Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: sacha2009 am 25.04.2023 21:06
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Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar ich bin zur Zeit Beamter auf Widerruf im Staatsdienst in Bayern, zurzeit noch im Studium an der HföD.
Ich habe vor, noch vor der Ernennung zum BaP zu einem kommunalen Dienstherren zu wechseln.
Meine Frage: Wie läuft das mit dem Wechsel ab? Ist eine Versetzung als Beamter auf Widerruf ohne weiteres möglich oder muss ich mich entlassen lassen und neu Ernennen lassen bzw. Raubernennung?
Vielen Dank!
LG
Sascha
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Zum SV direkt kann ich nicht viel beitragen, nur dass auch der Art. 139 BayBesG hier möglicherweise eine Rolle spielen wird, den viele Kommunen nicht auf dem Schirm haben.