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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marie am 23.04.2023 08:49
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Bekommt man die Sonderzahlung auch wenn man im Mutterschutz ist? Die Sonderzahlung bekommt man ja sicherlich nicht sobald man in Elternzeit ist oder?
D.h. für diejenigen, die vielleicht seit vielen Jahren im ÖD arbeiten und nur gerade in diesen Monaten in Elternzeit sind haben "Pech gehabt", richtig?
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Genaues kann man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen sagen, aber vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine interessante Fragestellung.
Ich würde mich mal an den Regelungen der Corona-Sonderzahlung orientieren. Vermutlich wird es bei der Auszahlung der Inflationsprämie darauf ankommen, ob man im Auszahlungsjahr Zeiten mit Anspruch auf Entgelt vorweisen kann. Wenn ja, dann gibts die Prämie und wenn nein, dann nicht..
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Genaues kann man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen sagen, aber vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine interessante Fragestellung.
Ich würde mich mal an den Regelungen der Corona-Sonderzahlung orientieren. Vermutlich wird es bei der Auszahlung der Inflationsprämie darauf ankommen, ob man im Auszahlungsjahr Zeiten mit Anspruch auf Entgelt vorweisen kann. Wenn ja, dann gibts die Prämie und wenn nein, dann nicht..
Vielen Dank für die Antwort :)
Ich bin voraussichtlich bis Anfang Juli im Mutterschutz, danach beginnt die Elternzeit. So könnte ich eventuell noch "Glück" haben und zumindest einen Teil erhalten.
Ich bin gespannt, wann die Redaktionsverhandlungen beendet sind und man genaueres erfahren wird.
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Hier die Fundstelle der relevanten Dokumente, wie insbes. Tarifeinigung und TV Inflationsausgleich (mit Differenzierung zwischen Inflationsausgleich nach dessen § 2 und monatlichen Sonderzahlungen nach dessen § 3):
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023/ergebnis.html
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich dürfte hier von besonderer Bedeutung sein ("was ist dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt?").
Insgesamt sind die diesbezüglichen Regelungen wohl vorherigen Tarifverträgeb bzw. Sonderzahlungen (Corona-Sonderzahlung o. a.) nachempfunden worden.
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Hier die Fundstelle der relevanten Dokumente, wie insbes. Tarifeinigung und TV Inflationsausgleich (mit Differenzierung zwischen Inflationsausgleich nach dessen § 2 und monatlichen Sonderzahlungen nach dessen § 3):
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023/ergebnis.html
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich dürfte hier von besonderer Bedeutung sein ("was ist dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt?").
Insgesamt sind die diesbezüglichen Regelungen wohl vorherigen Tarifverträgeb bzw. Sonderzahlungen (Corona-Sonderzahlung o. a.) nachempfunden worden.
Super, vielen Dank :)
Wie war es denn z.b. bei der Corona Sonderzahlung?
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Würde mich auch interessieren.
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Hallo zusammen ;)
Ich arbeite in Teilzeit aber bin gleichzeitig noch in Elternzeit.
Habe ich dann einen Anspruch? Weiß das zufällig wer?
Danke :)
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Ähnliche Situation. Zu 100% zu Hause. Seit 2019 in Elternzeit, 2021 kam ohne Unterbrechung das zweite Kind. Damit gab es auch ein zweites Mal das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vollen Lohn vom AG.
Wiedereinstieg ist für 01.01.2024 geplant.
Mit dem Szenario und der verlinkten Beschreibung von weiter oben werde ich wohl leer ausgehen. :/
Energiepauschale habe ich jedoch auch in Elternzeit erhalten - ist ja aber eine staatliche Leistung gewesen und keine freiwillige Leistung der AG.
Schon schade, die Kosten in der Elternzeit sind ja nicht geringer - ganz im Gegenteil. Hier wären leider vom Gesetzgeber genauere Vorgaben für die Inflationsprämie notwendig gewesen.
Immerhin kommen durch die Elternzeit zwei neue Beitragszahler dazu. Ok erst in ca 16Jahren, aber das ist im Grunde ja egal.
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Hallo zusammen ;)
Ich arbeite in Teilzeit aber bin gleichzeitig noch in Elternzeit.
Habe ich dann einen Anspruch? Weiß das zufällig wer?
Danke :)
Bei Teilzeit sollte es anteilig Anspruch geben.
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Ähnliche Situation. Zu 100% zu Hause. Seit 2019 in Elternzeit, 2021 kam ohne Unterbrechung das zweite Kind. Damit gab es auch ein zweites Mal das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vollen Lohn vom AG.
Wiedereinstieg ist für 01.01.2024 geplant.
Mit dem Szenario und der verlinkten Beschreibung von weiter oben werde ich wohl leer ausgehen. :/
Energiepauschale habe ich jedoch auch in Elternzeit erhalten - ist ja aber eine staatliche Leistung gewesen und keine freiwillige Leistung der AG.
Schon schade, die Kosten in der Elternzeit sind ja nicht geringer - ganz im Gegenteil. Hier wären leider vom Gesetzgeber genauere Vorgaben für die Inflationsprämie notwendig gewesen.
Immerhin kommen durch die Elternzeit zwei neue Beitragszahler dazu. Ok erst in ca 16Jahren, aber das ist im Grunde ja egal.
Hier gibt es dann die monatliche steuerfreie Zahlung ab 01/24 von 220 EUR (bzw. anteilig bei Teilzeit)
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Hallo, kann mir jemand sagen ob und wie man gegen diese Entscheidung (keine Prämie zu erhalten nur weil man in Elternzeit ist) vorgehen kann?
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Hallo, kann mir jemand sagen ob und wie man gegen diese Entscheidung (keine Prämie zu erhalten nur weil man in Elternzeit ist) vorgehen kann?
Gar nicht, es gibt Tarifautonomie und solche Dinge werden im Tarifvertrag ausgehandelt - wie gerade geschehen.
Wenn du in einer beteiligten Gewerkschaft bist, kannst du dem Abschluss nicht zustimmen, mehr aber auch nicht.
AG müssen die Prämie übrigens gar nicht zahlen, du hast also keine Ansprüche geltend zu machen, die einen Rechtsweg eröffneten.
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AG müssen die Prämie übrigens gar nicht zahlen, du hast also keine Ansprüche geltend zu machen, die einen Rechtsweg eröffneten.
Warum muss der Arbeitgeber den Inflationsausgleich nicht zahlen? Grundlage ist hier ein Tarifvertrag. Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, besteht ein Anspruch.
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AG allgemein. Für den TVöD gelten die getroffenen Regelungen.
AG müssen die Prämie übrigens gar nicht zahlen, du hast also keine Ansprüche geltend zu machen, die einen Rechtsweg eröffneten.
Warum muss der Arbeitgeber den Inflationsausgleich nicht zahlen? Grundlage ist hier ein Tarifvertrag. Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, besteht ein Anspruch.
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Mutterschutz ja - Elternzeit nein
Das ist das was ich da bisher so rauslese aus dem Dokument.
Explizit erwähnt sind dort §§18-20 MuschG. Und das sieht mir rein nach Mutterschutz aus. Elternzeit wird nirgends erwähnt. Ergo wird man da dann auch nicht die Prämie erhalten.
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Mutterschutz ja - Elternzeit nein
Das ist das was ich da bisher so rauslese aus dem Dokument.
Explizit erwähnt sind dort §§18-20 MuschG. Und das sieht mir rein nach Mutterschutz aus. Elternzeit wird nirgends erwähnt. Ergo wird man da dann auch nicht die Prämie erhalten.
So sieht es aus. Da hilft auch kein Rumdiskutieren über Fairness und Gott und die Welt.
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ch bin seit August 2022 in Elternzeit bis Februar 24. Nun habe ich im April 2023 meinen Bonus (LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)) für 2022 ausbezahlt bekommen. Gilt das auch als "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.Januar bis 31. Mai?