Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: mschu am 23.04.2023 20:23

Titel: TVÖD und TV-H
Beitrag von: mschu am 23.04.2023 20:23
Hallo zusammen,

wird der Abschluss des TVÖD (gestrige Einigung) generell in den TV-H und somit in die Beamtenbesoldung in Hessen 1zu1 übernommen?

Vielen Dank.

MS
Titel: Antw:TVÖD und TV-H
Beitrag von: sapere aude am 23.04.2023 21:43
Nein, es gibt keinen Automatismus. Der TV-H gilt noch bis Januar 2024. Bei den dann folgenden Verhandlungen wird die Einigung aber sicherlich eine "Richtschnur" sein; nicht mehr aber auch nicht weniger.
Titel: Antw:TVÖD und TV-H
Beitrag von: BW zahlt zu wenig am 24.08.2023 12:09
Hallo zusammen,

wird der Abschluss des TVÖD (gestrige Einigung) generell in den TV-H und somit in die Beamtenbesoldung in Hessen 1zu1 übernommen?

Vielen Dank.

MS

Der TV-H wird separat verhandelt und gilt für Landesbeamte des Landes Hessen. Der TVöD gilt für Bundes und Kommunalbeamte.
Titel: Antw:TVÖD und TV-H
Beitrag von: GofX am 24.08.2023 14:17
Der TV-H wird separat verhandelt und gilt für Landesbeamte des Landes Hessen.

Und ich dachte bisher, der Tarifvertrag gilt in erster Linie für Tarifbeschäftigte.

So kann man sich irren ...  ;)

Zusatz: es soll schon vorgekommen sein, dass der Tarifabschluss nicht 1-zu-1 auf die Beamtenschaft übertragen wurde. Stattdessen gab es dort (bei den Beamten in Hessen) eine 0-Runde.

Insofern gilt der Tarifvertrag Hessen ("TV-H") nicht in jedem Fall automatisch für die Landesbeamten.