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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: UnknownUser am 25.04.2023 07:20
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Guten Morgen,
das Ergebnis der Tarifverhandlungen steht nun.
So wie ich das verstehe (ich bin erst relativ frisch verbeamtet) wird das Ergebnis nicht automatisch auf hessische Beamt/innen übertragen, weil Hessen als einziges Bundesland nicht in der Tarifunion ist.
Wie und wann wird denn entschieden, ob das Ergebnis auch auf hessische Beamt/innen übertragen wird?
Und wie war es in der Vergangenheit? Wurden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen meist übertragen oder nicht?
Meine Kolleg/innen meinten zumindest, dass hessische Beamt/innen nicht immer die gleichen Erhöhungen oder Einmalzahlungen erhalten haben und dass in der Vergangenheit deswegen viele Beamt/innen in die Nachbarbundesländer gewechselt sind... Das kann es ja eigentlich nicht sein!
Ich freue mich auf eure/Ihre Erfahrungen aus der Vergangenheit.
Liebe Grüße!
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die TV-ÖD Runde hat mit dem TV-L Anfang Oktober nichts zu tun. Man kann maximal erahnen, wo die Reise hingehen wird.
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Ich habe mich wahrscheinlich blöd ausgedrückt. Ich meine vor allem hessische Kommunalbeamte. Der TV-L (bzw. in Hessen TV-H) hat ja nichts mit Kommunalbeamten zu tun, wenn ich das richtig verstanden habe.
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Ich habe mich wahrscheinlich blöd ausgedrückt. Ich meine vor allem hessische Kommunalbeamte. Der TV-L (bzw. in Hessen TV-H) hat ja nichts mit Kommunalbeamten zu tun, wenn ich das richtig verstanden habe.
Hessische Kommunalbeamte haben nichts mit dem TVÖD zu tun...
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Hessen kocht seit 2004 sein eigenes Süppchen.
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Ich habe mich wahrscheinlich blöd ausgedrückt. Ich meine vor allem hessische Kommunalbeamte. Der TV-L (bzw. in Hessen TV-H) hat ja nichts mit Kommunalbeamten zu tun, wenn ich das richtig verstanden habe.
Das hast du nicht richtig verstanden.
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Auch wenn Hessische Kommunalbeamte nichts mit dem TVÖD zu tun haben, wird die Einigung Einfluss auf den TV-H und den TV-L haben. Nach Änderung der TV wird sehr wahrscheinlich eine Änderung der Besoldung erfolgen.
Ein Punkt hinsichtlich der verfassungsgemäßen Alimentation ist der Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung. Am ehsten vergleichbar sind dabei die Tarifverträge im öD.
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Wahrscheinlich werden eher die jeweiligen Tarifverhandlungen im Bereich TV-H und TV-L Einfluss auf diese Tarifverträge haben. ;)