Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LL42 am 20.04.2023 13:00
-
Hallo,
gibt es in BW eine Vorarbeiterzulage für Mitarbeiter des Bauhofs (Eingruppierung gem. handwerkliche Tätigkeiten)? Falls ja, Mitteilung Rechtsgrundlage event. Höhe der Zulage wäre super.
Besten Dank im Voraus.
-
10% vom Bruttogrundgehalt bei uns.
-
Rechtsgrundlage?
-
Ergibt sich wohl aus § 4 I Bezirkslohntarifvertrag Nr. 5 G:
§4 Vorarbeiterzulage
(1) Arbeiter, die vom Arbeitgeber zum Vorarbeiter bestellt wurden, weil sie andere Arbeiter (mindestens zwei) zu beaufsichtigen haben, erhalten eine Vorarbeiterzulage von 10 v. H. des Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der jeweiligen Lohngruppe oder des auf die Arbeitsstunde umgerechneten Monatstabellenlohnes der Stufe 1 der jeweiligen Lohngruppe.
Kann mir jemand beantworten, ob der Bezirkslohntarifvertrag überhaupt noch anwendbar ist bzw. ob dieser auf einen neu eingestellten (also nicht übergeleiteten) Mitarbeiter angewandt werden kann?