Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Verschwendung am 25.04.2023 12:58
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Hallo,
mich würde interessieren, ob es beim Freistaat Bayern (Innere Verwaltung) eine maximale Dauer gibt, wie lange man sich unentgeltlich beurlauben lassen kann?
Also wenn man z. B. auf nichtabsehbare Zeit eine Weltreise machen möchte.
Danke
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Hallo,
mich würde interessieren, ob es beim Freistaat Bayern (Innere Verwaltung) eine maximale Dauer gibt, wie lange man sich unentgeltlich beurlauben lassen kann?
Also wenn man z. B. auf nichtabsehbare Zeit eine Weltreise machen möchte.
Danke
So lange, wie der Dienstherrn dem zustimmt. Im Zweifel nicht über den Rechtsanspruch hinaus.