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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Blume2023 am 23.04.2023 12:43

Titel: Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Blume2023 am 23.04.2023 12:43
Hallo zusammen ;)

Ich arbeite in Teilzeit aber bin gleichzeitig noch in Elternzeit.

Habe ich dann einen Anspruch? Weiß das zufällig wer?

Danke :)
Titel: Antw:Anspruch wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Micolash am 23.04.2023 12:47
Bekommst du Mutterschutzlohn oder Zuschuss zum Mutterschutzgeld?

Falls ja dann ja.
(https://i.imgur.com/6bkJFZX.png)

(https://i.imgur.com/csZCxAm.png)
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Blume2023 am 23.04.2023 12:49
Mutterschutzleistungen erhalte ich nicht mehr, da mein Sohn schon 2 Jahre alt ist. Ich bekomme ganz normal meinen Teilzeitlohn befinde mich aber noch in Elternzeit.
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Micolash am 23.04.2023 12:51
Dann bekommst du die Prämie anteilig entsprechend deiner prozentualen Arbeitszeit.
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Blume2023 am 23.04.2023 12:52
Super danke :)
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Sabri48 am 23.04.2023 13:03
Ich bin ab voraussichtlich Ende August auch in Elternzeit. Wie verhält es sich mit den 220€ pro Monat bis Februar? Bekommen wir die auch :)?
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Conny261090 am 23.04.2023 13:04
Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24

Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Micolash am 23.04.2023 13:08
Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24

Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?

Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Micolash am 23.04.2023 13:09
Ich bin ab voraussichtlich Ende August auch in Elternzeit. Wie verhält es sich mit den 220€ pro Monat bis Februar? Bekommen wir die auch :)?

Nur wenn im jeweiligen Monat mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand. Dies ist in Elternzeit nicht der Fall.
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Anne am 23.04.2023 13:15
Hallo zusammen,

Ich bin auch seit August 2022 bis Februar 24 in Elternzeit und habe im April meine Bonuszahlung von meinem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen. Erhalte ich somit auch die Inflationsprämie? Fällt die Bonuszahlung unter Entgelt?
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Sabri48 am 23.04.2023 13:17
Super danke!! ☺️
Habe ich im Mutterschutz Anspruch auf Entgelt (ein Teil des Mutterschaftsgelds zahlt ja der AG) ? Kenne mich mit den Begrifflichkeit nicht aus 🫣
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Marie am 23.04.2023 14:57
Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24

Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?

Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.

Bekommt man die komplette Prämie?
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Micolash am 23.04.2023 14:59
Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24

Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?

Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.

Bekommt man die komplette Prämie?

Wenn man alle Bedingungen erfüllt:
bekommt man die volle Prämie.
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Marie am 23.04.2023 16:01
Das wäre wirklich interessant ja
Ich bin seit okt 22 in Elternzeit bis August 24

Habe vor Antritt der Elternzeit Vollzeit gearbeitet
Krieg ich dann auch die Inflationsausgleichsprämie?
Oder hat man dann Pech gehabt?

Wenn zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023 mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand, bekommt man die Prämie.

Bekommt man die komplette Prämie?

Wenn man alle Bedingungen erfüllt:
  • Arbeitsverhältnis bestand am 01.05.2023
  • mindestens ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01.2023 und 31.05.2023
  • 100% Arbeitszeit
bekommt man die volle Prämie.

Okay, aber wie bekommt man sie dann ausgezahlt wenn man im Juni 2023 und in dem Monaten darauf in Mutterschutz ist und dann in Elternzeit? Die Prämie wird ja nicht auf einmal gezahlt.
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Tali am 23.04.2023 16:44
Ich bin in Elternzeit und habe am 29.01.23 meine letzte Elterngeld Zahlung bekommen, fange am 12.06.23 wieder Teilzeit an zu arbeiten. Steht mir die einmalige Zahlung Inflationsausgleich zu? Und dann anteilig oder?
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: Sabri48 am 23.04.2023 18:51
Ich bin ab voraussichtlich Ende August auch in Elternzeit. Wie verhält es sich mit den 220€ pro Monat bis Februar? Bekommen wir die auch :)?

Nur wenn im jeweiligen Monat mindestens ein Tag Anspruch auf Entgelt bestand. Dies ist in Elternzeit nicht der Fall.


Ist es der Fall wenn man im Mutterschutz ist? Da zahlt ja ein Teil der Arbeitgeber. 🤔
Titel: Antw:Anspruch Sonderzahlung 2023 wenn man Teilzeit arbeitet aber in Elternzeit ist
Beitrag von: SusiE am 23.04.2023 19:04
Im Moment kann man bei einigen relativ einfach sagen, dass kein Anspruch besteht.
Inwiefern von der monatlichen Splittung was bei Elternzeit\Mutterschutz\Krankheit rum kommt, kann noch keiner beantworten.
Bis 17.05. entscheiden die Mitglieder ob das Angebot angenommen wird, danach folgen die Redaktionsverhandlungen, meistens 2 Stück in 3-6Wochen, danach wird unterzeichnet und es geht die Weisung zur Berechnung und Zahlung an die Personalämter.

Um Details wirklich 100%ig sagen zu können ist es daher leider zu früh.