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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LL42 am 20.04.2023 13:00

Titel: Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
Beitrag von: LL42 am 20.04.2023 13:00
Hallo,

gibt es in BW eine Vorarbeiterzulage für Mitarbeiter des Bauhofs (Eingruppierung gem. handwerkliche Tätigkeiten)? Falls ja, Mitteilung Rechtsgrundlage event. Höhe der Zulage wäre super.

Besten Dank im Voraus.
Titel: Antw:Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
Beitrag von: citar0 am 20.04.2023 13:26
10% vom Bruttogrundgehalt bei uns.
Titel: Antw:Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
Beitrag von: LL42 am 20.04.2023 14:16
Rechtsgrundlage?
Titel: Antw:Gibt es in BW die Vorarbeiterzulage?
Beitrag von: LL42 am 20.04.2023 15:03
Ergibt sich wohl aus § 4 I Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G:

§4 Vorarbeiterzulage
(1) Arbeiter, die vom Arbeitgeber zum Vorarbeiter bestellt wurden, weil sie andere Arbeiter (mindestens zwei) zu beaufsichtigen haben, erhalten eine Vorarbeiterzulage von 10 v. H. des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der jeweiligen Lohngruppe oder des auf die Arbeitsstunde umgerechneten Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der jeweiligen Lohngruppe.

Kann mir jemand beantworten, ob der Bezirkslohntarifvertrag überhaupt noch anwendbar ist bzw. ob dieser auf einen neu eingestellten (also nicht übergeleiteten) Mitarbeiter angewandt werden kann?