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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: alberta am 30.04.2023 11:28
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Hallo,
auf welche Fragen muss man sich bzgl. o. g. einstellen?
Danke.
MfG
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Hallo,
auf welche Fragen muss man sich bzgl. o. g. einstellen?
Danke.
MfG
Ich schaue gerade mal in den Kaffeesatz. ;)
Aber du solltest dich schon mit dem Wesen Verwaltungsaktes (Auszahlung) und dem Charackter des Privatrechts nach BGB (Heranziehung) auskennen.
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Es gibt kein Standard-Fragekatalog für Vorstellungsgespräche. Es hängt von dem Abschnittsleiter/der Referatsleitung ab, welches Fragen er stellt.
Wahrscheinlich kommt die Frage, ob du Erfahrung in der Rechtsanwendung hast und warum du für die Stelle geeignet bist. Dazu solltest du dir eine konkrete Antwort vorbereiten.
Befasse dich mit dem Thema Rechtsanwendung im Bereich der Leistungsgewährung und schau dir dazu auch mal die Richtlinie des Bundes zum UVG an.