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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: LL42 am 20.04.2023 13:04
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Hallo,
ein Bauhof-MA hat die Ausbildung zum Gas- und Wasserinstallateur. Er wird im Straßen- und Gewässerbau eingesetzt. Ist die Eingruppierung in EG 5 (...einem diesem verwandten Beruf...) möglich oder ist der Gas- und Wasserinstallateur "zu weit entfernt" von diesen Tätigkeiten?
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Der Beruf Gas- und Wasserinstallateuer ist eher im Bereich des Betriebes und der Instandhaltung von Versorgungstechnik innerhalb von Gebäuden zu verorten.
Nach meiner Meinung wären folgende Berufe wesentlich eher „artverwandt“
- Fachkraft Wasserversorgungstechnik / Abwassertechnik wenn es um entsprechende Versorgungstechnik geht.
- Straßenbauer / Wasserbauer
Wie sieht denn die Tätigkeit genau aus ?!
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Hauptaufgaben sind Beseitigung von Schlaglöchern, Riss-Sanierung, bituminöse Deckschichtarbeiten und Pflasterarbeiten (in Summe 55 % Zeitanteil).
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Dann wäre der Straßenbauer die einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung
(Siehe https://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/4105.pdf)
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Gas- Wasserinstallateur gilt vermutlich nicht als verwandter Beruf oder?
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
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Nach meinem Dafürhalten ganz sicher nicht
Man könnte, Betonung liegt auf könnte, den Gärtner FR GaLaBau oder den Maurer in die engere Wahl noch nehmen, da diese auch Pflasterarbeiten durchführen bzw. Dann auch die naheliegenden weiteren Arbeiten ausführen „könnten“.
Aber der Gas und Wasserinstallateur ist ganz weit entfernt