundesländern mit dem Deutschlandticket zukünftig gehandhabt wird :)
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: tv-landschaft am 18.04.2023 17:29
Sachsen-Anhalt:

Seitens des Ministerium für Infrastruktur und Digitales wird darauf hingewiesen, dass das Land Sachsen-Anhalt keinen Zuschuss auf das Deutschlandticket gewährt und somit NICHT als Jobticket bereitstellt. Eine Reduzierung der Kosten des Deutschlandtickets ist somit nicht möglich. Eine kostenmäßige Beteiligung am Jobticket in der alten Form durch das Land Sachsen-Anhalt gab es bisher auch nicht. Hier erfolgte die Rabattierung durch die Bahn selber.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Umlauf am 18.04.2023 17:32
Mal meine Erfahrung vom Bund:

Dort hat man sich jahrelang gegen einen Arbeitgeberzuschuss gesperrt. Auch wegen fehlender Grundlage.
Bis die S-Bahn Berlin vor einigen Jahren eine Ankündigung rausschickte, dass die alten Konditionen nur noch zeitweise weiter gelten würden. Hintergrund: Der Verband der Verkehrsunternehmen hatte empfohlen Jobtickets zukünftig nur noch mit AG-Zuschuss anzubieten. Das griff natürlich auch der VBB als Verbund auf.

Da hat man im BMI seine Jobtickets in Gefahr gesehen. Schon wurde der lange nicht mögliche AG-Zuschuss im Bund recht schnell festgelegt.

Die 12,50€ Mindestzuschuss kommen von der Verkehrsseite und sind in der Festlegung der Bundesregierung zum Deutschlandjobticket so festgeklopft.

Vor dem Deutschland-Ticket hat der Bund den Behörden einen Zuschuss bis 40€ erlaubt.
Jetzt wurde die Obergrenze auf den halben Ticketpreis festgelegt. Also 23,27€.
Wie viel tatsächlich gezahlt wird, legt jede Behörde selbst fest.

Die 5% Rabat sind von der Politik nur für die Jahre 2023 und 2024 festgelegt.
Der Grundpreis (49€) nur für 2023.


Wahrscheinlich haben die bockigen unter den Ländern Angst, dass seine „geliebten“ Mitarbeiter tatsächlich noch mehr zu einem Jobticket greifen würden. Das kostet natürlich. Also wieder ganz viel Wertschätzung.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: maulwurf am 18.04.2023 19:30
In Ba-Wü gibt es 25€ pro Monat vom LBV und das Deutschlandticket Job (Jobticket BW) wird mit 5% Nachlass (46,55€ minus 25€ = 21,55€ tatsächliche Kosten im Monat) an die Mitarbeiter weitergegeben.

Aber leider gibt es derzeit noch nicht mit allen Verbünden eine Einigung, wie die Verträge nach dem 30.04.2023 fortgeführt werden.

siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120110.msg292151.html#msg292151
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: rennie am 19.04.2023 08:59
Hier in Berlin haben wir den Zuschuss bekommen beim VBB-Jobticket und bekommen das auch fürs Deutschlandticket Job.

(Und im Endeffekt bekommen wir dann diesen Betrag noch vom AG bezahlt durch die Hauptstadtzulage, zwar nur bis 2025, aber immerhin ;))

Die BVG stellt sogar alle VBB-Jobtickets automatisch auf Deutschlandticket Job um (es sei denn man hätte - bis zum 5.4 glaube ich - widersprochen)
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: cyrix42 am 19.04.2023 09:18
In SH gibt es vom Land fürs Deutschland-Ticket wie für das Job-Ticket 30€/Monat Zuschuss. Dazu die 5% Reduktion der DB , macht noch 16,55€/Monat.

(Nervig ist, dass der lokale Nahverkehr seine seinerseits gewährte Ermäßigung von 20€/Monat für Jobtickets nicht auf das Deutschlandticket ausgedehnt hat. Ich habe also jetzt die Wahl für 10€/Monat hier innerorts mit dem Nahverkehr fahren zu können, oder für 16,55€/Monat deutschlandweit. Allerdings brauche ich letzteres eben zumeist nicht...)
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Coffee86 am 19.04.2023 10:12
Ich habe eine Frage bzgl. des Vorgehens der verschiedenen Landesverwaltungen in Deutschland bzgl. den Deutschlandticket als Jobticket.

Wir Thüringer haben ein Schreiben vom Finanzministerium erhalten mit der Info:
[...] Dieses Deutschlandticket wird als Jobticket künftig nur noch dann ausgegeben, wenn der Arbeitgeber sich mit mindestens 25 % an den Kosten des Deutschlandtickets beteiligt. Das bedeutet, dass ohne finanziellen Arbeitgeberzuschuss seitens der Verkehrsunternehmen keine Jobticket-Verträge zum Deutschlandticket geschlossen werden.
Im Landesdienst gibt es weder für die Beamten und Richter noch für die Beschäftigten rechtliche Grundlagen, die die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses ermöglichen. Aus diesem Grund wird es auch zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai 2023 keine Jobticket-Vereinbarung zum Deutschlandticket für die Bediensteten des Freistaats Thüringen geben. [...]


Ist es bei den anderen Bundesländern ähnlich oder gibt es Bundesländer mit rechtliche Grundlagen für einen Arbeitgeberzuschusses?

Danke für ein paar Infos, wie es in den anderen Bundesländern mit dem Deutschlandticket zukünftig gehandhabt wird :)

Hier - auch in Thüringen beschäftigt. Hier ist es wohl sogar so dass das Job-Ticket als solches wegfallen könnte, da der Preisnachlass aktuell nur aufgrund des Mengenrabattes möglich war, dieser aber wohl wegfallen wird. Ein Arbeitgeberzuschuss ist wohl (rechtlich) nicht möglich. Daher steht das wohl ebenso auf der Kippe. Das Deutschlandticket erhält demzufolge auch keinen "Rabatt".
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Doso am 19.04.2023 10:49
In Bayern gibt es das Deutschlandticket nicht als Jobticket.

Die bisherigen Verträge fürs Jobticket laufen daher einfacher weiter.  Alternativ nimmt man ggf. das Angebot seines Vertragspartner (z.B. Deutsche Bank) an sein Ticket in ein reguläres Deutschlandticket zu ändern, halt dann ohne Rabatt für die bekannten 49 Euro pro Monat. Quelle z.B. hier: https://www.personal.zv.tum.de/en/personal/aktuelles/news-singleview/article/kein-deutschlandticket-als-jobticket-fuer-beschaeftigte-des-freistaates-bayern/
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Joulupukki am 21.04.2023 15:32
Im Land Bremen (Freie Hansestadt Bremen, FHB) wird es nach aktuellem Stand keine Zuschüsse zur Verwendung des Deutschlandtickets als Jobticket geben. Man muss daher bei Bedarf selbst auf das reguläre Deutschlandticket umstellen oder das bisherige VBN-Jobticket beibehalten.

Die Modalitäten beim Wechsel vom Jobticket zum Deutschlandticket hat die Performa Nord in einem Informationsblatt (https://performanord.bremen.de/sixcms/media.php/13/%C3%9Cberabeitetes_Informationsblatt_vom_30.03.2023_Top_aktuell_2%20%281%29.pdf) dargelegt.

Das Vorgenannte gilt nach meinem Kenntnisstand für die Beschäftigten und Beamten der FHB und der Stadtgemeinde Bremen; in jedem Fall für diejenigen, deren Bezügeabrechnung auch über die Performa Nord läuft. Ggf. gibt es für Beschäftigte und Beamte der Stadtgemeinde Bremerhaven (Magistrat der Stadt Bremerhaven) noch eigene Dokumente und Hinweise, die mir nicht bekannt sind.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: sebbo83 am 24.04.2023 09:17
Danke für die ersten Antworten. Da haben wir also bisher nur BW und Berlin, wo es eine Unterstützung für das Deutschlandticket als Jobticket gibt.
Wir rücken dem 1. Mai stetig näher, vielleicht kann der eine oder andere noch berichten, wie es in den noch fehlenden Bundesländern gehandhabt wird? Danke
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Bernd47 am 24.04.2023 12:10
In NRW ist meines Wissens bisher nichts geplant.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: MoinMoin am 24.04.2023 16:05
Danke für die ersten Antworten. Da haben wir also bisher nur BW und Berlin, wo es eine Unterstützung für das Deutschlandticket als Jobticket gibt.
Wir rücken dem 1. Mai stetig näher, vielleicht kann der eine oder andere noch berichten, wie es in den noch fehlenden Bundesländern gehandhabt wird? Danke
Habe vom Kollegen aus SH gehört, dass da auch weiter Jobticket bezahlt wird und sie 10€ und etwas für das 49€ Ticket zukünftig zahlen.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2023 19:58
Mindestanforderung an ein Deutschlandjobticket sind 12,50€ AG-Zuschuss. Das ist die politische Unterkante.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: xdreamer am 03.05.2023 10:20
also bie uns im Saarland würde das Jobticket auf das D Ticket geändert und wir zahlen dafür ~34 Euro im Monat.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: sebbo83 am 04.05.2023 14:06
Also zahlen bisher Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und das Saarland einen Jobticket-Zuschuss zum Deutschlandticket.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: traumelfe am 22.05.2023 10:37
Guten Morgen,
bin ab 01.06. neu als Angestellte im TV-L und habe deshalb noch wenig Ahnung……

Bin in NRW/Bonn und habe „Verständnisprobleme“ mit dem Personalmenschen.

Er sagt mir, ich solle D-Ticket auf meine Kosten buchen, Zuschuss gibt es vom AG nicht.
AG zahlt nur im Rahmen eines Großkunden-Abos eine Monatskarte o.ä., also kein Jobticket im
eigentlichen Sinn.
Das ist wohl aber nur regional begrenzt, es wurde mir nicht erläutert.

Könnte mir bitte hier jemand weitere ausführliche Infos geben?

 Vielen lieben Dank!!!   :)
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Umlauf am 22.05.2023 13:10
Was soll man da noch erklären?

Das normale Ticket gibt es als Jobticket. Das D-Ticket ist als Billig-Ticket nicht im entsprechenden Vertrag enthalten.
Warum die Länder das nicht nachverhandeln, ist mir nicht schlüssig. Der Bund macht es.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: sebbo83 am 22.05.2023 14:32
Das verstehe ich auch nicht. Tatsächlich wird bei aktuellen Stellenausschreibungen die Floskel des "vergünstigten" Jobtickets nicht mehr genutzt. Bis letzten Monat war dies hier in Thüringen noch so. Tatsächlich war es auch nie ein echtes, günstiges Jobticket mit AG-Zuschuss, sondern nur ein verbilligtes Monatsticket/-abo aufgrund Großabnahme.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: traumelfe am 22.05.2023 22:58
Das verstehe ich auch nicht. Tatsächlich wird bei aktuellen Stellenausschreibungen die Floskel des "vergünstigten" Jobtickets nicht mehr genutzt. Bis letzten Monat war dies hier in Thüringen noch so. Tatsächlich war es auch nie ein echtes, günstiges Jobticket mit AG-Zuschuss, sondern nur ein verbilligtes Monatsticket/-abo aufgrund Großabnahme.

Vielen Dank!

Es war halt verwirrend  kommuniziert:
Im Stellenangebot  auf der Website des Arbeitgebers direkt stand „Großkundenticket“
Im Stellenangebot des Arbeitgebers über Stepstone stand „Firmenticket“
Im Bewerbungsgespräch wurde es „Jobticket“ genannt, das ich erhalten sollte.
Nach der Zusage fragte ich im Rahmen der Einstellungsformalitäten nach, ob ich das Ticket über den Arbeitgeber
bekomme.
Da wurde mir dann gesagt, dass ich mir selbst auf eigene Kosten ein D-Ticket kaufen sollte, weil der Arbeitgeber lediglich ein regionales (wohl Großkunden-)Ticket zur Verfügung stellt.

Also werde ich mir nun ein D-Ticket kaufen, ohne jeglichen AG-Zuschuss, was ich persönlich wirklich irreführend
gegenüber dem Stellenangebot finde.
Dummerweise bin ich wohl im falschen Bundesland…….   :(

Es ist meine erste Tätigkeit im öD, mit solchen „Feinheiten“ kenne ich mich noch nicht aus.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Umlauf am 22.05.2023 23:21
Das verstehe ich auch nicht. Tatsächlich wird bei aktuellen Stellenausschreibungen die Floskel des "vergünstigten" Jobtickets nicht mehr genutzt. Bis letzten Monat war dies hier in Thüringen noch so. Tatsächlich war es auch nie ein echtes, günstiges Jobticket mit AG-Zuschuss, sondern nur ein verbilligtes Monatsticket/-abo aufgrund Großabnahme.

Vielen Dank!

Es war halt verwirrend  kommuniziert:
Im Stellenangebot  auf der Website des Arbeitgebers direkt stand „Großkundenticket“
Im Stellenangebot des Arbeitgebers über Stepstone stand „Firmenticket“
Im Bewerbungsgespräch wurde es „Jobticket“ genannt, das ich erhalten sollte.
Nach der Zusage fragte ich im Rahmen der Einstellungsformalitäten nach, ob ich das Ticket über den Arbeitgeber
bekomme.
Da wurde mir dann gesagt, dass ich mir selbst auf eigene Kosten ein D-Ticket kaufen sollte, weil der Arbeitgeber lediglich ein regionales (wohl Großkunden-)Ticket zur Verfügung stellt.

Also werde ich mir nun ein D-Ticket kaufen, ohne jeglichen AG-Zuschuss, was ich persönlich wirklich irreführend
gegenüber dem Stellenangebot finde.
Dummerweise bin ich wohl im falschen Bundesland…….   :(

Es ist meine erste Tätigkeit im öD, mit solchen „Feinheiten“ kenne ich mich noch nicht aus.

Das ist keine Feinheit des ÖD.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: traumelfe am 23.05.2023 00:23
 
Das ist keine Feinheit des ÖD.

Dann entschuldigen Sie bitte meine offenbar dumme Frage.
Während meiner bisherigen, ziemlich langen Tätigkeit als Personalfachkauffrau bei verschiedenen
AG sind mir nur Jobticket, Zuschuss zum Jobticket, Umwandlung Jobticket in D-Ticket oder BahnCard bekannt……
Großkundentickets und deren Variationen waren mir nicht geläufig.
Aber…..  ich bin lernfähig. :)
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: sebbo83 am 23.05.2023 14:38
Das ist keine Feinheit des ÖD.

Dann entschuldigen Sie bitte meine offenbar dumme Frage.
Während meiner bisherigen, ziemlich langen Tätigkeit als Personalfachkauffrau bei verschiedenen
AG sind mir nur Jobticket, Zuschuss zum Jobticket, Umwandlung Jobticket in D-Ticket oder BahnCard bekannt……
Großkundentickets und deren Variationen waren mir nicht geläufig.
Aber…..  ich bin lernfähig. :)

Großkundentickets sind tatsächlich keine Jobtickets. Das haben wir in unserer ÖPR-Gruppe diskutiert und  angebracht. Scheinbar hat es nun auch Wirkung gezeigt. Denn klar wurde das Bild mit der Einführung des Deutschlandtickets. Würde z.B. Thüringen tatsächlich ein Jobticket-Angebot annoncieren, dann müsste es einen Arbeitgeber-Zuschuss geben. Das gab es in Thüringen noch nie und ist bisher auch nicht geplant. Wie dieser Thread zeigt, ist es in anderen Bundesländern ähnlich. Wiederrum manche Bundesländer scheinen jedoch ein echtes Jobticket anzubieten und dies auch weiterhin mit dem Deutschlandticket zu ermöglichen.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Umlauf am 24.05.2023 07:50
Das ist keine Feinheit des ÖD.

Dann entschuldigen Sie bitte meine offenbar dumme Frage.
Während meiner bisherigen, ziemlich langen Tätigkeit als Personalfachkauffrau bei verschiedenen
AG sind mir nur Jobticket, Zuschuss zum Jobticket, Umwandlung Jobticket in D-Ticket oder BahnCard bekannt……
Großkundentickets und deren Variationen waren mir nicht geläufig.
Aber…..  ich bin lernfähig. :)

Die Frage ist nicht dumm, vielmehr sollte sie lauten:
Warum stellen sich die Länder teilweise so an bei diesem Thema.
Ich vermute, man hat Angst vor verstärkter Nutzung und damit mehr Zuschüssen.

Jedenfalls sehe ich, dass meine Frau (im Personalbereich tätig) jetzt massig Anträge für den AG-Zuschuss auf dem Tisch hat. Da unsere Dienstellen (Bund) in verschiedenen Bundesländern liegen, gelten durch die verschiedenen Vertragspartner auch unterschiedliche Spielregeln für das Prozedere.
Der Ansturm ist nur wegen des Deutschlandjobtickets.

Durch die Verhandlungen mit einem Verkehrsunternehmen müssen alle AG durch. Die Regeln nach den Einkommensteuergesetz für echte Jobtickets gelten auch für alle.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: teclis22 am 24.05.2023 11:09
Im Hamburg gibt es nix.

Oder genau gesagt: Man kann das Deutschlandticket über die Behörde beziehen, gibt aber keinen monetären Vorteil.
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: misch am 01.06.2023 16:02
wäre es nicht vielleicht ein juristisches Thema, die 5% Rabatt auch ohne direkten Zuschuss einzufordern? Die Länder als Arbeitgeber sagen ja (korrekterweise), dass sie das D-Ticket ja schon direkt bezuschussen (das TIcket als solches aus ihren Verkehrshaushalten). Sie wollen keinen Zuschuss zahlen, da sie es dann ja doppelt bezuschussen würden. Jemand mit gutem Rechtsschutz Interesse bzw.  vielleicht will kann ja jemand über den DGB Rechtsschutz  testen bzw. sich mal beraten lassen.

Berlin zahlt es ja aus der Hauptstadtzulage (weshalb man ja befristet nur passives TVL Mitglied ist). Hessen hat noch das Landesticket. Aber wenn BW und SH tatsächlich einen Zuschuss zum D-Ticket zahlen, warum berufen sich die anderen Länder dann auf das TVL-Verbot von länderspezifischen Zulagen?
Titel: Antw:Deutschlandticket als Jobticket: Wie ist das Vorgehen in den jeweiligen Ländern?
Beitrag von: Icke am 01.06.2023 19:15
Mindestanforderung an ein Deutschlandjobticket sind 12,50€ AG-Zuschuss. Das ist die politische Unterkante.

Es sind 25%, also 12,25 Euro.