Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Struppi26 am 21.04.2023 18:07

Titel: Urlaubsverfall nach längerer Krankheit
Beitrag von: Struppi26 am 21.04.2023 18:07
Seit 26.4.2022 ist ein AN krankgeschrieben, im öffentlichen Dienst tätig.
Aus dem letzten Jahr besteht noch ein Urlaubsanspruch von 21tg, die aufgrund der längeren AU nicht genommen/beantragt werden konnten.
Nun hat dieser vom Dienstherren ein Informationsschreiben erhalten, dass dieser bis 31.3.2023 oder spätestens bis zum 31.5.2023 gemäß TV-L anzutreten ist.
Lt Google (EU Gesetz) hab ich aber was von Verfall des Urlaubs bei längerer Krankheit , erst ab 15 Monate nach Anspruchsjahr gelesen. Was ist nun korrekt?
Es besteht die Zusage einer Reha Maßnahme und somit könnte der AN ja den Urlaub nicht mehr antreten.
Titel: Antw:Urlaubsverfall nach längerer Krankheit
Beitrag von: MoinMoin am 22.04.2023 10:00
Man muss den tariflichen Urlaub anders Betrachten als den gesetzlichen, so weit ich mich erinnere.
Würde dann heißen, die 10 Tage Tarifurlaub sind futsch. Die anderen restlichen 11 Tage aus dem Jahre 2022 erst 31.3.2024
Titel: Antw:Urlaubsverfall nach längerer Krankheit
Beitrag von: Struppi26 am 22.04.2023 14:53
Ähmm wieso sind 10tg der 21tg Resturlaub aus 2022 futsch und die anderen 11tg verfallen erst 3.2024?
 Irgendwas verwechselt #MoinMoin?
Titel: Antw:Urlaubsverfall nach längerer Krankheit
Beitrag von: ISN am 22.04.2023 16:29
Hat er doch geschrieben. Der restliche gesetzliche Urlaub beträgt 11 Tage. Dieser Urlaub verfällt erst 2024, wenn er wegen Krankheit nicht genommen werden kann. Für den tariflichen Mehr Urlaub gilt die tarifliche Regelung.