Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Joschy89 am 27.04.2023 08:16
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Guten Tag,
folgende Rahmenbedingungen
tägliche einfache Fahrt 46 km (40min) zur Dienststelle
nach der Ausbildung 2.QE in der Probezeit.
Momentan noch über der Berufsförderungsdienst Trennungsgeld berechtigt (und bekomme ich auch für die Zeit der Ausbildung)
Verheiratet 2 Kinder, Eigentum vorhanden (selbbewohnt). Umzug nicht möglich. keine angemessene Wohnung Haus zu finden.
Mein Frage ist kann oder muss die Kommune/ Gemeinde nach meiner Einstellung auf Probe Trennungsgeld bezahlen ?
die Vorschriften habe ich geprüft würde trotzdem die Erfahrungen von euch wissen.
Mit besten Gruß
Joschy
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Verstehe die Frage gerade nicht.
Der Wohnort ist 46km von der Dienststelle entfernt und es soll Trennungsgeld gewährt werden?
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Er bekommt aktuell TG über den BFD.
Nach der "Ausbildung" soll er Beamter auf Probe werden.
Ab da würde kein TG mehr über den BFD gezahlt werden.
Ihm geht es um den TG-Anspruch bei der Kommune.
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Nein, es gibt nichts
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Danke für die Antwort
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Es gibt kein Trennungsgeld vom Dienstherrn, wenn man jeden Tag von seinem Wohnort zum Dienstort fährt.
Trennugnsgeld gibt es nur, wenn sich der Dienstort vorübergehend ändert, bspw. Dienstort München, Abordnung / Zuweisung für 2 Jahre nach Nürnberg.