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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jason10 am 29.04.2023 18:07

Titel: Höhergruppierung S11b>S12 rückwirkend ab Juli 2022?
Beitrag von: Jason10 am 29.04.2023 18:07
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in S11b Stufe 2 (komme im November 2023 in Stufe 3, als Soz-päd).

1. Lohnt sich ein Antrag auf Höhergruppierung in S12? (Frist ist bis Juli 2023)
-Meine Erfahrungsjahre in Stufe 2 beginnen damit von vorne

2. Beginnen meine Erfahrungsjahre in Stufe 2 dann ab letztes Jahr Juli 2022?

Liebe Grüße und danke im Voraus
Jason
Titel: Antw:Höhergruppierung S11b>S12 rückwirkend ab Juli 2022?
Beitrag von: SozPädinJH am 03.05.2023 10:09
Auf welcher Grundlage soll denn eine Höhergruppierung stattfinden?

Die Laufzeit der Erfahrungsstufe beginnt dann mit dem Zeitpunkt der Höhergruppierung neu. Ob dein AG dies rückwirkend tut, halte ich für unwahrscheinlich.

Titel: Antw:Höhergruppierung S11b>S12 rückwirkend ab Juli 2022?
Beitrag von: Wabi Sabi am 03.05.2023 12:37
Es dürfte sich hier wohl um einen Fall des § 28d TVÜ-VKA handeln?!


https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/220714_TVÜ_VKA_ÄTV_19_Lesefassung(1).pdf (https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifverträge/220714_TVÜ_VKA_ÄTV_19_Lesefassung(1).pdf)