Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Joschy89 am 27.04.2023 08:15
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Guten Tag,
folgende Rahmenbedingungen
tägliche einfache Fahrt 46 km (40min) zur Dienststelle
nach der Ausbildung 2.QE in der Probezeit.
Momentan noch über der Berufsförderungsdienst Trennungsgeld berechtigt (und bekomme ich auch für die Zeit der Ausbildung)
Verheiratet 2 Kinder, Eigentum vorhanden (selbbewohnt). Umzug nicht möglich. keine angemessene Wohnung Haus zu finden.
Mein Frage ist kann oder muss die Kommune/ Gemeinde nach meiner Einstellung auf Probe Trennungsgeld bezahlen ?
die Vorschriften habe ich geprüft würde trotzdem die Erfahrungen von euch wissen.
Mit besten Gruß
Joschy
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Servus,
zunächst: Falsches Unterforum, bitte im richtigen Unterforum neu einstellen.
Zur Sache: Schwierig, manche/viele Kommunen bestehen darauf, dass man eine Wohnung in Dienstortnähe nimmt. Dann gibt´s kein TG.
Aber im richtigen Unterforum kann man Ihnen bestimmt verlässlichere Aussage bieten.