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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MasterNoname89 am 25.04.2023 08:15

Titel: [Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: MasterNoname89 am 25.04.2023 08:15
Liebe Mitstreiter im öD,

entsprechend des Grundgesetzes sind die Beamten und ihre Familien durch den Dienstherrn angemessen zu alimentieren.

Die kürzliche Einigung im TVöD, die ja nach Ankündigung unserer Bundesinnenministerin auf die Beamten des Bundes übertragen werden soll und die vermutlich den Umfang des zu erwartenden Ergebnisses aus dem TVL deutlich übersteigt, führt zu einem weiteren Auseinanderdriften der Besoldung zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund.

Das Ergebnis für den TVL erwarte ich nicht vor Januar 2024 ... die Übertragung auf die Beamten wird länderabhängig auch wieder einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass zwischenzeitlich deutliche Unterschiede zwischen Bund und Ländern entstehen.

Meine Frage hierzu: amtsangemessenheit bestimmt sich ja nach dem jeweiligen Amt, welches durch den einzelnen bekleidet wird. Ein Bundespolizeibeamter (angenommen PHM A9) hat im Endeffekt das gleiche Amt inne, wie ein Polizeihauptmeister A9 eines Bundeslandes, wobei hier sich die Besoldung spätestens mit Beginn der Zahlungen aus dem Abschluss des TVöD deutlich unterscheiden wird. Das führt sogar dahin, dass ein POM A8 oder sogar PM A7 in bestimmten Konstellationen ein höheres Grundgehalt im Verlgleich zu einem PHM A9 eines Bundeslandes haben könnte.

Somit ist ab diesem Zeitpunkt die Amtsangemessenheit (die z.T. schon vorher nicht vorhanden ist) nicht mehr gegeben, oder sehe ich das falsch? Gleiches lässt sich natürlich auch auf andere Besoldungs- und auch Berufsgruppen übertragen.

Darüber hinaus unterscheiden sich auch Erschwerniszulagen wie DzuZ einzelner Länder deutlich zu denen des Bundes. Hier muss es doch einmal zu einer gleichmäßigen "Verteilung" kommen.

Wertschätzung sieht in jedem Falle anders aus.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: flip am 25.04.2023 11:09
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/stichwort-foederalismus/++co++fdb4c6c6-56fe-11e6-bd4e-52540066e5a9 (https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/stichwort-foederalismus/++co++fdb4c6c6-56fe-11e6-bd4e-52540066e5a9)
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: EiTee am 25.04.2023 11:49
Auch bei amtsangemessener Alimentation kann sich die Besoldung bei den unterschiedlichen Dienstherren unterscheiden.

Selbst wenn der Mindestbetrag für die unterste Besoldungsgruppe festgelegt wird und eine Skalierung nach oben hin erfolgt. So ist es jedem Gesetzgeber möglich, nach oben hin abzuweichen, so dass auch bei amtsangemessener Alimentation, der BPol A9 mehr bekommt, als der aus dem Land NRW oder umgekehrt.

Abgesehen davon ist der Wunsch einer amtsangemessener Alimentation so weit entfernt, dass wir bis dahin alle im Ruhestand sind und wer erwartet schon, dass der Gesetzgeber korrekt bezahlt oder sogar mehr als er muss...
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Knarfe1000 am 25.04.2023 13:13
Auch bei amtsangemessener Alimentation kann sich die Besoldung bei den unterschiedlichen Dienstherren unterscheiden.

Bis zu 10 % gegenüber dem Durchschnitt aller anderen Dienstherren (Quervergleich). Also ein recht weiter Gestaltungsspielraum.

RLP hat zurzeit 4 % weniger als der Bund in der Grundbesoldung. Das Saarland ist Schlusslicht mit 6 %. Dazu kommt, dass der Bund deutlich bessere Zulagen bis hin zur Erschwerniszulage ("DUZ") gewährt. Trotzdem ist man von 10 % noch weit entfernt.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Knarfe1000 am 25.04.2023 13:37
Allerdings steckt der Teufel im Detail.

Beispiel: Beim Bund gibt es 8 Erfahrungsstufen, für den "Durchmarsch" in die höchste braucht man 23 Dienstjahre. Also frühestens mit 44 Jahren.

In RLP gibt es 12 Erfahrungsstufen, die höchste erreicht man frühestens nach 33 DJ, also mit 54 Jahren. Das sind mal schlappe 10 Jahre mehr. Dadurch verringert sich natürlich das Lebenseinkommen deutlich! Und selbst dann noch ist die letzte Stufe beim Bund höher in der Besoldung.

Inwieweit das durch das BVerfG geprüft wird, weiß ich nicht.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Casa am 25.04.2023 16:19
Zitat
Und selbst dann noch ist die letzte Stufe beim Bund höher in der Besoldung.

Das dürfte an der 5 % längeren Wochenarbeitszeit liegen.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Amtsschimmel am 25.04.2023 16:25
Zitat
Und selbst dann noch ist die letzte Stufe beim Bund höher in der Besoldung.

Das dürfte an der 5 % längeren Wochenarbeitszeit liegen.

Deutlich höhere Besoldung fürs Kaffeetrinken. Deal.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: MasterNoname89 am 25.04.2023 18:31
gibt es dazu eine richterliche Entscheidung bezüglich der 10 Prozent?

Interessant wäre es dennoch dagegen zu klagen ... zwar mag es sein, dass ein gleiches Amt bei einem anderen Dienstherren höher alimentiert wird, allerdings sind wir ja dennoch wieder bei einer Kollission, wenn ein niedrigeres Amt bei einem anderen Dienstherren höher alimentiert wird ...
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Prüfer SH am 25.04.2023 20:11
Also ich würde beim Bund auf Grundlage der vorläufigen Tabelle (netto!) 500€ mehr bekommen, als in Schleswig-Holstein. Selbst, wenn ich den Abschluss auf uns übertrage, ist der Abstand immer noch erheblich.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Knarfe1000 am 26.04.2023 08:10
Zitat
Und selbst dann noch ist die letzte Stufe beim Bund höher in der Besoldung.

Das dürfte an der 5 % längeren Wochenarbeitszeit liegen.
2,5 %

Für 4 % mehr plus bessere Zulagen plus Nachzahlung der o.g. Verluste beim Lebenseinkommen usw. gehe ich mit Kusshand 41 Stunden/Woche. Zur Not auch 42 Stunden.
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Knarfe1000 am 26.04.2023 08:14
Also ich würde beim Bund auf Grundlage der vorläufigen Tabelle (netto!) 500€ mehr bekommen, als in Schleswig-Holstein. Selbst, wenn ich den Abschluss auf uns übertrage, ist der Abstand immer noch erheblich.
A 12 Endstufe Bund entspricht, wenn man alles einrechnet, fast A 13 Endstufe RLP. Eine Stunde mehr die Woche? Deal!
Titel: Antw:Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Prüfer SH am 26.04.2023 09:14
Also ich würde beim Bund auf Grundlage der vorläufigen Tabelle (netto!) 500€ mehr bekommen, als in Schleswig-Holstein. Selbst, wenn ich den Abschluss auf uns übertrage, ist der Abstand immer noch erheblich.
A 12 Endstufe Bund entspricht, wenn man alles einrechnet, fast A 13 Endstufe RLP. Eine Stunde mehr die Woche? Deal!

Das kommt noch dazu, ich bin längst auf 41 Stunden.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Saggse am 27.04.2023 10:23
Meine Frage hierzu: amtsangemessenheit bestimmt sich ja nach dem jeweiligen Amt, welches durch den einzelnen bekleidet wird. Ein Bundespolizeibeamter (angenommen PHM A9) hat im Endeffekt das gleiche Amt inne, wie ein Polizeihauptmeister A9 eines Bundeslandes, wobei hier sich die Besoldung spätestens mit Beginn der Zahlungen aus dem Abschluss des TVöD deutlich unterscheiden wird. Das führt sogar dahin, dass ein POM A8 oder sogar PM A7 in bestimmten Konstellationen ein höheres Grundgehalt im Verlgleich zu einem PHM A9 eines Bundeslandes haben könnte.
Die amtsangemessene Alimentierung stellt nur eine Untergrenze dar, die vom Bund oder einzelnen Bundesländern durchaus überschritten werden darf. Dass jemand mit A7 in einem Bundesland mehr bekommt als jemand mit A9 in einem anderen, ist also durchaus darstellbar. Konkurrenz belebt das Geschäft - das ist durchaus gewollt.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Meierheim am 30.05.2023 18:28
Bezüglich der Amtsangemessenheit habe ich eine Frage:

In Bayern wird ja nun A13 als Eingangsamt in der Grundschule eingeführt (Voraussetzung: 7 Semester Studium + 2 Jahre Referendariat). A13 ist aber auch (meist ohne Möglichkeit der weiteren Beförderung) an den Universitäten vorgesehen (Voraussetzung: 10 Semester Masterstudium und Promotion). Ist das dann amtsangemessen?
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: flip am 30.05.2023 19:51
Bezüglich der Amtsangemessenheit habe ich eine Frage:

In Bayern wird ja nun A13 als Eingangsamt in der Grundschule eingeführt (Voraussetzung: 7 Semester Studium + 2 Jahre Referendariat). A13 ist aber auch (meist ohne Möglichkeit der weiteren Beförderung) an den Universitäten vorgesehen (Voraussetzung: 10 Semester Masterstudium und Promotion). Ist das dann amtsangemessen?

Das ist keine Frage der Amtsangemessenheit der Besoldung. Deine Frage zielt eher auf Ämterbewertung ab.
Wie hier im Forum schon so flapsig angeführt wurde: In der einen Behörde ist A13 Amtsleiter - im Ministerium kocht A13 Kaffee ...
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: was_guckst_du am 31.05.2023 07:05
...manchmal wundere ich mich nicht, dass die Politik die Frage der verfassungskonformen Alimentation irgendwie nicht richtig versteht, wenn man - wie hier - erkennen kann, was selbst ein Großteil der betroffenen Beamtenschaft meint, alles unter den Begriff "Amtsangemessenheit" packen zu können...
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Meierheim am 31.05.2023 15:31
Bezüglich der Amtsangemessenheit habe ich eine Frage:

In Bayern wird ja nun A13 als Eingangsamt in der Grundschule eingeführt (Voraussetzung: 7 Semester Studium + 2 Jahre Referendariat). A13 ist aber auch (meist ohne Möglichkeit der weiteren Beförderung) an den Universitäten vorgesehen (Voraussetzung: 10 Semester Masterstudium und Promotion). Ist das dann amtsangemessen?

Das ist keine Frage der Amtsangemessenheit der Besoldung. Deine Frage zielt eher auf Ämterbewertung ab.
Wie hier im Forum schon so flapsig angeführt wurde: In der einen Behörde ist A13 Amtsleiter - im Ministerium kocht A13 Kaffee ...

Aber hier geht es nicht primär um Dienstaufgaben sondern Einstellungsvoraussetzungen. Aus einer Ausschreibung:

Voraussetzung für die Einstellung mit A13 ist
1. abgeschlossenes Masterstudium (5 Jahre)
2. abgeschlossene Promotion (3-5 Jahre)
3. dreijährige Erfahrung in Lehre und Forschung

Macht eine Ausbildungszeit von 11 bis 13 Jahren. Dies wird dann gleichgestellt einer Ausbildung von 5 1/2 Jahren (= Lehramt an Grundschulen). Die Amtsaufgaben (Abnahme von Staatsprüfungen, Koordination von internationalen Studiengängen und Forschungsgruppen etc.) sollen hier mal unberücksichtigt bleiben. Zudem gibt es an Universitäten häufig keine Beförderungsmöglichkeit. Daher meine Frage (und weil meine Kolleginnen und Kollegen dagegen vorgehen wollen): gibt es hier eine rechtliche Grundlage (ob man dies nun Amtsangemessenheit oder Amtsbewertung nennt)?
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Organisator am 31.05.2023 16:30
Neben den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hat der Dienstherr einen großen Spielraum, wie er die Dienstposten bewertet. Insoweit kann eine A13 genauso amtsangemessen sein, wie eine A 15.

Die rechtliche Grundlage ist die interne Dienstpostenbewertung, welche mutmaßlich korrekt angewandt wird. Vergleiche zu anderen Behörden bieten da keinen Ansatzpunkt.

Insoweit hast du die selbe Möglichkeit, wie ein Referatsleiter mit A 13 (der auf andere Referatsleiter mit A 15 oder mit B 3 schielt): Einen anderen Dienstposten / Dienstherrn suchen.

Edit:
Oder als Angestellter arbeiten, da bist du automatisch richtig eingruppiert.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Bastel am 31.05.2023 16:31
Ernsthaft? Das sollte wohl jemand mit Promotion selber herausfinden können.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Opa am 31.05.2023 16:43
Mal im Forum fragen ist ja auch eine Form des selber Herausfindens. Wenngleich wissenschaftliches Arbeiten anders aussieht ;)
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Ozzymandias am 31.05.2023 22:36
Natürlich ist das keine Frage von amtsangemessener Alimentation, sondern von Ämterwertigkeit.

Der Thread ist vielleicht falsch, allerdings ist der Frust berechtigt. An unserer Hochschule kannst Du im hD nur in der Verwaltung aufsteigen, aber nicht in der Forschung und Lehre, egal wie du dich anstrengst oder welche Veröffentlichungen du raushaust oder wie hervorragend deine Beurteilungen oder Studentenevaluationen sind.  Die meisten Dozenten sind nach der Promotion weiterhin nur E13 oder glücklich A13 a. Z. auf maximal 6 Jahre (Hochschulrecht gibt das her) und werden nach Verstreichen der Frist mit höchster Qualifikation, i. d. R. Habilitation, herauskomplimentiert. Die Relation Habilitierte zu Professorenstellen sorgt dafür, dass die meisten Dozenten aus dem System raufallen. Wenige Glückliche haben eine Dauerstelle und werden bei wirklich hervorragenden Leistungen (also nicht wie die Minister) zu A14 befördert, dann ist definitiv Schluss.

Dabei haben die Beamten es noch gut. Wenn ich an unsere Lehrkräfte für besondere Aufgaben denke (manche sprechen, in der Ironie liegt Wahrheit, von Lehrknechten für besondere Aufgaben). Die müssen die gleiche Ausbildung inklusive Promotion absolvieren, werden aber nur angestellt und verdienen damit weniger als ein verbeamteter Grundschullehrer (der dafür bereits viele Jahre vorher Beamter wird). Selbst einige Habilitierte, die haben im Gegensatz zu den entscheidenden Ministern eine wirklich hochqualifizierende Ausbildung, laufen als Lehrkraft für besondere Aufgaben (gibt halt zu wenig Professuren) noch mit E13 und damit weniger als ein verbeamteter Grundschullehrer rum. Ach ja, und mit einfacher Promotion wirst du natürlich auch nicht eingestellt, die muss schon mindestens "sehr gut" sein. Für eine Habilitandenstelle sogar "hervorragend". Und den Promotionsplatz bekommt du (zumindest zu meiner Zeit war es noch so) ebenfalls nur mit sehr gutem Uni-Master und zu 50 %, du musst ja an der Diss arbeiten (also 50 % Bezahlung, 120 % Lehre und die Diss in der Freizeit, wozu hat man schließlich Urlaub). Wenn ich mir dann noch die Arbeitszeiten ansehe (ich habe meinen Arbeitstag gerade beendet), ist das schon frustrierend. Aber schön die Angestellten gegen die Beamten und die Befristeten gegen die Kollegen mit Dauerstelle ausspielen, das divide et impera hat der Dienstherr verstanden.

Lehrkräfte an Hochschulen unterhalb der Professur haben keine Lobby. Und die Glücklichen, die eine Professur oder Dauerstelle ergattert haben sind im Regelfall einfach froh, aus dem toxischen System raus zu sein. Im Wissenschaftsministerium interessiert man sich (wenn überhaupt) maximal für Personen der W-Besoldung, Mittelbau ist denen vollkommen schnurz. Für meine vielen desillusionierten älteren Kollegen habe ich mittlerweile ein starkes Verständnis. Aber Bastel hat Recht, ich frage mich auch immer, weshalb eigentlich ganz intelligente Menschen dieses Spiel mitmachen.

Was man dagegen tun kann? Meinen Beitrag in den Thread frustrierter Mittelbau verschieben und hoffen, dass das BVerfG den Dienstherren die Alimentation um die Ohren haut. Eine Erhöhung der Ämterwertigkeit an Hochschulen ist Illusion, der letzte dortige Akt war die Umstellung von C- auf W-Besoldung für Professoren und Assistenten, der, meine persönliche Meinung, auch nur das vielbenannte Einsparpotenzial im Hintergrund hatte. Mich würde nicht wundern, wenn das Ministerium eine gesonderte M-Besoldung für Mittelbauer erarbeitet, bei der man nur noch mit der Ehre bezahlt wird, Forschung und Lehre betreiben zu dürfen.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: BerndStromberg am 31.05.2023 23:25
Ich kann deinen Frust voll und ganz nachvollziehen! Aber ganz ehrlich: warum sollte der Dienstherr etwas ändern, solange sich genügend Freiwillige für diesen unterbezahlten bis prekären Mittelbau finden? Wo doch die Mohrrübe der Professur , die am Ende nur wenige tatsächlich bekommen, noch immer dafür ausreicht, dass viele Hoffnungsvolle den Karren eine ganze Weile kostengünstig ziehen. Das ist vielleicht zynisch und ungerecht, aber letztlich alles ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Oder warum meinst du, hat man umgekehrt in Zeiten des Lehrermangels plötzlich in NRW jedem Grundschullehrer die A13 offeriert? Bestimmt nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit oder Wertschätzung…

Und nicht nur der Mittelbau an der Uni hat keine Lobby, sondern der gesamte hD im Tarifbereich. Während im hD der Beamten wenigstens noch irgendwann Abstandsgebot und Mindestalimenation greifen (wenn Karlsruhe es denn irgendwann auch mal entscheidet), müssen sich TVöD 13-15 damit zufrieden geben, was die Gewerkschaften für sie ausverhandeln, deren Mitglieder überwiegend im mD bzw bestenfalls gD arbeiten. Der letzte Tarifabschluss mit unten 15% und oben 8% spricht da Bände…
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Saggse am 01.06.2023 09:33
Die Zustände und Aufstiegsmöglichkeiten im akademischen Mittelbau der Universitäten sollten hinlänglich bekannt sein, und selbst wenn nicht, sollte jemand, der ernsthaft eine Promotion anstrebt und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, intellektuell in der Lage sein, diese im Vorfeld in Erfahrung zu bringen. Ich weiß nicht, was an anderen Unis üblich ist, aber bei uns wusste man spätestens im Hauptstudium, dass von ein paar ganz wenigen "alten Hasen", die schon 20 und mehr Jahre an der Uni gearbeitet haben, im Grunde alle wissenschaftlichen Mitarbeiter arme Schweine waren: Eine 50%-Stelle, bei der mehr oder weniger erwartet wurde, dass man 100% arbeitet und die Doktorarbeit quasi in seiner Freizeit schreibt. Vereinzelt gab es mal erkennbare Synergien - etwa, wenn die Themen der Seminararbeiten "zufällig" ganz gut zum Thema der Doktorarbeit passten - und sicherlich kriegt man als Student auch nicht alles mit, aber neidisch auf den "tollen Job" war ganz sicher niemand.

Damit will ich nicht sagen, dass ich das alles so gut finde - im Gegenteil: Für Deutschland als Wissenschafsstandort halte ich das für problematisch, aber letztlich ist es eine bewusste, individuelle Entscheidung, in dieses System einzusteigen. Wer meint, dass man mit viel weniger Aufwand als Grundschullehrer im Beamtenverhältnis genauso bezahlt wird, dem steht es jederzeit frei, diesen Weg zu gehen. Im Gegensatz zu wissenschaftlichen Mitarbeitern sind Grundschullehrer vielerorts tatsächlich Mangelware. Allerdings wird man dabei möglicherweise feststellen, dass Sicherheit und gute Bezahlung im Job eben auch nicht alles ist..
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Meierheim am 01.06.2023 10:34
Herzlichen Dank für die nun schon zahlreichen Stellungnahmen zur Situation des Mittelbaus an den Universitäten. Meine Frage hat sich aus einer Diskussion im Rahmen einer Mittelbauversammlung an meiner Universität ergeben. Angesichts dem von der bayerischen Landesregierung vorgesehenen Eingangsamt A13 an Grundschulen stellte sich uns die Frage, ob hier angesichts der Situation an Universitäten nicht einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip nach Art. 33 Abs 5 GG vorliegt. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 wurde zudem auf die Rolle des "Ansehens in der Gesellschaft" vor allem in Bezug auf die Alimentation von Professorinnen und Professoren an Hochschulen verwiesen. Wir haben u.a. hier folgenden Fall einer Kollegin:
Magisterstudium/Promotion/Habilitation, seit über zehn Jahren unbefristete Mittelbaustelle als LfbA, außerplanmäßige Professorin mit internationalem Forschungsprofil, Abnahme von Staatsprüfungen für das Lehramt an Gymnasien = A13 ohne Aussicht auf eine anstehende Beförderung. Gibt es hierzu eine Rechtsprechung oder muss man das - wie so Vieles an den deutschen Universitäten - damit hinnehmen, dass man seinen Lebensplan ja auch anders hätte gestalten können?     
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Bastel am 01.06.2023 11:14
Dir wurde doch schon erklärt, dass die Ämterbewertung nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun hat. Versteh es halt endlich.

Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: BerndStromberg am 01.06.2023 11:41
Das geht aber auch freundlicher  ???
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Knarfe1000 am 01.06.2023 11:43
Hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht, dass es an den Unis/in der Forschung so übel aussieht im Vergleich zu den "normalen" Lehrern. Wieder was gelernt.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Meierheim am 01.06.2023 13:39
Also zusammenfassend: eine Universität kann in der Stellenausschreibung eine habilitationsäquivalente Qualifikation voraussetzen, diese Stelle mit einer Professorin besetzen und ihr den Aufgabenbereich einer Professur übertragen und äquivalent zum Grundschullehramt mit A13 bewerten. Dies führt zur Zeit bei uns zu der absurden Situation, dass ebendiese Professorin mit A13 fachdidaktische Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiallehräfte mit A15 anbietet.   
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Fragmon am 01.06.2023 13:59
Also zusammenfassend: eine Universität kann in der Stellenausschreibung eine habilitationsäquivalente Qualifikation voraussetzen, diese Stelle mit einer Professorin besetzen und ihr den Aufgabenbereich einer Professur übertragen und äquivalent zum Grundschullehramt mit A13 bewerten. Dies führt zur Zeit bei uns zu der absurden Situation, dass ebendiese Professorin mit A13 fachdidaktische Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiallehräfte mit A15 anbietet.   

Was ist daran absurd? Aufgrund dieser hierarchischen Denkweise gibt es keine Fachkarrieren, sondern es gilt leider immer noch das Prinzip, dass der der oben steht IMMER mehr bekommen muss.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Bastel am 01.06.2023 14:00
Ja.

Wie schon von einem anderen User dargelegt, gibt es Amtsleiter in A13 und im Ministerium Kaffeekocher für A13.

Oder Behördenleiter A15 vs. Referatsleiter (mit 10-20 Hanseln) mit A15...
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Meierheim am 01.06.2023 15:30
Ja.

Wie schon von einem anderen User dargelegt, gibt es Amtsleiter in A13 und im Ministerium Kaffeekocher für A13.

Oder Behördenleiter A15 vs. Referatsleiter (mit 10-20 Hanseln) mit A15...

ok, dann kann ich das so weitergeben und wir müssen nicht zum Fachanwalt für Beamtenrecht
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Ozymandias am 01.06.2023 18:12
Und der mittlere Dienst mit 10 Kindern verdient mehr als A16. Das ganze Besoldungssystem ist eben nicht  durchdacht.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.06.2023 18:26
Insgesamt ist ebenfalls zu beachten, dass innerhalb der Öffentlichen Verwaltung der Schul- und Hochschulsektor nicht so ohne Weiteres - also in allen Sachverhalten - vergleichbar sind. Hierbei ist nach wie vor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 - sehr lesenswert (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/ls20120214_2bvl000410.html), so bspw. ab den Rn. 150 ff. und Rn. 159 ff. sowie insgesamt die konkrete nähere Entscheidungsbegründung ab den Rn. 166 ff. Zwar betrachtet die Entscheidung die Professorenbesoldung, jedoch bleibt zu beachten, dass wiederkehrend der wissenschaftliche Charakter der Institution als solche in den Mittelpunkt gerückt wird, der zwangsläufig aus der daraus entspringenden Aufgaben u.a. mit einem anderen Qualifizierungsrahmen verbunden ist als der allgemein bildende Schulsektor. Die Entscheidung macht entsprechend ebenso Aussagen - wenn auch wiederkehrend nicht primär - zum verbeamteten akademischen Mittelbau, wobei auch hier zwischen auf Lebenszeit verbeamteten Beschäftigten und anderen Formen der Beschäftigung unterschieden werden muss. Unter diesem Fokus gelesen, dürfte die Entscheidung insgesamt interessant sein, denke ich.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: ThSchm am 01.06.2023 19:16
Also zusammenfassend: eine Universität kann in der Stellenausschreibung eine habilitationsäquivalente Qualifikation voraussetzen, diese Stelle mit einer Professorin besetzen und ihr den Aufgabenbereich einer Professur übertragen und äquivalent zum Grundschullehramt mit A13 bewerten. Dies führt zur Zeit bei uns zu der absurden Situation, dass ebendiese Professorin mit A13 fachdidaktische Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiallehräfte mit A15 anbietet.   

Ein Professor hat immer eine W-Besoldung und keine A13. Die Person mit der A13 ist dann vermutlich eine LfbA.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: MrBeam am 02.06.2023 05:50
Also zusammenfassend: eine Universität kann in der Stellenausschreibung eine habilitationsäquivalente Qualifikation voraussetzen, diese Stelle mit einer Professorin besetzen und ihr den Aufgabenbereich einer Professur übertragen und äquivalent zum Grundschullehramt mit A13 bewerten. Dies führt zur Zeit bei uns zu der absurden Situation, dass ebendiese Professorin mit A13 fachdidaktische Fortbildungsveranstaltungen für Gymnasiallehräfte mit A15 anbietet.   

Ein Professor hat immer eine W-Besoldung und keine A13. Die Person mit der A13 ist dann vermutlich eine LfbA.

Es war von einer außerplanmäßigen Professorin die Rede. Das ist nur ein Titel zur Anerkennung der Leistungen von jemandem, der habilitiert ist, für den es aber keine ordentliche Professur gibt. Kostet die Uni also nichts. Es ist also schon eine (Art) Professur ohne W-Besoldung. In einigen Bundesländern muss zur Kenntlichmachung auch der Zusatz "apl." vor dem Titel getragen werden.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: ThSchm am 02.06.2023 17:02
Danke für die Klarstellung!
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Opa am 02.06.2023 19:24
In einigen Bundesländern muss zur Kenntlichmachung auch der Zusatz "apl." vor dem Titel getragen werden.
Bei der miesen Bezahlung ist höchstens ein „andro.“ drin.
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Ozzymandias am 09.06.2023 11:33
Weshalb schlaue Menschen auf die Möhre vor dem Karren hereinfallen, habe ich mich auch schon oft gefragt.

Vermutlich ist die Beziehung zu einer Hochschule noch intensiver als zu einem normalen Dienstherrn. Während in den normalen Behörden nur von einem "fürsorglichen" Dienstherren gesprochen wird, wird die Universität, gerade bei den sehr guten oder der Forschung zugetanen Studenten, oft noch als Alma Mata wahrgenommen. Man rechnet (wie ein normaler Beamter) einfach nicht damit (oder will es nicht in Betracht ziehen), dass man, obwohl man hervorragende Leistungen erbringt und sich vollständig für die eigene Institution einsetzt, um im Bild zu bleiben, bei der eigenen Mutter am langen Arm verhungert.

Gerade sehr gute Studenten kennen zwar die Geschichten von der Ausbeutung, der langen Qualifikationsphase und der Unsicherheit einen festen (und im Idealfall angemessen bezahlten) Arbeitsplatz in Forschung und Lehre zu bekommen, aber aufgrund der hohen Motivation vieler Doktoranden/Habilitanden (die beschäftigen sich meist gerne mit ihrem Forschungsfeld und das nimmt auch zumeist alle Zeit in Anspruch) oder solcher die es werden möchten wird der Gedanke oft mit einem "mir passiert das nicht" oder "ich schaffe das, weil ich schlau und fleißig bin" beiseitegeschoben. Dass man eigentlich auf ein "fürsorgliches" System vertrauen können sollte, gilt ja für Staatsdiener allgemein und ist kein Spezifikum der Hochschulen. Und viele Doktoranden sehen das Doktorat nicht mehr als Ausbildung für eine Wissenschaftskarriere (was ursprünglich mal der Zweck war; ich weise nach, auf angemessenem Niveau wissenschaftlich arbeiten zu können), sondern nur noch als ein Sprungbrett in die Wirtschaft/Politik/Verwaltung (und das ist rational). Vier bis fünf Jahre unterbezahlt zu sein wird i. d. R. durch das höhere spätere Gehalt (und das Prestiges eines Dr-Titels) kompensiert.

Es ist aber auch im Hochschulbereich bemerkbar, dass wirklich gute Kandidaten in den Bewerbungsrunden deutlich seltener werden. Der Wissenschaftsbetrieb ist in der Eingangsstufe in keiner Weise mit der Wirtschaft konkurrenzfähig, die wirklich guten Leuten erheblich mehr zahlt als es die Politik an Universitäten für notwendig erachtet. Und mittlerweile gibt es kaum noch PostDocs, die nicht mit einem mindestens unguten Gefühl anfangen, zu habilitieren (oder es ganz bleiben lassen, obwohl sie das Potenzial haben). Letztendlich ist das in der Tat, neben anderen, ein wichtiger Grund für die Erodierung des deutschen Wissenschaftsstandortes in vielen Bereichen. 

@BerndStromberg: Ich möchte Dir ausdrücklich zustimmen, es ist seit jeher ein "althergebrachter" Ansatz, alle gegeneinander auszuspielen. Die Bevölkerung gegen die Staatsdiener (die verdienen alle zu viel und tun nichts), die Angestellten gegen die Beamten (warum erhält der bei gleicher Arbeit mehr netto, der soll mal nicht so jammern), aktuell in einigen Ländern die Beamten zusätzlich untereinander (weshalb wird Kinderkriegen so gut mit Zuschlägen bezahlt) und an Hochschule noch regelmäßig befristet vs. Dauerbeschäftigte (weshalb habe ich weniger Lebenssicherheit als der Kollege).

Mein Vorschlag: Ebnet ruhig das Beamtenverhältnis ein, bezahlt aber alle Staatsdiener (netto) angemessen in der Höhe der hoffentlich bald amtsangemessen bezahlten Beamtenschaft oder wie in der freien Wirtschaft. Es würde sogar die Durchlässigkeit gefördert. Das wäre doch mal ein Ansatz, der unseren ungelernten Politikern den Angstschweiß auf die Stirne treibt und uns Staatsdiener alle zufrieden stellen würde. 
Titel: Antw:[Allg] Amtsangemessenheit der Besoldung im Allgemeinen
Beitrag von: Dogmatikus am 10.06.2023 09:30
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Es ist aber auch im Hochschulbereich bemerkbar, dass wirklich gute Kandidaten in den Bewerbungsrunden deutlich seltener werden. Der Wissenschaftsbetrieb ist in der Eingangsstufe in keiner Weise mit der Wirtschaft konkurrenzfähig, die wirklich guten Leuten erheblich mehr zahlt als es die Politik an Universitäten für notwendig erachtet. Und mittlerweile gibt es kaum noch PostDocs, die nicht mit einem mindestens unguten Gefühl anfangen, zu habilitieren (oder es ganz bleiben lassen, obwohl sie das Potenzial haben). Letztendlich ist das in der Tat, neben anderen, ein wichtiger Grund für die Erodierung des deutschen Wissenschaftsstandortes in vielen Bereichen. 
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Das war für mich damals auch ausschlaggebend. Ich hatte das Angebot, an einer sog. Elite-Universität zu habilitieren. In meinem Fachgebiet, mit einem der besten Professoren, die ich bisher kennenlernen durfte, als Betreuer. Ich habe es letztlich mit großem Schmerz abgelehnt, weil ich mir nicht "leisten" konnte, 5-7 für die eigene Lebensführung entscheidende Lebensjahre auf E13 bezahlt zu werden, denn mein Gehalt wäre auf dem aufgeheizten Wohnungsmarkt quasi zu 100% für Miete rausgegangen.

Andere PostDocs, die mit der Habil angefangen haben, habe ich gefragt, wie sie das machen. Antwort durch die Bank: "Mein/e Partner/in arbeitet als Arzt/Anwalt/... und verdient für uns beide".

Ich bin dann zwar auch nicht in die Wirtschaft gegangen, sondern trotzdem im ÖD hängen geblieben. Aber R1 in anderer Stadt war eben gerade noch annehmbar mit dem Gedanken, einen Beruf zu haben, der einem etwas bedeutet, statt irgendwo nur wegen des Geldes zu sein.

Mittlerweile ärgere ich mich fast, es nicht wie Kollegen gemacht zu haben: 3-4 Jahre Knechtschaft in Großkanzlei, Haus weitgehend bar bezahlt, dann in den ÖD, um Kinder zu bekommen...

Man erntet halt immer, was man säht.