Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Blume2023 am 23.04.2023 12:43
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Hallo zusammen ;)
Ich arbeite in Teilzeit aber bin gleichzeitig noch in Elternzeit.
Habe ich dann einen Anspruch? Weiß das zufällig wer?
Danke :)
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Bekommst du Mutterschutzlohn oder Zuschuss zum Mutterschutzgeld?
Falls ja dann ja.
(https://i.imgur.com/6bkJFZX.png)
(https://i.imgur.com/csZCxAm.png)
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Mutterschutzleistungen erhalte ich nicht mehr, da mein Sohn schon 2 Jahre alt ist. Ich bekomme ganz normal meinen Teilzeitlohn befinde mich aber noch in Elternzeit.
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Dann bekommst du die Prämie anteilig entsprechend deiner prozentualen Arbeitszeit.
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Super danke :)
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Ich bin ab voraussichtlich Ende August auch in Elternzeit. Wie verhält es sich mit den 220€ pro Monat bis Februar? Bekommen wir die auch :)?
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Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24
Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?
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Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24
Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?
Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.
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Ich bin ab voraussichtlich Ende August auch in Elternzeit. Wie verhält es sich mit den 220€ pro Monat bis Februar? Bekommen wir die auch :)?
Nur wenn im jeweiligen Monat mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand. Dies ist in Elternzeit nicht der Fall.
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Hallo zusammen,
Ich bin auch seit August 2022 bis Februar 24 in Elternzeit und habe im April meine Bonuszahlung von meinem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Erhalte ich somit auch die Inflationsprämie? Fällt die Bonuszahlung unter Entgelt?
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Super danke!! ☺️
Habe ich im Mutterschutz Anspruch auf Entgelt (ein Teil des Mutterschaftsgelds zahlt ja der AG) ? Kenne mich mit den Begrifflichkeit nicht aus 🫣
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Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24
Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?
Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.
Bekommt man die komplette Prämie?
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Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24
Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?
Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.
Bekommt man die komplette Prämie?
Wenn man alle Bedingungen erfüllt:
- Arbeitsverhältnis bestand am 01.05.2023
- mindestens ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023
- 100% Arbeitszeit
bekommt man die volle Prämie.
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Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24
Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?
Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.
Bekommt man die komplette Prämie?
Wenn man alle Bedingungen erfüllt:
- Arbeitsverhältnis bestand am 01.05.2023
- mindestens ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023
- 100% Arbeitszeit
bekommt man die volle Prämie.
Okay, aber wie bekommt man sie dann ausgezahlt wenn man im Juni 2023 und in dem Monaten darauf in Mutterschutz ist und dann in Elternzeit? Die Prämie wird ja nicht auf einmal gezahlt.
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Ich bin in Elternzeit und habe am 29.01.23 meine letzte Elterngeld Zahlung bekommen, fange am 12.06.23 wieder Teilzeit an zu arbeiten. Steht mir die einmalige Zahlung Inflationsausgleich zu? Und dann anteilig oder?
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Ich bin ab voraussichtlich Ende August auch in Elternzeit. Wie verhält es sich mit den 220€ pro Monat bis Februar? Bekommen wir die auch :)?
Nur wenn im jeweiligen Monat mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand. Dies ist in Elternzeit nicht der Fall.
Ist es der Fall wenn man im Mutterschutz ist? Da zahlt ja ein Teil der Arbeitgeber. 🤔
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Im Moment kann man bei einigen relativ einfach sagen, dass kein Anspruch besteht.
Inwiefern von der monatlichen Splittung was bei Elternzeit\Mutterschutz\Krankheit rum kommt, kann noch keiner beantworten.
Bis 17.05. entscheiden die Mitglieder ob das Angebot angenommen wird, danach folgen die Redaktionsverhandlungen, meistens 2 Stück in 3-6Wochen, danach wird unterzeichnet und es geht die Weisung zur Berechnung und Zahlung an die Personalämter.
Um Details wirklich 100%ig sagen zu können ist es daher leider zu früh.